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Gibt es eine Mindestgrundstückgröße??

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  •  holzriegelfan
12.10. - 14.10.2010
6 Antworten 6
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Hallo,

Wir haben vor nur soviel Grund umwidmen zu lassen, wie wir für unser Haus+Carboard brauchen.
Gibt es eine bestimmte Mindestgrundstückgröße, damit ich überhaupt ein Haus errichten darf?
(OÖ, angeblich kein Bebauungsplan)

  •  albundy
  •   Bronze-Award
12.10.2010  (#1)
Bebauungsdichte bzw. GFZ.. - d.h. Geschoßflächenzahl - beide Begriffe bedeuten das gleiche - sind maßgeblich. Steht im Flächenwidmungsplan, den es auch ohne Bebauungsplan gibt.
zB: GFZ 0,3 = Bruttogeschoßfläche (BGF) des Hauses/Grundstücksfläche.
Dh wenn Dein Haus 200 2m BGF hat, brauchst Du also mind. 200/0,3 = 667 m2 gewidmetes Bauland.
Die Dichte, die Du für Dein Wohn-Bauland-Gst bekommst, richtet sich u.a. nach der Dichte der Nachbar-Gst. Evtl. wird die Gde. den örtlichen Raumplaner ein Gutachten machen lassen.
PS: Ist das Gst noch Freiland, dann WIDMEN; oder hast Du schon Bauland, zB für Gewerbe, dann UMWIDMEN.

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  •  holzriegelfan
12.10.2010  (#2)
Danke, danke, danke - wollten ursprünglich nur 500m² umwidmen lassen (von 1000m² landwirtsch. Grund) damit hätten wir also nur ein sehr kleines Haus bauen können.
Somit hast du uns sehr geholfen.
Noch eine kleine Frage: den Keller muss ich nicht mitrechnen, oder?

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  •  creator
  •   Gold-Award
12.10.2010  (#3)
§§5f oö bauordnung...definieren den bauplatz mit u.a. mindestens 500m², das ortsbild und der flächenwidmungsplan sind beachtlich..

http://www.bauordnung.at/oesterreich/oberoesterreich_bauordnung.php

daher mit der gemeinde abklären, ob und wenn ja, wie ihr euer projekt realisieren könnt.

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  •  kech
12.10.2010  (#4)
Geschoßflächenzahl - Leider ist die Geschoßfläche bzgl. Keller nirgends eindeutig definiert. Es gibt einige VwGH-Erkenntnisse, die aber auch auf Einzelfälle abstellen. Einige Gemeinden gehen von der Nutzung aus. Kellerräume, die Wohn- oder Freizeitzwecken dienen, zählen dort zur Geschoßfläche.
Für alle anderen Geschoße ist die Regelung klar. Alle Geschoßflächen, die allseits von aufsteigendem Mauerwerk umgeben sind, zählen zur Geschoßfläche, aber unter Umständen auch Loggien oder Terrassen. Dachgeschoße zählen zur Gänze zur Geschoßfläche, unabhängig von der Nutzung. Jedenfalls ist alles Geschoßfläche, was innerhalb der Außenmauern liegt, also auch tragende Mauern und Zwischenmauern. Stiegen sind ein eigenes Kapitel und meist Auslegungssache.
Hole auf jeden Fall die Rechtsansicht deiner Gemeinde ein, falls es wirklich keinen Bebauungsplan geben sollte!

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  •  albundy
  •   Bronze-Award
13.10.2010  (#5)
Definition (Brutto-)Geschoßfläche - In STMK gibts eine Bebauungsdichte-Verordnung, in der die maßgeblichen Geschoßflächen definiert sind. Hab sowas für OÖ aber nicht gefunden.
Sonst sagt das OÖ ROG 1994 in §32 Abs 6:
Das Maß der baulichen Nutzung der Grundstücke ist durch die Gebäudehöhe, die Geschoßflächenzahl oder die Baumassenzahl auszudrücken. Darüber hinaus kann das Maß der baulichen Nutzung insbesondere durch Festlegung der Anzahl der Geschosse näher bestimmt oder durch Angabe der bebaubaren Fläche des Bauplatzes oder der Höchstzahl der in den Gebäuden zulässigen Wohneinheiten beschränkt werden. Die Geschoßflächenzahl ist das Verhältnis der Gesamtgeschoßfläche zur Fläche des Bauplatzes. Die Baumassenzahl ist das Verhältnis der Baumasse zur Fläche des Bauplatzes. Als Baumasse gilt der oberirdisch umbaute Raum bis zu den äußeren Begrenzungen des Baukörpers.

Dh die Gemeinde muss sagen, was die Gesamtgeschoßfläche ist.

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  •  kech
14.10.2010  (#6)
Geschoßflächenzahl - Zur Klarstellung möchte ich hinzufügen, dass sich meine Ausführungen auf die oö.Rechtslage beziehen. Als Geschoßfläche ist in OÖ immer die Brutto-Geschoßfläche zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich anders definiert. Mein Satz zur Geschoßfläche in Dachgeschoßen bezieht sich auf ausgebaute Dachräume und ist die Rechtsansicht der Baurechtsabteilung der Landesregierung (§2Z.1 und Z.25a OÖ.Bautechnik-Gesetz).

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