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Grundabtretung haus an Grundgrenze Nö [NÖ]

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  •  sticki
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
10.5. - 12.5.2016
3 Antworten 3
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Hallo ich wende mich mit einem verzwickten Problem an euch.
An einer Seite unseres Grundstückes steht das Nachbarhaus direkt an der Grenze. Das an sich wäre ja kein Thema aber es gibt Auch zwei Fenster die direkt ohne Abstand in unseren Garten gehen.

Das ganze kommt von früher da gehörte unser Haus den Eltern des jetzigen Nachbarn (also der Sohn jetzt ca. 70j). Also früher gar kein Thema, für uns beim Kauf auch nicht aber mit der Zeit wirds problematisch.... nun wollen wir beide Seiten das so nicht mehr.

Wie können wir hier am besten eine Trennung schaffen? Abtretung von drei Metern? Neu vermessen? Wer zahlt? Wert feststellen? Behördenwege?

Wie ihr seht sind wir leider recht ratlos und leider haben wir auch schon von vielen Seiten unterschiedliche Meinungen und Halbwahrheiten aber nichts konkretes gehört. Sind für jeden Tipp dankbar.DANKE

  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.5.2016  (#1)
Bin mir jetzt nicht ganz sicher, daher frage ich nochmal nach:
Was genau stört dich jetzt an der bisherigen Situation??? Mein Gefühl sagt mir, dass es die Fesntser sind, die in deine Richtung schauen. wenn ihr die Grundgrenze verschiebt, bleiben die Fenster aber weiterhin dort wo sie sind!!
Also: was willst du wirklich??

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  •  sticki
12.5.2016  (#2)
Genau es geht um die fenster die ja quasi direkt in der hauswand = ergo zaun sind.

Die fenster müssen bleiben sind küche und wohntimmer. Aber um eine rechtlich einwandfreie situation herzustellen müssen wir einen gartenzau / mauer ein paar meter entfernt bauen und dafür grund abtreten.
Das vorhaben ist uns beiden also auch dem nachbarn wichtig um rechtssicherheit bei einem eventuellen verkauf zu haben (keiner kauft ei haus wo zwei fenster direkt in nachbars garten schauen)

Und es stellt sich eben die frage wie wir das am besten einfachsten und günstigsten für alle lösen
Danke für die hilfe

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.5.2016  (#3)

zitat..
sticki schrieb: Die fenster müssen bleiben sind küche und wohntimmer.

Die Fenster müssen nur dannbleiben, wenn sie als baubehördlich bewilligt gelten, Welche Raumnutzung dahinter ist, ist vorerst egal.
Also 1. Frage: Haben diese Fesnter eine nachvollziehbare Baubewilligung, d.h. sind sie in einem bewilligten Einreichplan auch tatsächlich eingezeichnet??

zitat..
sticki schrieb: Das vorhaben ist uns beiden also auch dem nachbarn wichtig um rechtssicherheit bei einem eventuellen verkauf zu haben (keiner kauft ei haus wo zwei fenster direkt in nachbars garten schauen)

Wer will da Rechtssicherheit? Doch nicht DU!!! Wenn die Fesnter deines NAchbarn nicht rechtens sind, dann ist das ja sein Problem und nicht deines!!
Wenn die Fenster allerdings bewilligt und rechtens sein sollten, dann gibts keine Rechtsunsicherheit. Dann ist es halt so, dass da ein Gebäude mit Fenstern an der Grundgrenze steht. Das wäre aber deswegen allein noch keine "Rechtsunsicherheit", sondern da gibts baurechtlich klare Regeln wie damit umzugehen ist.
Ich versteh nach wie vor nicht, warum DU das Problem für den NAchbarn lösen willst/musst! Oder kauft er dir die 3m zum vollen Baulandpreis ab und übernimmt die Kosten der Grundteilung? Das wär natürlich was anderes.

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