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·gelöst· Gemeinde fordert Umkehrkehrplatz [OÖ]

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  •  mibo
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
21.9.2022 - 30.3.2023
15 Antworten | 11 Autoren 15
15
Liebes Forum,

wir sind gerade dabei, ein Grundstück (in Oberösterreich) der Eltern durch einen Geometer teilen zu lassen, um dann um eine Bauplatzbewilligung anzusuchen.
Die Widmung des Grundstücks ist Dorfgebiet und nach der Teilung ist jedes Grundstück ca. 800m2 groß.
Nach Auskunft der Gemeinde ist das alles kein Problem und wir können dort nach unseren Wünschen ein Haus errichten (unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen).

Das Grundstück befindet sich am Ende einer Straße (Sackgasse) und ist im privaten Besitz. Das Umkehren mit PKW oder Transporter ist problemlos möglich. Ein LKW kann aufgrund der derzeitigen Bedingungen nicht umkehren.
Beim letzten Gespräch mit der Gemeinde wurde uns klar gemacht, dass wir die Auflage bekommen, einen Umkehrplatz zu errichten, damit ein LKW (ohne Anhänger) problemlos umkehren kann. 
Dieser Umkehrplatz soll vom Vermesser auch offiziel erfasst und eingetragen werden (was immer das auch heißen mag).
Ein Argument der Gemeinde ist unter anderem, dass künftig die Müllabfuhr die Häuser dieser Straße besuchen und dafür am letzten Grundstück, also auf unserem, umkehren können muss.

Ein solcher Umkehrplatz lässt sich mit etwas Aufwand errichten (2 Bäume müssen gefällt werden und ein Böschung angeschüttet).
Grundsätzlich wäre das also machbar und für die Bauzeit möglicherweise auch (temporär?) sinnvoll.

Wir haben vor allem bezüglich der Haftung Bedenken, beispielsweise wenn der Umkehrplatz im Winter nicht geräumt, eisfrei oder nicht in einwandfreiem Zustand ist und ein LKW abrutscht (es geht hinter dem Umkehrplatz 10 Meter sehr steil nach unten). 

Wir fragen uns, ob die Gemeinde verlangen kann, dass auf privatem Grund ein Umkehrplatz errichtet werden muss und dieser auch offiziell eingetragen wird (wo?)?
Wo können wir uns ggf. eine rechtssichere Auskunft einholen?

Vielen Dank für eure Hilfe,
Michael

  •  Glenfiddich01
  •   Silber-Award
21.9.2022  (#1)
Bist du sicher dass der Umkehrplatz dann noch Privatgrund ist (wenn es nach der Gemeinde geht)? 
Wenn die Gemeinde das begründet dass die Müllabfuhr wenden kann, würde es mich nicht wundern wenn die sich damit indirekt diese Fläche untern Nagel reißen will. 
Das ist meine persönliche Ansicht: die Gemeinde unbedingt über die Besitzverhältnisse hinterher ansprechen. 
Falls es in deinem Besitz bleibt gleich hinterfragen wer für den Winterdienst zuständig ist. Bei uns kommt die Müllabfuhr um 6:30, wenn ich dann zuvor Schneeräumen aufstehen darf, na gute Nacht.


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  •  stefan4713
23.9.2022  (#2)
unsere siedlungsstraße ist privateigentum, jeder hat zum weg einen kleinen anteil eigentum bekommen - trotzdem hat die gemeinde beim aufschließen vom damaligen eigentümer eine umkehr am ende (vor unserer einfahrt und der anderen 2 nachbarn) verlangt und bekommen
ein 3-achser kann eigentlich nicht umdrehn
die müllabfuhr (trotz privatweg, es sind 10 EFH) fährt immer verkehrt in die siedlung, funktioniert hervorragend - die gemeinde räumt, salzt, pflegt im winter trotzdem
und haften müßte ja immer der eigentümer, wofür auch

wir haben mittlerweile eine pylone in der einfahrt stehn, weil die dpd's gls's mit ihren bussen das sehr praktisch zum umdrehn verwenden

der form halber, es mußte auch ein "besucherparkplatz" ausgewiesen werden und ein "spielplatz" emoji


2022/20220923927338.jpg

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  •  evy
23.9.2022  (#3)
Schau dir doch einmal den Textlichen Bebauungsplan der Gemeinde an, falls es den in der Gemeinde gibt wo Euer Grundstück liegt und wenn es so etwas in OÖ gibt.
Außerdem würde ich mich von einem Rechtsanwalt der speziell das Fachgebiet Baurecht und Liegenschaftsrecht über hat, beraten lassen, weil doch jedes Bundesland andere Gesetze hat.

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  •  SomeoneNew
  •   Bronze-Award
23.9.2022  (#4)
Ja, die Gemeinde darf/muss sowas vorschreiben.
Grundlage ist die OÖ Bauordnung. In Verbindung mit der Grundstücksteilung auch das OÖ ROG.
Weitere Beratung bekommst du bei einem Rechtsanwalt.

Es ist jedoch auch sehr nachvollziehbar, sinnvoll und wahrscheinlich im allgemeinen Interesse, dass ein Wendeplatz für die Müllabfuhr, Winterdienst etc errichtet wird. 

Die Alternative ist, dass alle in einer Einfahrt umkehren oder im blödesten Fall rückwärts fahren müssen, was nicht nur sehr unangenehm sondern auch gefährlich ist. 

In eurem Interesse, dem Interesse eurer Kinder und Nachbarn würde ich den Umkehrplatz daher entsprechend den Vorgaben der Gemeinde machen. 

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  •  HPPP
24.9.2022  (#5)

Umkehrplatz / Wendehammer ist durchaus deutlich definiert:

https://www.kleinezeitung.at/service/ombudsmann/5312278/AUTOOMBUDSMANN_Mit-dem-Wendehammer-aus-der-Sackgasse

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.9.2022  (#6)
Solange wir von @mibo keine näheren Infos erhalten, ist es völlig sinnlos, irgendwelche Antworten oder Ratschläge zu geben.
Was genau zeigt der Bebauungsplan/Flächenwidmungsplan in diesem Bereich?
Unbeantwortet blieb die Frage, wer denn jetzt Eigentümer der Fläche ist und wer es künftig sein soll??
Unbeantwortet auch die Frage, ob es sich bei der "Auflage" der Gemeinde um  eine zu leistende Grundabtretung gem. §16 OÖ Bauordnung handelt??

Also @mibo: bitte ein paar Antworten, um hier weiter diskutieren zu können? 

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  •  mibo
25.9.2022  (#7)
Vielen Dank für eure Antworten,

derzeit ist das Grundstück für den Umkehrplatz im Besitz meiner Eltern, es grenzt direkt an die öffentliche Straße (die dort endet).
Die Widmung des Grundstücks auf dem der Umkehrplatz entstehen könnte ist Dorfgebiet (lt. Doris). 
Sollte dieser Platz nicht reichen müsste ein Teil des angrenzenden Grundstückes (im Besitz meiner Eltern) auch für den Umkehrplatz herangezogen werden (Widmung: Land- und Forstwirtschaft). Da es sich um eine Böschung handelt, müsste angeschüttet werden.

Wir hatten bis jetzt nur ein Vorgespräch mit der Gemeinde, und dort wurde uns mitgeteilt, dass es diese Auflage (eingetragener Umkehrplatz für einen LKW) geben wird.
Wer in Zukunft Eigentümer der Fläche ist, wurde noch nicht besprochen.
Ich ging in meiner Annahme davon aus, dass es weiterhin meinen Eltern gehören würde, deshalb auch die Frage, wer haften würde.

Da wir in diesen Angelegenheiten völlig blank sind, möchten wir uns vorab erkundigen, welche Möglichkeiten es gibt, um konstruktiv mit der Gemeinde eine für alle passende Lösung zu finden.
Vor allem auch, weil meine Eltern einen Teil (ca. 1/2) ihres derzeitigen Gartens (Sitzgruppe unter altem Nussbaum (der muss weg), Wäschespinne, Planschbecken und Spielbereich für ihre Enkel, Vogelhäuser, etc.) aufgeben müssten.

@­stefan4713 Die LKW-Fahrer fahren jetzt auch rückwärts raus und das beeindruckend flott; Da die Straße ca. 500m lang ist, ist das keine Lösung für regelmäßige LKW-Verkehre (z.B. Müllabfuhr).
@evy Ob es einen textlichen Bebauungsplan gibt, weiß ich ehrlich gesagt, nicht; wir sehen immer hier nach: www.doris.at (dort sind die Widmungen ersichtlich).

Vielen Dank für euer Feedback, 
Michael

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.9.2022  (#8)

zitat..
mibo schrieb: Wir hatten bis jetzt nur ein Vorgespräch mit der Gemeinde, und dort wurde uns mitgeteilt, dass es diese Auflage (eingetragener Umkehrplatz für einen LKW) geben wird.
Wer in Zukunft Eigentümer der Fläche ist, wurde noch nicht besprochen.
Ich ging in meiner Annahme davon aus, dass es weiterhin meinen Eltern gehören würde, deshalb auch die Frage, wer haften würde.

Sind halt jetzt noch immer alles Vermutungen und Annahmen.
"Auflage" - wo steht die? In einem Bescheid? In welchem Bescheid? Auf welcher rechtlichen Grundlage? Oder ist es nur so eine Forderung der Gemeinde nach dem Motto: wir wollen das halt so?
Es kann mit Sicherheit nicht so sein, dass du einen Umkehrplatz auf deinem Privatgrund bauen musst und den dann der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen musst. Dafür gibt es keinerlei rechtliche Grundlage.
Es könnte sein, dass die Gemeinde eine (kostenlose) Grundabtretung für den Umkehrplatz fordern kann. Dann geht das Eigentum dieser Fläche zur Gemeinde über. Und für den Bau der Straße auf diesem Gemeindegrund (der dann öffentliche Verkehrsfläche ist) ist natürlich die Gemeinde zuständig. Natürlich auch für Erhaltung bis hin zum Winterdienst.
Ob die Gemeinde berechtigt ist, die kostenlose Grundabtretung zu verlangen, kann derzeit nicht beantwortet werden, da du ja nicht mal weißt, ob es einen Bebauungsplan gibt und ob dort ein solcher Umkehrplatz überhaupt eingezeichnet ist?
Und wenn´s das alles nicht gibt, dann ist die Frage, ob sie dir den Grund für den Umkehrplatz nicht abkaufen müssen und wie bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage sie dich zwingen können, den Grund zu verkaufen (quasi Enteignung?)?

Mir schauts so aus, als ob die Gemeinde es bisher verabsäumt hat, an die Zukunft zu denken und am Ende der Sackgasse eine Umkehrmöglichkleit (wenigstens) zu planen (im Flächenwidmungsplan bzw. Bebauungsplan). Nun kommen sie aus Anlass deiner geplanten Teilung drauf, dass es da was braucht und halten dir halt mal eine Forderung vor die Nase - nach dem Motto: vielleicht glaubt er´s und tut was wir verlangen...er kennt sich eh nicht aus...... 




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  •  mibo
2.10.2022  (#9)
Vielen Dank für die hilfreichen Kommentare, das hilft uns schon weiter.

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
2.10.2022  (#10)
Thread ist als "gelöst" markiert... wie sieht die Lösung aus?

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  •  mibo
17.3.2023  (#11)
Wir haben vor kurzem die Bauplatzgenehmigung bekommen.

Wir müssen eine geschotterte, ebene Fläche an einem vereinbarten Platz  in vereinbarter Größe anlegen. Der Platz ist privat, ist nirgends eingetragen und wir müssen nicht haften. Allerdings dürfen Fahrzeuge dort wenden, ohne dass wir das verhindern können. Das ist für uns eine sehr gute Lösung.

Unsere Vorgehensweise war folgende (zur Info für andere):

1. Wir haben uns eine Rechtsberatung bei einem Anwalt geholt, um herauszufinden, was die Gemeinde rechtlich darf und worauf wir bei den Gesprächen mit der Gemeinde achten müssen. Wir wollten vorab eine kompetente Ansprechperson für den Fall, dass es schwierig werden würde.

2. Gespräche mit dem Bürgermeister und Vereinbarung der Rahmenbedingungen. Diese Gespräche sind sehr gut und konstruktiv gelaufen und es wurden alle Details (entsprechend den Informationen vom Anwalt) besprochen und vereinbart.

Obwohl sich alles ziemlich in die Länge gezogen hat würde ich es genauso wieer machen.

Die späte Nachricht deshalb, weil wir warten wollten, bis wir alles schriftlich haben.

Vielen Dank nochmal an alle!

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
18.3.2023  (#12)
Und was steht jetzt genau im Bescheid drinnen?

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  •  mibo
19.3.2023  (#13)
Ich habe den Bescheid bei meinen Eltern liegen lassen und komme vermutlich erst in ein paar Wochen wieder dort hin. Dauert also, bis ich die Frage beantworten kann.

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  •  kouku
19.3.2023  (#14)
Ich hab den rechtlichen Verlauf nicht ganz kapiert und wäre auch neugierig. Aber jedenfalls schön, dass eine Einigung erzielt wurde! 

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
30.3.2023  (#15)
Das ist ja logisch und richtig so von der Gemeinde! Ohne Umkehrplatz ist für die zukünftigen Besitzer der Parzellen zu viel Streitpotential gegeben. Wie soll da jemand Dachziegel oder Fertigelementdecke usw. angeliefert bekommen? Ein EFH braucht hunderte LKW-Anlieferungen, wenn alle mit Retourgang rausmanövrieren beschädigt man sicher mal die Zäune. Die Gemeinden sind auch beim Winterdienst für Privatstraßen entgegenkommend, wenn am Ende der Straße ein Umkehrplatz vorhanden ist. Ohne Umkehrplatz wird man auch die Mülltonnen bis zur letzten Wendemöglichkeit hinschieben müssen am Abholtag.

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