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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.990102.html bzw. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991160.html Ja, macht Sinn bzw. bei jeder Änderung des Grundstücks (Grundstücksteilung, etc.) muss sowieso eine Eintragung in den Grenzkataster erfolgen. Andererseits, wenn es keinen Anlassfall gibt, kostets halt Geld und bringt keinen unmittelbaren Nutzen. |
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vermessene grenzen im kataster schützt dich vor ersessenen recht, weil es dann nicht mehr ersiztbar ist. wenn zB ein weg durch den großen grund führt und ein nachbar behauptet, da spaziert er seit 30 jahren mit dem hund durch, daher hat er wegerecht. oder wenn zB ein zaun vom nachbarn auf deinen grundstück steht, musst du nicht mehr zwingend innerhalb von 30 jahren handeln. |
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Wenn du sowieso vermessen lassen musst, sollte die Eintragung nur minimal mehr kosten. |
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