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  •  kouku
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
23.2. - 27.7.2023
16 Antworten | 3 Autoren 16
16
Liebes Forum,
wir haben bei unseren Grundstücken in der Steiermark eine neue Parzelle (für eine Zufahrt) herausmessen lassen. Die Eigentümer sind die gleichen. Mir ist nun nicht ganz klar wie der Weg geht, damit das ganze im Grundbuch eingetragen wird. Im Internet finde ich dazu, dass Unterschriften gerichtlich oder notariell beglaubigt werden müssen. Was genau wird denn da gemacht? Muss ich denn unbedingt zum Notar? Und wenn ja, was macht der und was kostet das in etwa (3stellig,4stellig??)
Vielen lieben Dank!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.2.2023  (#1)
D.h. ihr habt eine simple Grundstücksteilung gemacht?
Dann braucht es nichts außer den Teilungsplan des Geometers. Dieser kümmert sich um das Vermessungsamt und das Grundbuch geht dann ganz automatisch (über das Vermessungsamt). Da brauchst keinen Notar.

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  •  kouku
23.2.2023  (#2)
Ja gute Frage!
Wir haben für das Bestandshaus eben von einem Grundstück eine Straße rausmessen lassen müssen und die Grundstücksgrenze verschieben müssen, damit der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze eingehalten wird. Alles Grundstücke im eigenen Besitz. Der Vermesser hat scheinbar einen Bescheid vom Vermessungsamt bekommen. Nun gibts diesen Teilungsplan und er fragt mich an welchen Notar er den nun schicken darf, damit das ins Grundbuch kommt. Nachdem ein Notar mir die Vorgehensweise nicht erklären konnte sondern Beratungstermine ausmachen wollte, habe ich mich erkundigt und fühle mich wie Asterix und Obelix bei dem einen Film. Sie brauchen nämlich einen Vertrag". Die vom Grundbuch haben mich ans Vermessungsamt verwiesen. Die vom Vermessungsamt meinte nur "wenn der Vermesser sagt sie brauchen einen Notar dann wirds so sein. Und sie müssen über einen Notar einen Vertrag machen und können selbst diese einbringung nicht machen beim Grundbuch". Tja ich weiß nur nicht mit wem ich einen Vertrag aufsetzen lassen soll?! Online finde ich zu dem Thema nur gerichtliche oder notariell beglaubigte Unterschrift. Am liebsten würd ich den Plan einfach selbst hinbringen nämlich. Und falls irgendwer mir zirka sagen könnte in welchem Preisbereich wir uns bewegen wäre das super. Oft habe ich das Gefühl über den Tisch gezogen zu werden. Danke herzlich für deine schnelle Antwort und ich freue mich auf weitere :)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.2.2023  (#3)
Was soll denn in diesem "Vertrag" stehen?? Wer macht da mit wem eine vertragliche Vereinbarung und worüber?

PS: es würde hier zur Beantwortung sicher helfen, den Teilungsplan zu kennen und wie das wirklich ausschaut.

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  •  kouku
23.2.2023  (#4)
Ja wenn ich das wüsste was für an Vertrag die will :D

Deshalb frag ich hier.

Digital hab ich ihn heut nicht gefunden. Welcher Teil davon wäre denn relevant um das zu beurteilen? Ich frage sonst den Vermesser nochmal, der schickt ihn ja scheinbar digital weiter.

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  •  kouku
27.2.2023  (#5)
Also falls mich diesbezüglich jemand aufklären könnte, dann bitte auch gerne per pn. 
Ich verstehe nämlich nicht was die Aufgabe des Notars ist, was es kostet und ob ichs nicht doch selbst einbringen kann?

Danke euch!

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
28.2.2023  (#6)
Ruf mal im Bezirksgericht an, und frag was Du vorlegen mußt. Die Beglaubigung kannst Du beim Bezirksgericht um € xx oder E xxx bekommen. Aber ich denke Du brauchst eine verbücherungsfähige Urkunde, = Vertrag und ein Grundbuchsgesuch. Erzähl denen der Notar braucht einen Beratungstermin um die Kosten erhöhen zu können, ev. haben die einen Tipp welcher Notar da flott arbeitet.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.3.2023  (#7)
Worum es hier geht, wird im Fachjargon als "Teilung im Eigenbesitz" bezeichnet (das kann man auch googeln - da steht z.B. auf der Homepage "Vermessung-Benzinger": "....Bei einer Teilung im Eigenbesitz findet keine Eigentumsübertragung statt und die Teilung kann durch ein Grundbuchsgesuch beim zuständigen Grundbuch beantragt werden...."). 

Ich dachte ursprünglich (ohne großes einschlägiges Wissen), dass eine solche "Teilung im Eigenbesitz", wo es ja keinerlei Eigentumsverschiebungen gibt, genauso funktioniert, wie bei einer Grundstücksvereinigung. Bei dieser ist es nämlich tatsächlich so, dass man die Vereinigung beim Vermessungsamt beantragt (ist eher eine Formsache) und dieses leitet das weiter ans Grundbuch und das war es - kein Vertrag, kein Notar, keine weiteren Anträge (z.B. Grundbuchsgesuch), die ich stellen müsste.
Und dann hatte ich auch noch eine alte Info im Hinterkopf, dass vor längerer Zeit eine Novelle des Vermessungsgesetzes vorgesehen war, die genau dieses Ziel - nämlich eine einfache, formlose grundbücherliche Durchführung von "Teilungen im Eigenbesitz" ermöglichen sollte.
Ich habe allerdings damals nicht mitbekommen, dass diese geplante Novelle letztendlich nicht umgesetz wurde!!
Somit lag ich also falsch, wenn ich weiter oben gemeint hab:

zitat..
Karl10 schrieb: und das Grundbuch geht dann ganz automatisch

Mein heutiger Wissensstand ist nach zusätzlichen Recherchen folgender:
Es braucht zunächst als Voraussetzung für eine Grundbücherliche Einverleibung eine Bescheinigung des Vermessungsamtes gem. §39 Vermessungsamt. Diese gibt es offensichtlich bereits, siehe:

zitat..
kouku schrieb: Der Vermesser hat scheinbar einen Bescheid vom Vermessungsamt bekommen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang der Abs. 5 des §39 Vermessungsgesetz: "...Die Pläne und die Bescheinigungen sind in das Geschäftsregister aufzunehmen und nach Rechtskraft der Bescheinigung gemeinsam mit der Trennstücktabelle dem Grundbuch im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen...."
Ich frage mich, was dieser Absatz in der Praxis bedeutet?

Der nächste Punkt ist: Um eine Einverleibung im Grundbuch überhaupt in die Wege zu leiten, brauchts ein sogenanntes "Grundbuchsgesuch". Man findet definierte Fälle, wo man das "Grundbuchsgesuch" auch selbst (also ohne Notar) einbrigen kann. Z.B. Adressänderung, Namensänderung, aber auch Löschung eines Pfandrechtes, wenn der Kredit zurückgezahlt wurde - geht alles ohne Notar.
Es scheint mir, als ob es darüber keine genauen und exakt definierten (gesetzlichen) Regeln gibt, in welchen Fällen ich für das Grundbuchsgesuch einen Notar brauche oder ob ich das selber machen kann. Ich hab den Eindruck, dass es da auch sehr stark auf den jeweiligen Sachbearbeiter beim Grundbuch ankommen könnte und halte es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dieses Grundbuchsgesuch selbst einbringen zu können (+die Bescheinigung des Vermessungsamtes gem. §39 Vermessungsgesetz - falls nicht ohnehin vom Vermessungsamt bereits automatisch übermittelt - siehe oben: Abs. 5).

Ich komme daher zu dem Schluss, dass es sinnvoll wäre, mal zum Bezirksgericht/Grundbuch zu gehen und die Möglichkeit der Selbsteinbringung des Grundbuchsgesuches im direkten persönlichen Gespräch mit dem dortigen Sachbearbeiter abzuklären, wie das @mycastle grad oben vorgeschlagen hat.

Und wenn das nicht funktioniert und man tatsächlich einen Notar braucht, dann ist die Frage, was der genau tut? Vertrag macht er sicher keinen, weil es ja keinerlei Eigentumsübertragung gibt. Ich kann mir nur vorstellen, dass der Notar bloß das Grundbuchsgesuch (mit allen erforderlichen Beilagen) einbringt. Nicht mehr und nicht weniger.


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  •  mycastle
  •   Gold-Award
1.3.2023  (#8)
Ruf mal im Bezirksgericht an, und frag was Du vorlegen mußt. Die Beglaubigung kannst Du beim Bezirksgericht um € xx oder E xxx bekommen. Aber ich denke Du brauchst eine verbücherungsfähige Urkunde, = Vertrag und ein Grundbuchsgesuch. Erzähl denen der Notar braucht einen Beratungstermin um die Kosten erhöhen zu können, ev. haben die einen Tipp welcher Notar da flott arbeitet.

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
1.3.2023  (#9)
Ich bin im Stadium Verkauf unter Teilungsplan wg Änderung der Fahne 😉
der Geometer ist wissender als ein sehr junger RA, daher Austausch des RA zu einem mit Erfahrung zum Thema Verkauf unter Teilungsplan, kann aber mit Erfahrung auch ein Notar sein

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  •  kouku
19.3.2023  (#10)
Mein Plan ist nun zum Gericht mit den Unterlagen zu gehn. Wird aber alles sicher noch dauern, aber ich werde dann berichten wie es "ausgegangen" ist :)
Danke euch inzwischen vielmals für die Hinweise, Anregungen und Tipps!!

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  •  kouku
25.7.2023  (#11)
Update:
Leider werden einem vermeintlich einfache Wege in Österreich schwer gemacht.
Schlussendlich habe ich aber vergleichsweise einen günstigen und hilfsbereiten Notar gefunden der sich der Sache angenommen hat. Die Grundstücke sind nun ins Grundbuch übernommen. Bin sehr froh drüber! 
Fall erledigt also :)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.7.2023  (#12)
Wir wollen hier ja auch noch was lernen. Also schilder bitte, was genau der Notar da gemacht hat und warum du das Grundbuchsgesuch nicht selbst machen konntest.

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  •  kouku
26.7.2023  (#13)
Das würde ich auch gerne wissen! Leider war bei all meinen Erkundigungen bei den offiziellen Stellen diesbezüglich ja kein Auskunftswille gegeben. Deshalb musste ich den Weg übern Notar gehen. Aber wenn es mal jemand weiss, freue ich mich über eine pn. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.7.2023  (#14)
Du musst doch wissen, was ein von dir beauftragter und bezahlter Notar jetzt konkret gemacht hat? Wir haben oben über "Teilung im Eigenbesitz" diskutiert und daraus geschlossen, dass man da ja keinen Vertrag machen kann. Was soll denn da vertraglich geregelt werden? Hat er jetzt irgendeinen "Vertrag" gemacht und was steht da drin, oder hat er dir nur das Grundbuchsgesuch gemacht? Ich wollts halt gern wissen bzw. bestätigt haben.....

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  •  kouku
27.7.2023  (#15)
Achsoo entschuldige. Ich bin auf der Leitung gesessen. Nein tatsächlich, nur Grundbuchgesuch. Kein Vertag. :)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.7.2023  (#16)
Danke!

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