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Gartenhütte

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  •  Reinhard
15.8. - 3.9.2009
10 Antworten 10
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hallo,

werde nächste woche meine 2 terassen betonieren und brauch dafür eh eine pumpe ... bei der gelegenheit überleg ich gleich ob ich nicht das fundament für die gartenhütte mitbetonieren soll.

jetzt gehts nur darum, ob ich 1) dafür einen einreichplan für die hütte brauch oder eine anzeige genügt (was kostet das?).

2) darf die hütte direkt an die grundgrenze oder muss ich auch die 3m einrücken?? gibts da auch so eine komische bestimmung mit fenster ja/nein??
mein wunsche wäre die hütte gleich direkt an die grenze zu stellen und nicht rücksicht nehmen zu müssen, ob ich auf der seite zum nachbar jetzt ein fenster habe oder nicht.

die hütte wird wahrscheinlich 3x4 und um die 2,50 hoch ... standardhütterl vom baumarkt halt ...

danke!

  •  Karl10
15.8.2009  (#1)
immer dasselbe mit dem Bundesland - Ohne Angabe des Bundeslandes kann´s hier keine vernünftige Antwort geben. Ist unterschiedlich geregelt.
Die Flächenwidmung von deinem Grundstück und den angrenzenden Flächen wär auch interessant. Gibts auf den Nachbargrundstücken neben deiner geplanten Gartenhütte Bauwerke und welchen Abstand haben diese?

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  •  Reinhard
15.8.2009  (#2)
.baue in nö, bauland und die angrenzenden flächen sind bauland, straße und grünland.

nachbar hat an seiner grenze zum grünland ein carport und direkt an die grenze gesetzt

anderer nachbar hat seine garage direkt an die grenze ohne abstand zum nächsten bauland gesetzt.


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  •  creator
16.8.2009  (#3)
www.ris.bka.gv.at - sollte bekannt sein. - "die hütte wird wahrscheinlich 3x4 und um die 2,50 hoch ... standardhütterl vom baumarkt halt" - ist halt ein bisserl untertrieben und doppelt so groß wie die höchstfläche für anzeigepflichtige hütten laut nö bauordnung:
§ 15
Anzeigepflichtige Vorhaben

(1) Folgende Vorhaben sind mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen:


1.
die Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrißfläche bis zu 6 m2 und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland;

damit ist auch klar, dass du mal zum baureferenten pilgern und nebenbei auch gleich die auflagen eines evtl. vorhandenen bebauungsplans abchecken darfst.


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  •  Karl10
16.8.2009  (#4)
d.h. mit anderen Worten: - 1. Du brauchst jedenfalls eine Baubewilligung = Bauansuchen, Einreichplan, Baubeschreibung und einen Bauführer spätestens beim Baubginn.
2. Direkt an der Grundgrenze (falls das ein allenfalls vorhandener Bebauungsplan?? überhaupt zulässt) brauchts auf jeden Fall eine öffnungslose Brandwand.
3. Ab 3 Meter Abstand von den Grundgrenzen sind das Material und allfällige Öffnungen in den Außenwänden frei wählbar.
4. Dazwischen gibt´s Möglichkeiten, vom Erfordernis einer Brandwand abzugehen. Hängt davon ab wie groß deine Gartenahus ist und aus welchen Baustoffen die Außenwände sind (Brennbar oder unbrennbar). Von Bedeutung kann auch sein, ob und welche Bauwerke sich unmittelbar daneben auf den Nachbarflächen befinden.
5. Gegenüber gewidmeten Verkehrsflächen, Parks, Grüngürtel oder Gewässer kannst du an die Grundgrenze ohne Brandschutz und mit Öffnungen bauen (allerdings wieder zu beachten: allfälliger Bebauungsplan bzw. Straßenfluchtlinie).

Wie creator schon sagte, die Bauanzeige kannst vergessen (würde übrigens auch 8 Wochen Vorlaufzeit vor Baubeginn brauchen). D.h. das Betonieren nächste Woche wäre zunächst einmal jedenfalls illegal.

Hinsichtlich allfälliger Bebauungsbestimmungen und der Handhabung des Brandschutzes im Bereich bis 3m Abstand wäre (siehe creator) vorweg der Weg zum Bauamt/Bausachverständigen deiner Gemeinde auf jeden Fall ratsam - und dann erst zum Baumarkt.

Übrigens: Glaubt´s bitte den Verkäufern in den Baumärkten kein Wort, was die baurechtlichen Belange solcher "Standardhütterl" betrifft. Da hat dann schon mancher ein böses Erwachen gehabt.

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  •  johro
2.9.2009  (#5)
und wie.. - Hallo,
wie macht man das zb wenn die Bauhütte (4x4m in Nö) bereits seit Jahren dort steht und nicht gemeldet wurde?
und ich den Bauplatz nun kaufe?
kann man das einfach nachreichen? ist halt dumm da die Formulare so formuliert sind als ob man erst bauen würde.

lg
Johannes

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  •  creator
2.9.2009  (#6)
dann klär' VOR dem kauf auf der gemeinde mit dem - bgm/baureferenten ab, was du damit machen kannst. keine ahnung, wo die hütte steht, ob es baufluchtlinien, bebauungspläne, bauklassen, etc. gibt.
das ist insofern sinnvoll, als du ja im kaufvertrag unbedingt lastenfreiheit und freiheit von diversen anhängigen verfahren und aufträgen der behörde reinschreiben solltest - und du bei befürchtetem entfernungsauftrag die kosten natürlich vom kaufpreis abziehen lassen kannst.

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  •  Karl10
2.9.2009  (#7)
Kann man das einfach nachreichen..? - @johro:
Ja, kann man. Es gibt auch nachträgliche Baubewilligungen, so als ob´s noch nicht da wäre. Der Antrag lautet dennoch (formal) auf "Errichtung" oder "Neubau" einer Gartenhütte. Brauchst natürlich einen Einreichplan und Baubeschreibung - auch so, als würde es erst gebaut. Das ist also nicht das Problem.
Die Frage ist vielmehr - wie creator schon sagt - ob´s auch genehmigungsfähig ist. Wenn nicht (z.B. weil aus Holz und zu nahe der Grundgrenze wegen Brandschutz), dann hat das nachträgliche Ansuchen wohl wenig Sinn.

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  •  johro
3.9.2009  (#8)
Danke - Hallo,
das Häuschen ist aus Holz mit betoniertem Fundament und hat eine vollwertige Küche (Ofen, Kühlschrank, Geschirrspüler,..), Dusche, und Wohnzimmer drinnen, ist halt alles klein gehalten ;)

es steht an der hinteren seite zum grundstück, dahinter ist zum nachbarn ca. 1m. die Bebauungslinie zeigt allerdings nur vorn 4m an. dh man müsste es genehmigen können (wobei ich momentan nicht weiß wohin das Wasser geleitet wird, vielleicht hat der sich eine sickergrube gemacht?)

lg
Johannes

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  •  Karl10
3.9.2009  (#9)
@johro - 1m Abstand von der Grundgrenze aus Holz ist aus Gründen des Brandschutzes bei gesetzeskonformer Betrachtung nicht genehmigungsfähig. Aber vielleicht nimmts der örtliche Bausachverständige nicht so genau emoji

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  •  creator
3.9.2009  (#10)
zieh' einfach die entsorgung vom grundpreis abist pragmatisch und wohl die einzig sinnvolle option.
als mini-mini-chance mit einem "sehr wohlwollenden" baureferenten kannst evtl. bestandschutz einwenden - wenn der nachbar nicht eh schon rebelliert hat. wie lang steht das ding schon dort?

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