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Garten zu hoch angeschüttet?

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  •  max8291
13.2. - 13.3.2016
23 Antworten 23
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Hallo Community!

Habe eine Frage: kann es sein dass ich meinen Garten zu hoch (im Vergleich zum Nachbarn) angeschüttet habe? Er hat sich jetzt aufgeregt dass sicher das ganze Wasser auf seinen Grund rinnen würde und ich mit der Böschung einen meter zurück bleibn müsste von der Grundgrenze oder eine Mauer aufziehn sollte etc.
zur info: Haus steht in der Steiermark.


2016/20160213490794.JPG


2016/20160213298381.JPG

LG Max

von Polizeitiger

  •  webdesigne
  •   Gold-Award
13.2.2016  (#1)
Naja wenn ich mir die Umgebung anschaue bist ca. 50-100cm zu hoch. Wieso eigentlich? Ist auf der anderen rechten Seite die Fläche höher gewesen und du hast es so ausgeglichen indem du alles der anderen Seite angepasst hast?

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
13.2.2016  (#2)
Niveau Änderungen an einem bestehenden Grund darfst eh nur mit Zustimmung der Gemeinde machen. Ebenso musst du es im Einreichplan aufgeführt haben.

Einfach so, darfst nix anschütten.

lg

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
13.2.2016  (#3)

zitat..
max8291 schrieb: Er hat sich jetzt aufgeregt dass sicher das ganze Wasser auf seinen Grund rinnen würde

da hat er nicht ganz Unrecht;

zitat..
BoZm schrieb: Niveau Änderungen an einem bestehenden Grund darfst eh nur mit Zustimmung der Gemeinde machen. Ebenso musst du es im Einreichplan aufgeführt haben

dem ist auch so, aber bis zu einem bestimmten Maß muss man kleine Tarrassierungen nicht genehmigen lassen, da war glaube ich die Terrassenmauerhöhe irgendwo bei 1m... frag beim Bauamt nach.


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  •  max8291
14.2.2016  (#4)
Hallo, danke mal für die Antworten! Auf der rechten Seite bin ich auf dem Niveau der Straße, d.h. das Urgelände ist Richtung Nachbar gefallen. Ob ich jetzt nun 1,5 oder nur 0,5m anschütte sollte doch egal sein? Das Wasser wird immer zu ihr rinnen?

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  •  Richard3007
14.2.2016  (#5)
Ja, aber du musst Sorge tragen, dass das Wasser nicht aufs Nachbargrundstück läuft. Also auf deine Kosten den Nachbarn davor schützen.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
14.2.2016  (#6)

zitat..
max8291 schrieb: Hallo, danke mal für die Antworten! Auf der rechten Seite bin ich auf dem Niveau der Straße, d.h. das Urgelände ist Richtung Nachbar gefallen. Ob ich jetzt nun 1,5 oder nur 0,5m anschütte sollte doch egal sein? Das Wasser wird immer zu ihr rinnen?


So ist/war das bei uns auch und um nicht aufzuschütten haben wir eben unser Grundstück dem Weg und nicht der Hauptstraße angepasst. So sind wir ca. 50-100cm unter dem Straßenniveau aber zum Weg und zu den Nachbarn hin auf der richtigen Höhe. So haben es quasi bei uns alle gelöst. Unser direkter Nachbar hingegen nicht. Er ist ca. 50cm höher als wir und auch vorne beim Weg wo dieses Jahr asphaltiert wird. Zwischen und ist eine Einfriedung und zum Weg hin ist das sein "Pech". Er wird sich eben dann im Grundstück beim Eingang eine Stufe machen müssen. lt. Gemeinde.

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  •  AnTeMa
14.2.2016  (#7)
Bei uns (in Kärnten) sind lt Gemeinde Geländeanschüttungen bis 100 cm über Ursprungsgeländehöhe genehmigungsfrei möglich.
Ob Wasser auf das Nachbargrundstück läuft hängt vom Gefälle deines Grundstückes ab und von den Versickerungsmöglichkeiten. Bei schneller Versickerung bleibt Regenwasser ohnehin bei dir.

Oberflächenwasser würde auch von einigen Randsteinen oben auf deinem Grundstück daran gehindert werden zum Nachbarn abzufließen- dazu ist keine Mauer notwendig.
Die ist nur sinnvoll wenn du dein Grundstück voll ausnutzen und evt einen Zaun haben willst

Andreas Teich

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
14.2.2016  (#8)

zitat..
max8291 schrieb: Ob ich jetzt nun 1,5 oder nur 0,5m anschütte sollte doch egal sein? Das Wasser wird immer zu ihr rinnen?


Stimmt grundsätzlich, das Anschütten ist aber lt. §19 Abs. 5 der Bauordnung der Steiermark bewilligungspflichtig.
"Veränderungen des natürlichen Geländes von nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland gelegenen Grundflächen sowie von im Freiland gelegenen Grundflächen, die an das Bauland angrenzen"

Lt. §20 Abs. 4 hingegen würds mit Einverständnis der Nachbarn auch mit einer Bauanzeige gehen:
"Veränderungen des natürlichen Geländes von nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland gelegenen Grundflächen sowie von im Freiland gelegenen Grundflächen, die an das Bauland angrenzen, wenn die Eigentümer der an den Bauplatz angrenzenden Grundstücke durch Unterfertigung der Baupläne ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Vorhaben erklärt haben"

Lange Rede, kurzer Sinn...Relevant ist das, was eingereicht wurde und da müsstest dann auch die entsprechenden Auflagen bekommen haben.
d.h. was steht dort drinnen?
Dass du anschüttest?
Und wie ist die Entwässerung vorgesehen?

zitat..
Richard3007 schrieb: Ja, aber du musst Sorge tragen, dass das Wasser nicht aufs Nachbargrundstück läuft. Also auf deine Kosten den Nachbarn davor schützen.


Mhm, ich glaube, da irrst du.
Es hängt ab, welche Auflagen in der Bewilligung aufgelistet sind.
Per se muß ich aber nicht dafür sorgen, dass von mir nix zum Nachbarn rüberrinnt.
Gezielte Ableitung ist logischerweise verboten (z.b. Dachrinne zum Nachbarn), aber wenn das natürliche Gefälle so verläuft wie auf dem Foto von max, dann wird zwangsläufig im Überschwemmungsfall auch das Wasser zum Nachbarn rüberrinnen...normalerweise versickerts eh vorher.
Das würde ja im Umkehrschluß bedeuten, dass jeder eine Einfriedung machen muß rund ums Grundstück (kann natürlich auch vorgeschrieben sein von der Gemeinde)...

Die Böschung darf aber jedenfalls nicht zum Nachbarn rübergehen, sie muß bei der Grundgrenze aufhören, d.h. man sollte dann eben schon einen halben Meter oder 1 meter vor der Grundgrenze zum Abböschen beginnen.

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
15.2.2016  (#9)
bei niveauänderungen ist immer vorsicht geboten:

- regenwässer die aufgrund der natürlichen geländeform (urspreungsniveau) auf fremden grund versickern sind prinzipiell zu dulden
- sobald im zuge einer niveauänderung wässer auf das nachbargrundstück abgeleitet werden, müssen entsprechende gegenmaßnahmen getroffen werden, unabhängig davon ob es behördenauflagen im zuge der einreichung gab oder nicht. dieses thema betrifft eher das zivilrecht als das baurecht, dr. google mal danach fragen. da gibts schon einige ogh urteile dazu, mit durchwegs gleichem ausgang.

hier ist auch unerheblich ob bereits vorher durchs gefälle wasser rüber geronnen ist oder nicht, der bloße eingriff in den urzustand löst den anspruch des nachbarn aus.



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  •  dyarne
  •   Gold-Award
15.2.2016  (#10)
verursacherprinzip, gell thomas?

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  •  max8291
11.3.2016  (#11)
so, hatte heute einen termin mit der gemeinde...

glaubt ihr dass ein drainagerohr an der grundgrenze eventuelle oberflächenwässer der böschung ableitet?

danke für eure antworten, sprry dass ich mich erst jetzt melde, hatte ziemlich stress mit arbeit und innenausbau :)

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.3.2016  (#12)

zitat..
max8291 schrieb: glaubt ihr dass ein drainagerohr an der grundgrenze eventuelle oberflächenwässer der böschung ableitet?


Nein.


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  •  max8291
11.3.2016  (#13)
gibt's eine begründung?

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  •  bunga
  •   Bronze-Award
11.3.2016  (#14)

zitat..
max8291 schrieb: so, hatte heute einen termin mit der gemeinde...


und was hat die Gemeinde gesagt?

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  •  max8291
12.3.2016  (#15)
die "nette" bauamtsdirektorin meinte, es gehört wieder weg...die 2 sachverständigen haben sie dann ein wenig beruhigt...

im endeffekt gibt es jetzt 3 möglichkeoten:

1) weg
2) stützmauer an der grundgrenze
3) einigung mit nachbar

Ich habe dann mit der Baufirma und den Nachbarn gesprochen, und hatten die (für mich günstigste) idee, an der grundgrenze eine drainage zu setzen und in den regenwasserschacht zu leiten.

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
12.3.2016  (#16)

zitat..
gdfde schrieb: Nein

zitat..
max8291 schrieb: gibt's eine begründung

wie soll eine Drainage (unterirdisch) Oberflächenwasser (oberirdisch) ableiten?

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  •  max8291
12.3.2016  (#17)
...indem das drainagerohr knapp neben der böschungskante relativ nahe an der oberfläche verläuft. oben drauf ca. 10cm schotter

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  •  deejay
12.3.2016  (#18)
ich glaube das es zumindest dem Nachbarn hilft.
ich habe eine weitaus höhere Böschung und Lehmboden, die Nachbarn haben nicht mehr oder weniger Wasser wegen meiner Böschung.
Ich würde die Drainagerohre legen, kosten nicht viel, ein wenig was werden sie schon helfen und der Nachbar ist beruhigt.
Ich denke da investiert man in die gute Nachbarschaft, relativ günstig.

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  •  max8291
12.3.2016  (#19)
genau das ist auch meine meinung, irgendwas muss ich soundso machen, wobei ich noch immer der meinung bin, dass wenn die böschung mit bodendeckern bepflanzt ist, sowieso ned viel wasser zusammen kommt. Wenn dann mal rasen wächst nimmt meine fläche soundso mehr wasser auf

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  •  deejay
12.3.2016  (#20)
jup, das zeigt auch meine Erfahrung über 5 Jahre, kein Problem.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.3.2016  (#21)

zitat..
max8291 schrieb: irgendwas muss ich soundso machen


Najo, wenn du nicht aufgeschüttet hättest, wärs im Endeffekt das gleiche gewesen.

Die Drainage hinter deiner "Miniböschung" bringt null.
Wasser rinnt zu deinem Nachbarn (genauso wie wenn nicht aufgeschüttet worden wäre) bei Starkregen ohnehin rüber....auch wenn keine Drainage vorhanden ist.



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