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Genehmigungspflicht ab welcher Grösse???

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  •  Gast easy
22.6. - 8.7.2010
4 Antworten 4
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Ich habe vor, für meine 2 Pferde auf meinem Pachtgrund einen Unterstand zu errichten. Jetzt ist es so, dass es heisst, wir brauchen eine Baugenehmigung. Das wird aber alles zu teuer, weil ich da einen Plan brauche von einem Architekten, Baubewilligung, Bausachverständigen, etc.

Jetzt hat mir we gesagt, dass eine 3x4m grosse Hütte nicht genehmigungspflichtig ist. Meine Frage: ist das wahr und wenn ja, wie hoch darf sie sein?

Vielen Dank im Voraus!!!

  •  Karl10
22.6.2010  (#1)
wie immer ..... Bundesland????????

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  •  Karl10
  •   Bronze-Award
7.7.2010  (#2)
@gast easy - ...willst jetzt eigentlich was wissen?????????

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  •  johro
7.7.2010  (#3)
hallo - wie schon die vorredner,
in NÖ gehts bis 2x3m größe wo du keine Baugenehmigung brauchst, aber was ist daran teuer? einen Baumeister der die den Plan unterschreibt und ab auf die Gemeinde zum genehmigen.

lg
johannes

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  •  Karl10
  •   Bronze-Award
8.7.2010  (#4)
@johro - "....bis 2x3m größe wo du keine Baugenehmigung brauchst...." -
das ist nur die halbe Wahrheit: mit Bauanzeige geht´s nur bei GERÄTEHÜTTEN und GEWÄCHSHÄUSERN bis 6m² Grundrissfläche und max. 2m HÖHE, wenn diese im BAULAND stehen.

- mit 2 m Höhe bzw. 6m² bringst höchstens ein Ponny, aber kein Pferd hinein.
- ein Pferdeunterstand ist keine GERÄTEHÜTTE oder GEWÄCHSHAUS
- wahrscheinlich (wurde aber nicht angegeben)soll der Unterstand sogar im Grünland stehen.

Unterm Strich: ein Pferdeunterstand ist jedenfalls in NÖ IMMER bewilligungspflichtig.
Ich geb dir aber recht: es ist kein aufwändiger Plan, Unterschrift vom Baumeister drunter und ab zur Gemeinde.

Allerdings: Im Grünland dürftest keine Bewilligung bekommen, auch nicht im Bauland-Wohngebiet; eigentlich geht´s nur im Bauland-Agrargebiet.

PS: gilt jedenfalls so in NÖ!

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