Gartenmauer im Grünland [B]
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Horstbildende Bambusart - Bitte nehmt einen Bambus, der horstbildend ist.
Der verbreitet sich nicht unkontrolliert. Welches Bundesland? In NÖ ist eine Steinmauer mit Fundament eine bauliche Anlage und somit im Grünland nicht zulässig. |
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sorry, vergessen - Burgenland...
ich glaube ich werde sogar auf 1m oder 1,2m runter gehn um ein unterwandern auf dauer zu unterdrücken. |
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wieso nehmt ihr nicht, wie p**** schon schrieb eine bambusart die keine ausläufer bildet? |
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Niemals einen Bambus, egal ob ausläufertreibend oder horstbildent, ohne Rhizomsperre einsetzen. Auch die horstbildenten Sorten breiten sich über die Jahre aus. Ist überall zu lesen.
Aber das ist ja nicht das Thema... |
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. Geht jetzt ja um Burgenland, kann man aber für NÖ nicht so im Raum stehen lassen: stimmt in dieser generellen Aussage nicht. Kann durchaus auch bewilligungsfrei und somit im Grünland zulässig sein.....ist aber hier jetzt nicht das Thema |
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@ Karl10 - NÖ: Unter gewissen Umständen kann so eine Mauer in der Tat im Grünland zulässig sein. Bewilligungs-/Anzeigefrei ist aber nicht möglich (zumindest lt. NÖ BO idgF, Bewilligungs- und Anzeigefrei sind Einfriedungen im Grünland, die keine baulichen Anlagen sind; eine Mauer mit Fundament ist eine baulich Anlage) |
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Genau das meine ich. Eine "bauliche Anlage" ist es nur, wenn zu deren Herstellung ein "wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen" erforderlich ist. Futaba20 spricht von 30 cm Höhe. Ein solcher Sockel wird in NÖ sowohl von der Baurechtsabteilung des Landes als auch von allen bautechnischen Amtssachverständigen dann nicht als bauliche Anlage eingestuft, wenn dieser Sockel keinerlei Stützfunktion erfüllen muss - also beidseitig das Gelände gleich hoch ist. Dann ist er bewilligungs- und anzeigefrei (womit sich auch das Thema Grünland nicht mehr stellt) ||
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@futaba20 - leider habe ich zum Burgenland keine Infos.
@Karl10 Nachdem es mich auch persönlich interessiert: Lt. dem "NÖ Baurecht" (Zaussinger, Linder Verlag) braucht man selbst für Pflastersteine (PKW Stellflächen), die man nur in ein Sandbett legt, bautechnische Kenntnis. Auch bei einer niedrigen Mauer ist die kraft schlüssige Verbindung mit dem Boden gegeben (durch das Eigengewicht und das Fundament). Ich wäre froh, wenn dies in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] eindeutig geregelt wäre, aber sie lässt hier Interpretationsspielraum. Falls es hierfür eine bessere Literatur gibt, bin ich ganz Ohr. Schöne Grüße Peter |

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