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Grundabtretung aufgrund von Gehsteigbau

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  •  steffi2404
3.1. - 4.1.2011
4 Antworten 4
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Hallo alle miteinander! Ich stehe vor einem großen Problem und benötige dringend euer Wissen! Ich und mein Freund möchten 2012 beginnen mein Elternhaus aufzustocken und zu sanieren. Jedoch stellt sich hierbei nun folgendes Problem: Die Gemeinde möchte, dass wir unterschreiben, dass wir bei Bedarf mind. 2m über die gesamte Länge der Hausflucht für einen eventuellen Gehsteigbau abtreten. Ansonsten wird uns der Ausbau nicht genehmigt. Ich habe hierzu auch nicht wirklich was in der Niederösterreichischen Bauordnung gefunden. Unser Haus wurde dort vor 35 Jahren errichtet und war das 2. Haus. Nun ist natürlich fast alles mit weiteren Häusern bebaut. Gibt es hier eine Möglichkeit, diese Abtretung zu verhindern bzw. gilt hier eventuell schon Gewohnheitsrecht? Eigentlich sehe ich das nicht ganz ein, dass dieser Grund ohne Entschädigung wortlos der Gemeinde zuzusagen ist!

Bitte um eure Hilfe! Vielen lieben Dank!

Mfg

  •  dandjo
  •   Gold-Award
3.1.2011  (#1)
Stinkt - irgendwie nach Erpressung.

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  •  steffi2404
3.1.2011  (#2)
ja, das klingt auch nach erpressung. ich geh jetzt schon die bauordnung auf und ab und versteh aber leider nicht wo das stehen solt. wahrscheinlich überlese ich das ja auch einfach. auch wenn das drinnen steht, herschenken werde ich meinen grund sicherlich nicht. kennt sich wer aus mit der niederösterreichischen bauordnung? ist das wirklich möglich? Bin für jede Unterstützung dankbar! Mfg

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
3.1.2011  (#3)
@steffi - 2 Dinge vorweg:
- das Thema ist schwierig
- unterschreiben darfst du gar nichts!!!

In der Bauordnung findest du alles unter § 12.
Vernünftige Antworten auf deine Frage sind nur mit genauer Kenntnis der Sachlage möglich. Das ist z.B.:
- ich nehme einmal an, es gibt keinen Bebauungsplan, oder?
- wann genau wurde die Baubewilligung für das Haus erteilt und ist damals bereits eine Grundabtretung vorgeschrieben worden?
- hat sich der Flächenwidmungsplan (und damit die Lage der Straßenfluchtlinie) seither geändert oder ist die Widmungsgrenze zwischen Bauplatz und Verkehrsfläche unverändert geblieben?
- wo genau liegt diese Widmungsgrenze?? Liegt die Fläche, welche die Gemeinde haben will, erkennbar innerhalb der Widmungsgrenze (d.h. im Bauland) oder draußen?

Wesentlicher Punkt ist die Lage der Straßenfluchtlinie - das ist die Grenze zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und anderen Grundflächen. Wenn´s keinen Bebauungsplan gibt, muss diese aus dem Flächenwidmungsplan (Maßstab 1:5000!!!) heraus festgestellt werden.

Die Straßengrundabtretung muss dir mit Bescheid vorgeschrieben werden (daher nichts vorweg unterschreiben).

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  •  steffi2404
4.1.2011  (#4)
Vielen lieben Dank für die Antwort. Ich hab morgen mal einen Termin beim Vermessungsamt um die ganz genaue Sachlage mal zu klären.

Nein Bebauungsplan gibt es keinen eigenen.
Erbaut wurde das Haus 1975; damals musste ein kleines eck vom Grund schon abgetreten werden, aufgrund des geplanten Straßenbaus. Die Straßenfluchtlinie wurde jedoch dann abermals geändert, so dass unser Abtretung nicht nötig gewesen wäre. Von späterer Grundabtretung aufgrund eines Gehsteigs war damals noch keine Rede.

Ja, ich denke das mit dem Flächenwidmungsplan können wir alles beim Vermessungsamt besprechen, die kenn sich da hoffentlich gut aus. wir haben schon mit anderen gemeinden gesprochen, und die haben gemeint, wenn schon mal Grund aufgrund von Straßenbau abgetreten wurde, ist es ziemlich schwer, noch mehr hergeben zu müssen.

Mal schauen, ich hoffe das richtet sich alles!

vielen lieben dank für eure hilfe emoji wenn ihr noch infos für mich habt, bin für jede meinung dankbar

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