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Geometer bei Abbruch/Neubau auf Baurecht in Wien notwendig?

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  •  user09
23.1. - 26.1.2022
5 Antworten | 2 Autoren 5
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Schönen Sonntag,

Unser Ansprechpartner von Wolfhaus verlangt eine Vernessung des Grundstücks von einem Geometer des Baurechtgrunds nähe Aspern für einen Neubau. Da Hartl hier auf Nachfrage keinen benötigt, frage ich mich was da nun stimmt, zumal auf dem Grundstück schon ein Haus steht und die Grenzen auch im Wiener Grundkataster. Wohl sind die Geometer Unterlagen für den Einreichplan nötig, weiß da jemand mehr? 

Danke im Voraus und liebe Grüße

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zitat..
user09 schrieb: Die Grenzen sind eigentlich ziemlich eindeutig.

Dass eine Grenze in der Natur "eindeutig" ist, muss nicht zwangsläufig auch heißen, dass die Grenzen am Plan dem entsprechen, aber wie gesagt:

zitat..
ProjectX schrieb: In Wien besteht grundsätzlich nicht die Pflicht die Grenzen rechtsverbindlich zu sichern, es ist aber jedenfalls sehr empfehlenswert wenn das bei euch noch nicht der Fall wäre, um später beim Hausbau nicht von einem im Vergleich zum Plan abweichenden Naturstand überrascht zu werden. 

 
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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
23.1.2022  (#1)
Hallo!

zitat..
user09 schrieb: die Grenzen auch im Wiener Grundkataster

Meinst du damit Grundsteuerkataster oder Grenzkataster?

In Wien besteht grundsätzlich nicht die Pflicht die Grenzen rechtsverbindlich zu sichern, es ist aber jedenfalls sehr empfehlenswert wenn das bei euch noch nicht der Fall wäre, um später beim Hausbau nicht von einem im Vergleich zum Plan abweichenden Naturstand überrascht zu werden. 

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  •  user09
23.1.2022  (#2)

zitat..
ProjectX schrieb:

Meinst du damit Grundsteuerkataster oder Grenzkataster?

Tatsächlich meinte ich in der Flächenwidmung (https://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/). Danke zunächst für deine Antwort. Was meinst du mit Naturstand und inwiefern der uns überraschen kann?

Der Ansprechpartner von Wolfhaus sagt dass der Wiener Null das wichtige sei. Inwiefern muss ich nochmal nachfragen, hatte das auf Anhieb nicht verstanden.

Falls das was zum Thema beiträgt: Das Grundstück ist rechteckig (15mx32m) und flach. Es steht ein 18m langes Haus darauf, der Abstand zum Boden ist konsistent gleich und auch gerade.

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
23.1.2022  (#3)
Also geht es um eine reine Höhenaufnahme vom Geometer und nicht etwa um die Grundgenzen?

zitat..
user09 schrieb: Was meinst du mit Naturstand und inwiefern der uns überraschen kann?

Wenn die Abstände des Hauses zur Grundgrenze am Plan nicht zu den tatsächlichen Gegebenheiten passen. Also ein reines Thema bezüglich der Grundgrenzen.

zitat..
user09 schrieb: Der Ansprechpartner von Wolfhaus sagt dass der Wiener Null das wichtige sei.

Also aus der Praxis kann ich dir sagen, dass mir keine Probleme im Wiener Einreichverfahren bekannt sind, wenn der Planverfasser selbst die Höhen einmisst (Mit professionellem Gerät natürlich z.B. Niveliergerät, Höhenfixpunkte gibts auf der Wiener Seite auch, bei ebenen Grundstücken keine Hexerei). Beim Bau würd ich für die Absteckung aber IMMER einen Geometer (Lage und Höhe) heranziehen. 




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  •  user09
26.1.2022  (#4)
Danke @ProjectX ! Habe nun auch einen Geometer kontaktiert.
Das Angebot beinhaltet eine Grenzverhandlung. Ist sowas wirklich nötig? Die Grenzen sind eigentlich ziemlich eindeutig. Der Zaun steht auf einem Betonsockel der um das Grundstück herum gebaut ist. 

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
26.1.2022  (#5)

zitat..
user09 schrieb: Die Grenzen sind eigentlich ziemlich eindeutig.

Dass eine Grenze in der Natur "eindeutig" ist, muss nicht zwangsläufig auch heißen, dass die Grenzen am Plan dem entsprechen, aber wie gesagt:

zitat..
ProjectX schrieb: In Wien besteht grundsätzlich nicht die Pflicht die Grenzen rechtsverbindlich zu sichern, es ist aber jedenfalls sehr empfehlenswert wenn das bei euch noch nicht der Fall wäre, um später beim Hausbau nicht von einem im Vergleich zum Plan abweichenden Naturstand überrascht zu werden. 

 

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