« Baurecht  |

Grabarbeiten ohnen Baubescheid [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Gast Thomas
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
20.3. - 23.3.2008
5 Antworten 5
5
Hallo!

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, ich stehe vor einem Problem.
Ich habe schon vor Wochen unser Einfamilienhaus auf der Gemeinde eingereicht und mir ist versichert worden, dass der Baubescheid bis 21.3. also morgen fertig ist. Jetzt habe ich heute nochmals auf der Gemeinde nachgefragt, ob das auch so ist, da morgen die Grabarbeiten beginnen sollten.
Jetzt wurde mir gesagt, dass der Bescheid fühestens Ende März fertig sein soll. Ich bin natürlich verzweifelt, da ich die Baufirma nicht mehr weg schicken möchte.

Jetzt zu meiner Frage. Ich habe schon einmal gehört, dass mit einer Fundamentplatte bzw. auch schon mit einem Keller vor dem Bescheid begonnen werden darf. Die einzige Gefahr soll sein, dass wenn im Baubescheid Änderungen gewünscht werden, diese vielleicht nur durch einen hohen Kostenaufwand zu betreiben sind.

Zu meiner zweiten Frage, stimmt es dass man nach Erhalt des Baubescheides noch 10 Tage mit dem Beginn warten muss?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Thomas

  •  beratung-bau.at
20.3.2008  (#1)
Baubeginn vor Baubewilligung - Nach Zustellung des Bescheides wäre eigentlich noch die 14-tägige Rechtsmittelfrist abzuwarten, weil in dieser Frist noch Einsprüche gegen den Bescheid erhoben werden könnten. Sie könnten sich aber bei der Gemeinde erkundigen, ob von seiten der Nachbarn Einwände vorgeracht wurden oder noch zu erwarten sind. Danach können Sie einschätzen, ob mit relevanten Einsprüchen zu rechnen ist- daraus ergibt sich die Höhe des Risikos bei einem vorzeitigen Baubeginn. Die Erdarbeiten wird man vermutlich ohne großes Risiko vorziehen können.

1
  •  chm
20.3.2008  (#2)
Haengt von der Gemeinde abAlso uns haben sie angeraten, doch einfach mit dem Bauen anzufangen "Geh, bei uns fangen alle ohne Baubescheid an...", das haben wir auch getan. In der Zwischenzeit (Keller ist fertig) haben wir auch den Bescheid gekriegt.
"Offiziell" hat man uns gesagt, dass man alles machen kann, nur nicht betonieren.

Das mit der 14taegigen Frist hat man uns so erklaert, dass man als Bauwerber eine Rechtsmittelverzichtserklaerung unterschreiben kann, dann gilt der Bescheid sofort, wenn die Nachbarn bei der Bauverhandlung keine Einwaende hatten.

Aber unbedingt auf der Gemeinde fragen. Bei uns war es auch so, dass der Bescheid schon fertig war und von der Baufirma eingesehen werden konnte.


1
  •  l-o-o-p
20.3.2008  (#3)
Neuigkeiten - Hatte heute nochmals mit der Gemeinde Kontakt! Prinzipiell sehen sie das locker, die Aussage war, wenn jemand eine Anzeige macht, würde die Bearbeitung so lange dauern, da ist der Bescheid auch schon da..............!?

Mittlerweile habe ich herausgefunden (Artikel WKO) dass sämtliche Bauten unter der Erde vorgezogen werden können, jedoch wie ich schon erwähnt habe die Gefahr besteht, dass man Veränderungen vornehmen muss, wenn es Einsprüche im Baubescheid gibt.

Lg Thomas

1


  •  creator
23.3.2008  (#4)
die aussage der gemeinde hätte ich auch - gern schriftlich - dann haftet sie nämlich für den schwachsinn. prinzipiell kann die gemeinde nur verwaltungshandeln im eigenen oder halt übertragenen wirkungsbereich abdecken, die zivilrechtlichen ansprüche (unterlassungsklagen und besitzstörungsklagen)- und die sind viel problematischer, weil teurer und komplizierter - kann sie keinem nachbarn verwehren. schau dir mal §§340ff abgb im ris www.ris.bka.gv.at an! da kann jeder nachbar locker eine einstweilige verfügung durchbringen, zudem sind auch die verwaltungsstrafen bei erdbewegungen ohne bewilligung nicht ohne. natürlich - wenn's keine beschwerden gibt, gibt's auch keine probleme...

1
  •  l-o-o-p
23.3.2008  (#5)
Klare Aussage - Natürlich, da hast du schon recht - alles was du in diese Richtung schriftlich möchtest, wird natürlich abgelehnt.
Nichts desto trotz habe ich gestern zum ausheben begonnen.
Aber es nervt mich derart, dass man in solche Situationen gedrängt wird!!!

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: 30kV-Leitung über Grundstück