·gelöst· Gauben und Gebäudehöhe [NÖ]
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Die Gaube wird in Niederösterreich was die Gebäudehöhenermittlung betrifft, genauso gehandhabt wie das Hauptdach selbst, und ist daher natürlich für die Gebäudehöhenermittlung relevant. Ganz einfach gesagt: Verschnitt des 45° Lichteinfalls mit der Gebäudefront gilt auch für die Gaube. Restrandbereiche und der gleichen sind nicht geregelt. Bei BK II also -> gemittelte Hohe max. 8m bzw. Umhüllende mit Randpunkten 8m muss erfüllt werden. Darin muss sich auch die Gaube ausgehen. Achtung: Für die Gebäudehöhenermittlung ist wie schon gesagt immer der Verschnittpunkt von Gebäudefront mit der Dachhaut unter 45° maßgebend. Wenn deine Gaube also ganz bis zum Giebel gezogen wird, ist die Gebäudehöhe auch genauso hoch. Wird sie um die maximale Höhendifferenz der Gaube (Traufenpunkt Gaube - Traufenpunkt Hauptdach) nach innen versetzt, ist sie für die Giebelseite nicht mehr ausschlaggebend (dazwischen der Teil der Gaube relevant, der unter 45° über der jeweiligen Höhe des Hauptdaches der Giebelwand liegt) Mindestmaß des seitlichen/hinteren Bauwichs berechnet sich immer aus der halben gemittelten Gebäudehöhe. Deine Gaube am Traufenpunkt dürfte also etwas über 6m hoch sein, damit das unter Berücksichtigung der Randbereiche max. 6m gemittelte Gebäudehöhe ergibt. |

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