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Grundbuch

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  •  Gast Daga
16.6. - 17.6.2010
2 Antworten 2
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Wir kaufen bald ein Haus, die Verkäuferin hat uns gesagt, dass das Grundbuch auf 50000€ belastet ist und wrid gelöscht wenn sie das Geld von uns bekommt. Ist es so? Auf was soll ich beim Notar achten? Den Notar hat die Verkäuferin ausgesucht, aber hat nichts dagegen wenn wir uns einen aussuchen, was sollen wir machen?

  •  MajorDomus
17.6.2010  (#1)
Gast Daga - Ist ja an sich nicht ungewöhnlich, könnte ja z.B. auch eine Bank eingetragen sein, usw. Lass dir einen aktuellen GB-Auszug geben.

Kenn jedoch auch den folgenden Fall: Kaufanbot wurde unterschrieben, aber Verkäufer war lange nicht in der Lage den Gläubiger davon zu überzeugen, bei der späteren Abwicklung aus dem Grundbuch zu gehen (war zugegeben komplizierter, da das Grundstück geteilt wurde, usw). Hat dann viel länger als erwartet gedauert.

Also nur ein befristetes Kaufanbot stellen inkl. Frist für die Kaufvertragserrichtung.

Das Kaufanbot würde ich nicht ohne Rechtsbeihilfe unterschreiben.

Es muss diverse Standardklauseln enthalten, wie z.B. Gewährleistung seitens des Verkäufers, dass die Liegenschaft grund- und ausserbücherlich lastenfrei ist bzw lastenfrei zu stellen ist. Kosten der Lastenfreistellung trägt der Verkäufer, usw.

Aus eigener Erfahrung würde ich dir empfehlen einen Notar oder Rechtsanwalt *deines* Vertrauens zu nehmen, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht.

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  •  elme
17.6.2010  (#2)
Notar - normalerweise kann nichts passieren, der Notar ist verpflichtet, das Geld so lange treuhändig zu verwalten, bis das Grundbuch bereinigt ist, und umgekehrt darf die Grundbucheintragung erst gelöscht werden, wenn du das Geld bezahlt hast. Somit sind beide Seiten geschützt und jeder bekommt seinen Teil, du das Grundstück, der Verkäufer sein Geld!

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