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Gartenhütte, Fertigstellungsanzeige

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  •  Rogernitro
19.10. - 20.10.2016
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Fertigstellungsanzeige
Ich bin seit 6 Jahren Eigentümer einer Liegenschaft in NÖ. Auf dieser Liegenschaft befindet sich ein Holzhäuschen mit 22 qm, Baujahr 1958. Die Baubehörde ist nun mit RSB-Schreiben an mich herangetreten und behauptet, dass sich im Bauakt keine Fertigstellungsanzeige für diese Hütte befindet und ich müsste diese nachbringen. Im Kaufvertrag mit dem Voreigentümer wurde das Vorhandensein aller Genehmigungen aber bestätigt. Der Voreigentümer ist allerdings nicht mehr geschäftsfähig und kann dazu keine Stellung abgeben.
Nun stellt sich die Frage, ob die Behörde nach 58 Jahren von mir so etwas verlangen kann und wie ich überhaupt jetzt zu einer Fertigstellungsanzeige komme, ohne dass dadurch große Kosten entstehen. Ausserdem stellt sich die Frage, ob die Behörde nicht die Fertigstellungsanzeige verschlampt hat und ich nun die Suppe auslöffeln soll. Da ich aber eine Baueinreichung plane, möchte ich jetzt nicht den wilden Mann spielen um die Beamten nicht vorzeitig zu vergrämen.
Wer kann mir eine bestmögliche Lösung des Problems vorschlagen? Die Hütte wird für die Gartengeräte gebraucht und soll nicht abgerissen werden.
Es liegt offensichtlich auch ein Versäumnis der Behörde vor, denn diese hätte ja viel früher tätig werden müssen.Selbstverständlich könnte ich auch den Voreigentümer oder seinen Vertreter haftbar machen, aber ich müsste wohl die mir nun entstehenden Kosten einklagen (und das zahlt sich wohl nicht aus). Ausserdem hat die Liegenschaft schon seit 1958 zwei Mal den Eigentümer gewechselt und damit wird die Sache noch komplizierter.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.10.2016  (#1)
Ich bin da jetzt nicht 100%-ig sicher, aber im Jahre 1958 hat man nicht für jedes bewilligungspflichtige Bauwerk eine Benützungsbewilligung gebraucht. Wenn es sich da um eine klassische Gartenhütte handelt, dann dürfte das für diese zutreffen. Wenn nach der damaligen Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Bewilligung/Errichtung eine Benützungsbewilligung nicht vorgesehen war, dann musst du auch heute keine Benützungsbewilligung bzw. Fertigstellung nachbringen!
Nur so nebenbei: irgendwo kommt mir das komisch vor - da stöbert die Baubehörde in Uraltakten und gräbt den Bauakt für eine Gartenhütte aus dem JAhre 1958 aus, um eine fehlende Benützungsbewilligung hochoffiziell mit RSB-Brief nachzufordern!? So fad ist den Bauamtsmitarbeitern in der Regel nicht! Daher: Hat das Ganze irgend einen speziellen Hintergrund? Gibts da eine Vorgeschichte?

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  •  Rogernitro
20.10.2016  (#2)
Es wurden Luftaufnahmen gemacht und angebliche Bautätigkeit festgestellt, wo definitiv nichts gebaut wurde. Dazu wurde meine Stellungnahme eingeholt und zusätzlich die Benützungsbewilligung verlangt. Das ist die Vorgeschichte.

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