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Gartenmauer im Grünland [B]

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  •  futaba20
  •  [B]
  •  [Burgenland]
18.10. - 22.10.2013
8 Antworten 8
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Hallo zusammen,
wir würden gerne Bambus pflanzen, jedoch liegt die Stelle im Garten im Grünland. Da der Bambus rundum eingefasst werden muss damit man ihn örtlich begrenzen kann, muss man eine Rizomsperre (5mm dicke, 80cm breite Kunststoffbahn) rundum senkrecht in die Erde eingraben.
Das gefällt uns nicht sonderlich, und wir stellen uns die Frage ob wir eine 30cm hohe Backsteinmauer auf einem 80cm tiefen Fundament im Grünland aufmauern dürfte.

Danke im Voraus für die Antworten.

  •  P****
18.10.2013  (#1)
Horstbildende Bambusart - Bitte nehmt einen Bambus, der horstbildend ist.
Der verbreitet sich nicht unkontrolliert.
Welches Bundesland?
In NÖ ist eine Steinmauer mit Fundament eine bauliche Anlage und somit im Grünland nicht zulässig.

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  •  futaba20
18.10.2013  (#2)
sorry, vergessen - Burgenland...
ich glaube ich werde sogar auf 1m oder 1,2m runter gehn um ein unterwandern auf dauer zu unterdrücken.

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  •  BK1982
  •   Silber-Award
18.10.2013  (#3)
wieso nehmt ihr nicht, wie p**** schon schrieb eine bambusart die keine ausläufer bildet?

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  •  futaba20
18.10.2013  (#4)
Niemals einen Bambus, egal ob ausläufertreibend oder horstbildent, ohne Rhizomsperre einsetzen. Auch die horstbildenten Sorten breiten sich über die Jahre aus. Ist überall zu lesen.
Aber das ist ja nicht das Thema...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.10.2013  (#5)
.

zitat..
P**** schrieb: In NÖ ist eine Steinmauer mit Fundament eine bauliche Anlage und somit im Grünland nicht zulässig


Geht jetzt ja um Burgenland, kann man aber für NÖ nicht so im Raum stehen lassen: stimmt in dieser generellen Aussage nicht. Kann durchaus auch bewilligungsfrei und somit im Grünland zulässig sein.....ist aber hier jetzt nicht das Thema

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  •  P****
21.10.2013  (#6)
@ Karl10 - NÖ: Unter gewissen Umständen kann so eine Mauer in der Tat im Grünland zulässig sein. Bewilligungs-/Anzeigefrei ist aber nicht möglich (zumindest lt. NÖ BO idgF, Bewilligungs- und Anzeigefrei sind Einfriedungen im Grünland, die keine baulichen Anlagen sind; eine Mauer mit Fundament ist eine baulich Anlage)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.10.2013  (#7)

zitat..
P**** schrieb: Anzeigefrei sind Einfriedungen im Grünland, die keine baulichen Anlagen sind

Genau das meine ich. Eine "bauliche Anlage" ist es nur, wenn zu deren Herstellung ein "wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen" erforderlich ist. Futaba20 spricht von 30 cm Höhe. Ein solcher Sockel wird in NÖ sowohl von der Baurechtsabteilung des Landes als auch von allen bautechnischen Amtssachverständigen dann nicht als bauliche Anlage eingestuft, wenn dieser Sockel keinerlei Stützfunktion erfüllen muss - also beidseitig das Gelände gleich hoch ist. Dann ist er bewilligungs- und anzeigefrei (womit sich auch das Thema Grünland nicht mehr stellt)

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  •  P****
22.10.2013  (#8)
@futaba20 - leider habe ich zum Burgenland keine Infos.
@Karl10
Nachdem es mich auch persönlich interessiert: Lt. dem "NÖ Baurecht" (Zaussinger, Linder Verlag) braucht man selbst für Pflastersteine (PKW Stellflächen), die man nur in ein Sandbett legt, bautechnische Kenntnis. Auch bei einer niedrigen Mauer ist die kraft schlüssige Verbindung mit dem Boden gegeben (durch das Eigengewicht und das Fundament). Ich wäre froh, wenn dies in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] eindeutig geregelt wäre, aber sie lässt hier Interpretationsspielraum. Falls es hierfür eine bessere Literatur gibt, bin ich ganz Ohr.
Schöne Grüße
Peter

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