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Gebäudehöhe

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  •  MissT
19.3.2017 - 10.2.2018
7 Antworten | 6 Autoren 7
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Wir sind gerade am tüfteln was die Platzierung von Wohnhaus (KG, EG, OG, Walmdach) und Nebengebäude (wenn möglich im Halbstock zwischen KG und EG, Flachdach) auf unserem Grundstück (diagonales Gefälle von der SW- zur NO-Ecke von ca. 4,30m auf ca 47 m Länge) betrifft. Da es sich um einen leichten bus mittleren Nordhang handelt, wollen wir mit den Gebäuden möglichst weit heraus, damit der Garten von der Terrasse weg möglichst eben ist bzw. nur 1 Geländestufe notwendig ist. Beim Tüfteln mit den Schnittansichten sind ein paar Fragen aufgetaucht - vielleicht kann diese hier jemand beantworten:

Die nö. Bauordnung schreibt vor, dass das Nebengebäude, wenn direkt an der Grundstücksgrenze, max. 3 m hoch sein darf:
1. Gemessen wird meines Wissens vom Niveau des unveränderten Mutterbodens - aber wo? Dieses steigt entlang der Grenze auf einer Länge von knapp 33 m um ca. 2,60 m, das Nebengebäude hat eine Länge von 12,50 m. Wovon muss hier also als Richtmarke ausgehen, von der aus das NG max. 3 m hoch sein darf?
2. Wie weit muss ich von der Grenze weg, damit ich (wegen Aufschüttung) auch höher als 3 m sein darf?

Ähnlich wie Frage 1, aber für das Wohnhaus:
3. Wir haben Bauklasse I, II, dürfen also max. 8 m Höhe (korrekt?, bis zur Dachtraufe?) haben. Von wo aus bzw. wie wird gemessen? Niveau Straße/Grundstücksgrenze? Dort wo das Haus steht - wie ist das Gefälle zu berücksichtigen?

LG, Miss T

  •  MissT
19.3.2017  (#1)
Keiner?

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  •  robfox
19.3.2017  (#2)
Hallo MissT,

für die Ermittlung der Gebäudehöhe gibt es nicht die eine Richtmarke am Grundstück, vielmehr ist es ein errechneter Durchschnittswert lt. NÖ Bauordnung 2014 § 53: "Die Höhe der jeweiligen Gebäudefront ist nach deren mittleren Höhe (Berechnung: Frontfläche durch größte Frontbreite) zu berechnen."

Bei der Veränderung der Höhenlage des Geländes musst du dafür sorgen, dass die zulässigen Hauptfenster des Nachbarn ausreichend belichtet werden können, dh. Lichteinfall unter 45 Grad mit 30 Grad seitlicher Verschwenkung. § 67: "... bei der Bemessung der Gebäudehöhe die ausreichende Belichtung der Hauptfenster zulässiger Gebäude auf den Nachbargrundstücken gewährleistet ist."


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  •  whitebaron
19.3.2017  (#3)
Die meisten Gemeinden haben einen (gratis) Bausprechtag, den würde ich dir bei so etwas dringend empfehlen. Dort sitzt vor allem fast immer der jeweilige zuständige der dann nachher deinen Einreichplan beurteilen wird.

Abgesehen davon: es wird meistens ein Bezugspunkt ca. am Straßenniveau genommen für alle diese Messungen. Ist aber auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
20.3.2017  (#4)
...oder du stellst deine frage im baurechtsforum, dann siehts karl10 und kann dir helfen

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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
21.3.2017  (#5)
wie die Kollegen schon sagen - Am besten machsts du eine Skizze (seitlicher Schnitt mit bestehendem Niveau und "geplantem Niveau" an der Grundgrenze. Danach würde ich die Crew vom Energiesparhaus ersuchen den Beitrag zu verschieben ins Baurecht- Forum. Wie Thomas sagte, Karl10 ist wahrscheinlich einer der Top5 Baurechtsexperten in NÖ.
Die Zulässigkeit von Geländeveränderungen in Hanglagen für die 3m Höhe der Nebengebäude, ist aber etwas, dass man ohne Praxiserfahrung bzw. Expertenhilfe nur schwer aus dem Text der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] lesen kann. KArl10 hat so eine Frage aber schon einmal beantwortet soweit ich weiss!

liebe Grüße,
Reini

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  •  MissT
21.3.2017  (#6)
Danke, ich habe den Beitrag heute Mittag noch mal ins Baurechtsforum eingestellt!

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  •  stecri
  •   Gold-Award
10.2.2018  (#7)

zitat..
MissT schrieb: . Gemessen wird meines Wissens vom Niveau des unveränderten Mutterbodens - aber wo? Dieses steigt entlang der Grenze auf einer Länge von knapp 33 m um ca. 2,60 m, das Nebengebäude hat eine Länge von 12,50 m. Wovon muss hier also als Richtmarke ausgehen, von der aus das NG max. 3 m hoch sein darf?


Was kam da eigentlich Antwort raus?
Was ist wenn fertige strasse um ca 20cm höher ist als gewachsener Boden des Nachbarn. Dann wird er ja beim Bauen bisl was anschütten damit ihm das strassenwasser net in den Grund reinrinnt. Somit hättest du ja dann auf sein neues Niveau nur mehr zu. B.270cm Höhe und dein ng höher machen können. 
Da könnte ja jeder Erde hinschütten auf unbebautes Grundstück, gras anbauen und schon wäre gewachsene geundhöhe um einige cm höher 😨
Wie wird das gemessen?

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