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Grundbuch

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  •  Gast susi.k
14.6. - 17.6.2010
5 Antworten 5
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Hallo

ich hab da mal ne Frage. Eine Freundin von mir (Anna) ist verheiratet und hat 2 Kinder.
Sie leben zu 4 ein einer Wohnung die von Anna gekauft wurde. Ihr Mann (Thomas) bekommt nun vom Vater einen Grund geschenkt. Mit dem Verkauf der Wohnung soll nun der größte Teil des neuen Hauses bezahlt werden so dass nur noch ein kleiner Teil finanziert werden muss. Thomas sein Vater will aber nur, dass er (Thomas) im Grundbuch eingetragen ist! Warum weis ich leider nicht!
Wie sieht das nun Rechtlich aus wenn sich die zwei trennen sollten, und Annas Geld - Wohnung nun in dem Haus steckt, auf dem Grund der ihr ja nicht gehört, da sie ja nicht im Grundbuch steht?

Gruß Susanne

  •  johro
14.6.2010  (#1)
hallo - das schaut dann für Anna ganz schlecht aus :(

ich würde mit Thomas nochmal reden, weil warum soll nur er im Grudnbuch stehen, wenn doch das Geld füs Haus von Anna kommt? (ist dann der Grund nicht sogar weniger wert?)

lg
Johannes

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  •  Gawan
  •   Silber-Award
15.6.2010  (#2)
@susi - wenn susi dem zustimmt und ihr Geld dort reinsteckt ohne Grundbucheintragung, dann ist susi oder anna selbst schuld

sie susi kann dann zivilrechtlich den Betrag einklagen wenn sie da noch irgendwelche Unterlagen oder vllt. sogar einen Vetrag darüber hat, Wohnrecht oder ähnliches hat sie aber definitiv nicht

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  •  christoph8
  •   Silber-Award
15.6.2010  (#3)
@susi - gib dich bitte nicht mit dem hier kolportiertem vermutlichen Wissen bzw. halbwissen zufreiden sondern lass dich von einem notar bzw. beim bezirksgericht (in wien am "gerichtstag" gratis) beraten.

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  •  Gawan
  •   Silber-Award
16.6.2010  (#4)
@christoph - ich hab mich aus einem ähnlichen Grund beraten lassen und ich vermute dass die unterschiedlichen Bezirksgerichte keine großen Unterschiede im Zivilrecht machen auch wenn du das unterstellen willst

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
17.6.2010  (#5)
ganz einfach.. - ...wer mitzahlt kommt entsprechend seinen mitbezahlten anteilen auch ins grundbuch. will einer allein rein dann soll ers allein zahlen. will jemand anders zur hälfte rein, dann soll diese andere person gefälligst die hälfte mitzahlen. man kann sich aber auch zu beliebigen prozent-anteilen die anteilschaft im grundbuch aufteilen.

problematisch ist es für eine beziehung dann, wenn der wunsch nach hausbau eher nur von einem partner kommt und die finanzierung aber nur klappt wenn beide mitmachen.

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