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Garagenhöhe messen in Hanglage

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  •  wagnerb
13.11.2008 1
1
Es gibt ein interessantes Auslegungsproblem bei unserer Garage: Sie ist exakt an der Front 3,00m hoch, hinten jedoch, weil das Grundstück abfällt, ca. 3,70m hoch. Ich bin der Meinung die Fronthöhe zählt, die Gemeinde jedoch sagt die MITTLERE Gebäudehöhe beträgt 3,35m - und damit 35cm zuviel!

Was kann ich tun? Ich glaube nicht dass das stimmt, lt. NÖ Bauordnung §51: ...die Gebäudehöhe dieser Nebengebäude und -teile nicht mehr als 3m beträgt; bei Hanglage des Grundstücks darf diese Höhe hangabwärts entsprechend dem gegebenen Niveauunterschied überschritten werden, wenn der freie Lichteinfall unter 45o auf die Hauptfenster zulässiger Gebäude auf den Nachbargrundstücken nicht
beeinträchtigt wird.

  •  nik8
13.11.2008  (#1)
Höhe - Hallo,

die Baubehörde legt dies oft nach ihrer Einschätzung aus. Bei mir war es genauso wie von dir im 1. Absatz beschieben. Ich habe dann den ominösen §51 zitiert und aus einer Schublade des Schreibtisches wurde auf einen Griff "zufällig" die auf der richtigen Seite aufgeschlagene Bauordnung herausgeholt ....
(ich war scheinbar nicht der 1. der das wissen wollte).
Schlussendlich habe ich dann so wie von dir im 2.ten Absatz beschrieben gebaut (mit Zustimmung der Baubehörde). Habe mich auch noch beim Land NÖ direkt abgesichert.
lg N

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