« Baurecht  |

30kV-Leitung über Grundstück [OÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  matrix
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
24.3. - 6.7.2008
11 Antworten 11
11
Hallo,
über meinem Grundstück verläuft eine 30kV-Leitung - und die eigentlich sehr niedrig.
Niemand kann u. will mir beantworten, ob es Sicherheitsbestimmungen oder gesetzl. Vorschriften gibt, wie hoch so eine Leitung über bebautem Ortsgebiet verlaufen muss. Nur so etwa 4,5-6m von den Gebäudekanten entfernt.
Aber auf dem Grund steht eben noch kein Gebäude u. mit freiem Auge ist sie etwa 7-8m hoch - also ist der Grund unbeaubar! Den Vermessungsplan bekomme ich bald, aber das zieht sich hin - wie das halt bei der EnergieAG so ist.
Weiß irgendwer ob es irgendwelche Bestimmungen gibt, wie hoch solche Leitung sein müssen?

Danke!
Günther

  •  .
24.3.2008  (#1)
@hallo.

die annäherungszone für mittelspannung von 30 kv beträgt 1,5m - d.h. da ist noch alles im grünen bereich. für mich würde d.h. bauklasse I max. 5m geht okay. ob´s wirklich so ist kann ich leider nicht bestätigen.

interessant ist folgender bericht:
http://www.rechtsfreund.at/news/index.php?/archives/163-Kein-Unfallversicherungsschutz-bei-Ausaesten-einer-Hecke-unter-30-kVLeitung.html

thema elektosmog:
Für Mittelspannungsanlagen bzw. -freileitungen werden 15 m (Mindestabstand) und 80 m (Unbedenklichkeitsabstand) genannt.

na ja - nicht gerade einladend ...

viel glück und
lg

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo ., kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  faschi
26.3.2008  (#2)
30kv - Da wir ein ähnliches Thema hier auf der Tunnelbaustelle beim Betriebsgebäude hatten weis ich dass zumindest in der Stmk 4m Abstand zu allen Hausteilen sein müssen. Wenns also 4,5m sind ist alles OK.

Wegen Elektrosmog - diese Diskussion ist müßig, denn ich nehme mal an TV, Radio und Handy gibts an dem Ort... dann spielt die 30kV Leitung eher keine Rolle. Iss aber ohnehin eher viel Einbildung mit dabei. Aber das muss jeder für sich selbst beurteilen!

1
  •  .
26.3.2008  (#3)
@faschi - hallo.

ja es wird da sehr unterschiedlich argumentiert aber ein handy oder ein fernseher hat num mal keine 30kV.
hab´ mal einen bericht gelesen da wurde festgestellt das es eine häufung an krebserkrankungen an einwohner gab die in unmittelbarer nähe von hochspannungsleitungen lebten.
der bericht war allerdings aus den usa und ist schon jahre her.
also ich pers. würde es lieber vermeiden.
muss aber jeder für sich entscheiden.

lg

1


  •  matrix
23.4.2008  (#4)
30kV - Habe jetzt den Vermessungsplan. Leitung ist natürlich viel zu tief - bis zu 6,75m - aber da gibt's ja keine Vorschriften, an die sich die EnergieAG halten muss.
Geschätzte Kosten, um die Leitung bis zum nächsten Trafo unter die Erde zu bringen -> 39.000 Euro.
Der Grund ist also unbebaubar und unverkäuflich.
Ich finde sowas eine Frechheit sondergleichen!!!
Bitte dringend um Hilfe!!! - was soll ich tun?
Hat wer die Kontaktdaten von höheren Chefitäten von der Zentrale in Linz für mich?


1
  •  .
23.4.2008  (#5)
@matrix - hallo.

sorry - tut mir leid für dich.
wie gross ist denn das grundstück?
ich meine gibt es wirklich kein chance dort zu bauen (ein eckerl vielleicht)?

hmmm - wie sieht es denn mit einem rechtsschutz aus?

hab´ nur noch einen link für dich:
http://konzern.energieag.at/eagat/page/257501226587649392_266074234944190959~287369851704242412_287347032006127669,de.html

vermutlich ist die mailadresse vorname.nachname@energieag.at
oder auch oft gesehen v.nachname@energieag.at

wirst ja gleich merken wenn du einen zustellfehler bekommst emoji

viel glück.

lg

1
  •  Bugs
24.4.2008  (#6)
Bitte mehr Infos - Kannst du uns vielleicht noch ein paar Infos geben.
Wie bist du zu dem Grund gekommen? (Gekauft, geerbt,...)
War da die Leitung schon dort?
Wenn ja: Gibt es abmachung zwischen der EnerieAg und dem ehemaligen Eigentümer, und lassen sich diese im genauen Wortlaut auftreiben?
Wenn nicht: Welche Abmachung hast du mit der Energie AG bei Errichtung der Leitung getroffen?



1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo Bugs, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  Cassandra
4.6.2008  (#7)
30 KV - Wir haben auch ein Problem mit einer 30 KV Leitung. Wir haben aufgrund des positiven Baubescheids mit Keller und Bodenplatte für die Garage begonnen. In einem Monat soll das Fertighaus drauf kommen. Diese Firma hat uns auch den Plan gezeichnet und die 30KV nicht berücksichtig.Nun ist jemand von der Energie AG gekommen um zu entscheiden, wo der Kran für das Haus stehen und arbeiten darf und hat nun entschieden, daß die Garage so nicht gebaut werden darf, weil die Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten werden können. Was kann man in so einem Fall machen bzw. wer ist verantwortlich, da die Bauverhandlung ohne Probleme unterschrieben wurde? Danke für Eure Hilfe.

1
  •  .
9.6.2008  (#8)
@hallo.
war die energie ag auch zur bauverhandlung eingeladen?
wenn ja - dann hätte man da einen ansatzpunkt.

lg

1
  •  cc9966
10.6.2008  (#9)
eigenartigok wenn eine hochspannungsleitung verläuft sollte man vorher den energieversorger kontaktieren. wie groß die abstände zum haus sein müssen, hängt auch von der spannweite der leitungen ab (abstand von masten zu masten) und kann der energieversorger für das jeweilige grundstück genau sagen.

@Cassandra
hier dürfte aber ein ordentlicher fehler beim planer passiert sein. wenn du einen bebauungsplan von der gemeinde hattest und diesen deinem planer gegeben hast, oder es mit dem planer eine grundstückbesichtigung gab dann würde ich ihn in die verantwortung ziehen. der soll die kosten für die neuplanung übernehmen und die planung soll neu vorgenommen werden unter berücksichtigung der leitung. evtl. ist es besser die garage in anderer architektur ins haus zu integrieren oder ähnliches - ich kenn eure situation nicht genau. selbst wenn teile des hauses produziert sind würde ich neu planen lassen und die fertighausfirma soll selber die leerkosten für die nun nutzlosen vorleistungen zahlen. auch die kosten für die gründung/bodenplatte müsste rechtlich gesehen der planer übernehmen wenn dies nicht so gebaut werden darf. daher haben architekten auch berufshaftpflichtversicherungen da sie für ihre planung 30jahre lang haftbar sind, wenn man zb genau sowas übersehen hätte.

1
  •  Bugs
11.6.2008  (#10)
Baubescheid - bzgl des Baubescheides solltet ihr so rasch wie möglich Kontakt mit der Baubehörde in Form des Bürgermeisters und des Zuständigen des Gebietsbauamtes aufnehmen!
Spätestens bei der Verhandlung hätten diese meiner Meinung nach auf ein Gutachten bzw eine bindende Auskunft der Energie AG bestehen müssen.


1
  •  skiguide
6.7.2008  (#11)
30 kv leitung - Hallo zusammen. Zum Thema 30 kv leitung: Meine Mutter hat vor 15 Jahren ein Fertigteilhaus gebaut. Vorher war natürlich noch die Bauabnahme, wo auch der Energieanbieter mit anwesend war. Der Mitarbeiter dieser Firma war auch noch dazumals der Bürgermeister. Nach dem o.k. der Bauverhandlung kam das Haus und der First streifte an der Stromleitung. Nach ewigem Hin und Her musste meine Mutter dann 52.000 Schilling für einen neuen Masten zahlen. Hat irgendwer so was schon mal erlebt, wo es anders ausgegangen ist? Liebe Grüsse aus OÖ

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Kollaudierung nach Umbau b. gek. Haus