Geld mit E Auto verdienen - Seite 40
|
|
||
|
Ich wûrde sagen ja, und es ist egal, ob's der Vorbesitzer gemacht hat, da es nur für die Zeit, auf die das Auto auf dich angemeldet ist, ausbezahlt wird. Wenn der Vorbesitzer es für das aktuelle Jahr bereits gemacht hat, muss es den Teil, den er zuviel erhalten hat (weil unterjährig verkauft), zurückzahlen. |
||
|
||
|
Achtung. Es gibt Anbieter die bei einer Überschneidung einfach gar nichts ausbezahlen. Hier dazu mehr - Beispiel Instadrive https://www.energiesparhaus.at/forum-rueckforderung-thg-praemie-wer-noch/83540 Das ersparst du dir, wenn du den Vorbesitzer fragst ob er seine Abmeldebestätigung an seinen THG Abwickler gesendet hat. Dann kommts erst gar nicht zu einer Überschneidung. |
Beitrag schreiben / Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]
