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Grundbuch Aufteilung der eingebrachten Summe

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  •  Sportler
23.10. - 24.10.2019
15 Antworten | 6 Autoren 15
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Hallo,

wir wollen im Frühjahr Hausbauen.

Ich stehe allein im Grundbuch (Baugrund) als Eigentümer.

Werd auch einen Großteil des Vermögens zum Hausbau aufbringen.

Meine Freundin wird ca. ein viertel davon aufbringen.

Wie kann man das am besten lösen, wenn meine Freundin einen geringen Anteil einbringt?

Grundbuch, Partnervertrag, Aufteilung ?

Grundbuch heist auch Mieteigentümer vom Haus.

Gibts evt. auch Musterverträge dazu?

Wie wäre die kostengünstigste Lösung, viel. hat schon wer Erfahrung.

Danke

  •  csblack
23.10.2019  (#1)
Wir haben das notariell geregelt. Grundstück hat mein Mann geerbt, daher haben wir das schriftlich festgehalten. Beim Geld führen wir genaue Aufzeichnungen wer ausserhalb des Kredits welche Zahlungen durchgeführt hat. Kredit läuft auf beide. Sollte es zu einer Scheidung kommen, sind die eingebrachten Mittel kein Streitthema mehr

Ich hätte keinen Cent in unser Haus gesteckt, wenn ich nicht im Grundbuch gestanden hätte...

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  •  Sportler
23.10.2019  (#2)
Danke für die Information

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
23.10.2019  (#3)
Eintragung im Grundbuch ist mit beliebigen Teilerzahlen als Bruch möglich. 

1/4 und 3/4
1/3 und 2/3 haben wir zB so gelöst 
usw.

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  •  Sportler
23.10.2019  (#4)
Sehr interesannt. So werden wir es machen.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
24.10.2019  (#5)

zitat..
Sportler schrieb: Partnervertrag

 so haben wirs gemacht.
grundstück habe ich bekommen, frau steht nicht drinnen.
hat aber beim hausbau eigenmittel eingebracht undd ie bekommt sie 1:1 mit anpassung an den VPI bei trennung wieder zurück. das für den fall der trennung.
für den ablebensfall gibts ein testament.

das ist die einfachste und günstigste lösung.


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  •  Sportler
24.10.2019  (#6)
Hallo..

Wie habt ihr das gelöst mit einem Partnervertrag?

Gibt es irgendwo Muster, welche man sich später beglaubigen lassen kann?

lg

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
24.10.2019  (#7)

zitat..
rk515 schrieb: hat aber beim hausbau eigenmittel eingebracht undd ie bekommt sie 1:1 mit anpassung an den VPI bei trennung wieder zurück.

Das ist jedenfalls sehr löblich, geht aber an der Realität vorbei, weil das Haus ja nicht mehr wert wird, sondern weniger.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Ihr baut ein haus um 500k. Jeder bringt die Hälfte ein, der Grund ist da. Bei Trennung nach x Jahren ist das Haus extrem gesagt vielleicht nur mehr 250k wert. Jetzt hat ein Partner seinen Einbringungsanteil mit dem VPI angepasst bekommen und dieser soll ausbezahlt werden. Das wäre möglicherweise mehr als der Restwert vom Haus.

Wir haben das so gelöst: Grund und Haus werden separat bewertet. Im Fall der Trennung wird das Haus bewertet und der Partner der drinnen bleibt (bei Kindern eh fix die Frau) zahlt dem anderen die Hälfte davon aus.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
24.10.2019  (#8)

zitat..
Sportler schrieb: Wie habt ihr das gelöst mit einem Partnervertrag?

Den hat uns ein Rechtsanwalt aufgesetzt. Mit Mustern wirst du nicht glücklich, weil jede Situation sehr individuell ist. Eine fundierte Beratung ist hier sehr wichtig. 

Wenn Kinder da sind überlegt euch auch gleich, den Ablebensfall abzusichern. Entweder testamentarisch oder mit wechselseitiger Schenkung auf den Todesfall. Sonst erbt das minderjährige Kind 2/3 vom Haus und das Vormundschaftsgericht kann sich einmischen.

Minderjährige Kinder "enterben" klingt immer hart, ist aber zum Schutz des Familienvermögens und der freien Verfügung sehr wichtig.


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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
24.10.2019  (#9)

zitat..
rabaum schrieb: Minderjährige Kinder "enterben" klingt immer hart, ist aber zum Schutz des Familienvermögens und der freien Verfügung sehr wichtig.

 enterben von Pflichteilsberechtigten (Kindern) geht aber auch nicht

aber was halt geht und was man nicht vergessen sollte ist das die Kinder "nur" ihren Pflichtteil bekommen welcher 2/3 von der Hälfte sind und damit 1/3 (vom jeweiligen Grundbuchsanteil)

die absolut beste Absicherung die hier noch nicht erwähnt wurde ist neben dem gegenseitigen Testament die Eintragung des Wohnrechts ins GB, dann ist es nämlich egal ob sich die Erben komplett zerstreiten und es sogar vor Gericht gehen würde, Wohnrecht ist da und senkt auch gleichzeitig den Wert des Hauses und damit macht es den Streit unwahrscheinlicher weil ja je höher der Betrag desto höher die Motivation es auszufechten


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  •  Sportler
24.10.2019  (#10)
Sehr aufschlussreich, vielen Dank

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  •  rk515
  •   Gold-Award
24.10.2019  (#11)

zitat..
ChristianIV schrieb: enterben von Pflichteilsberechtigten (Kindern) geht aber auch nicht

 doch.. geht laut erbrecht.. aber da muss einiges vorgefallen sein.. drogensüchtiger, der dann das ganze erbe verdrückt, kinder die aufgrund von straffälligen handlungen gegen die familie verurteilt worden sind.

zitat..
Sportler schrieb: Wie habt ihr das gelöst mit einem Partnervertrag?

ehevertrag beim notar


zitat..
rabaum schrieb: Bei Trennung nach x Jahren ist das Haus extrem gesagt vielleicht nur mehr 250k wert.

Grund und Boden ist und wird immer ein knappes Gut bleiben. Die Nachfrage ist größer als das Angebot. Somit geht ich absolut nicht von sinkenen Preisen fürs Hab und Gut aus.


zitat..
ChristianIV schrieb: Eintragung des Wohnrechts ins GB

und dann trennst dich und der partner darf aufgrund seines wohnrechtes drinnen bleiben. und bringt den neuen partner mit. hmmm. stell ich mir gschmeidig vor.

also, die komplett richtige lösung gibts sowieso nicht.
man kann sich gegen eventualitäten absicher, aber es gibt immer ein ABER WENN DAS PASSIERT.....
am besten von einem notar beraten lassen und dann die richtigen schlüsse für sich selbst ziehen.




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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
24.10.2019  (#12)

zitat..
rk515 schrieb:
Grund und Boden ist und wird immer ein knappes Gut bleiben. Die Nachfrage ist größer als das Angebot. Somit geht ich absolut nicht von sinkenen Preisen fürs Hab und Gut aus.

 
Naja, wennst ned grade in einer ausgesprochen prosperierenden Gegend (z.B. Wiener Speckgürtel, diverse Regionen in Salzburg/Westen etc.) baust, ist der Wert von Grund und Boden in den Gesamtbaukosten nur ein relativ kleiner Anteil (irgendwo im fünfstelligen Eurobereich), und vor allem erhöhen sich die Grundkosten dort nicht irrwitzig.

Ein länger bewohntes/normal abgewohntes Haus ist dort nach X Jahren meiner Meinung nach um einiges weniger Wert als ursprünglich reingesteckt wurde (vor allem wenn nix/wenig selbst gemacht wurde).


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  •  rk515
  •   Gold-Award
24.10.2019  (#13)
ich mache seit ca. genau 10 jahre liegenschaftsbewertungen bei uns in de bank.. in diesem zeitraum hab ichs noch nie gesehen, dass die liegenschaft weniger wert wurde, als bei baubeginn bezahlt. du machst zwar bei der bewertung abschläger aufgrund vom alter (wenn nicht in der zwischenzeit saniert wurde), aber zu 99,9 % hat sich der liegenschaftswert positiv entwickelt, gegenüber den seinerzeit eingebrachten mittel.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
24.10.2019  (#14)

zitat..
rk515 schrieb: Grund und Boden ist und wird immer ein knappes Gut bleiben.

zitat..
rk515 schrieb: zeitraum hab ichs noch nie gesehen, dass die liegenschaft weniger wert wurde

Ja eh, das bestreitet ja auch niemand. Aber es verschieben sich die fiktiven Anteile. Und aus gerecht gemeint kann schnell ungerecht werden, gerade wenn nur einer Partei der Grund gehört, der mehr wert werden wird. Das Haus wird unweigerlich weniger wert. Dass die Liegenschaftsbewertung dennoch positiv ist, hat den Hintergrund, dass der Grund schneller an Wert gewinnt, als das Haus an Wert verliert.


zitat..
ChristianIV schrieb:  enterben von Pflichteilsberechtigten (Kindern) geht aber auch nicht

Schon klar, drum unter Anführungszeichen. Ob die Schenkung auf den Todesfall vorher zur Erbmasse dazugezählt werden muss, weiß ich ehrlich gesagt nicht.


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
24.10.2019  (#15)

zitat..
rabaum schrieb: Dass die Liegenschaftsbewertung dennoch positiv ist, hat den Hintergrund, dass der Grund schneller an Wert gewinnt, als das Haus an Wert verliert.

Aber das funktioniert doch auch bei weitem nicht überall.

Es gibt genug Gegenden da kostet ein Baugrundstück in durchschnittlicher Mikrolage heute 60-70 Euro pro m², also ganz grob 50.000 Euro.

Die Grundstücke haben normale Wertsteigerungsraten, also in etwa an der Einkommensentwicklung orientiert (so wie es ja auch sein sollte), also wenige Prozent im Jahr.
Pro Jahr steigt der Grundstückswert somit um 1 oder 2 Tausender, im Gegenzug verliert der Neubau, der heute wohl mit einem absoluten Baukostenminimum von 300.000 Euro anzusetzen ist, sicherlich mehr und schneller an Wert.

In richtig unattraktiveren Lagen (Teile des Waldviertels, südlichstes Mostviertel/Grenzgebiet...) sind die Grundkosten oft noch viel niedriger und die Wertsteigerungen noch geringer.

@rk515 Du bist ja in Salzburg, oder?
Die Bodenpreisentwicklung dort ist halt schon was besonderes und sicher nicht repräsentativ für das restliche Land.

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