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Garage ohne Ablauf

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  •  sir_rws
24.9. - 26.9.2013
17 Antworten 17
17
Problemstellung: Garage besteht. Hat einen rohen Betonboden ohne Öffnungen. Laut Baubescheid muss ich eine mineralölbeständige Wanne für 60 Liter (ca. 2cm hoch) herstellen.

Wenn das dann alles dicht ausgeführt ist - was mache ich mit dem Wasser was vom car abrinnt (z.B. nach einer Fahrt im Schneetreiben)???
Auto reinstellen und gehen, Auto taut ab, sir muß Stunden später durch den See zum Auto waten?

  •  wilgin
24.9.2013  (#1)
Hallo,
wir haben ebenfalls so einen dichten Behälter (in etwa so was nur ohne Abfluss ... http://www.wolfa.de/grafik/wb_entwaesserungssysteme_25.jpg).
Ich habe erst einen Winter Erfahrung, aber selbst wenn es mal ziemlich heftig geschneit hat musste ich nicht öfter als alle drei Tage mal den Behälter leeren. Mit einem passenden Kübel geht das in wenigen Minuten bis zumindest 3/4 vom Wasser weg ist.

vg
w.

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  •  sir_rws
24.9.2013  (#2)
Ich müsste aber den Garagenboden wieder aufstemmen/aufschneiden um das Ding einsetzen zu können, oder versteh ich was falsch?

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
24.9.2013  (#3)
lt. unserem bescheid müsste ich das auch haben, habe ich aber nicht gemacht.

und keiner hängte sich daran auf, das ich sowas nicht habe.

hab da extra auf der gemeinde noch nachgefragt und die haben dann so quasi gsagt :"najo, host hoid des ding ned. werd scho ned so tragisch sein"

vielleicht funkts ja bei dir auch.

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  •  johro
  •   Gold-Award
24.9.2013  (#4)

zitat..
rk515 schrieb: und keiner hängte sich daran auf, das ich sowas nicht habe.


es geht nicht ums aufhängenemoji , sondern dass du im fall der Fälle nicht die(unsere) Umwelt versaust, sondern Öl und Benzin aufgefangen werden.

ich habe sowas wie wilgin und sauge es mit dem Nassauger einmal im Winter und einmal im Frühjahr aus.

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
24.9.2013  (#5)
@johro - ja aber das gesetz ist augenauswischerei. wie oft stehen autos auf flächen ohne auffangbehälter?
lg
fruzzy

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  •  sir_rws
24.9.2013  (#6)
Um 03:00 muss man auch bei der roten Fußgängerampel stehen bleiben. Und wenn der Nachbar mit dem man wegen dem Schatten der Bäume auf seinem Grund streitet einen bei der Baupolizei wegen des fehlendn Ölsammelbehälts anschwärzt dann zählt man hält die Verwaltungsstrafe und die Gebühren für eine Begehung und den Entzug der Benützungsbewilligung und... (Und dann kann man sich die Augen wischen).

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  •  Andrew91
24.9.2013  (#7)

zitat..
sir_rws schrieb: Um 03:00 muss man auch bei der roten Fußgängerampel stehen bleiben. Und wenn der Nachbar mit dem man wegen dem Schatten der Bäume auf seinem Grund streitet einen bei der Baupolizei wegen des fehlendn Ölsammelbehälts anschwärzt dann zählt man hält die Verwaltungsstrafe und die Gebühren für eine Begehung und den Entzug der Benützungsbewilligung und... (Und dann kann man sich die Augen wischen).


Naja - lass ma mal die Kirche im Dorf.

Ich würd - wie oben beschrieben - bei der Gemeind enachfragen.

Wenn die nicht drauf bestehen würd ich mir ne pers. Gesprächsnotiz schreiben und aufbewahren.

Im Worst Case kannst das Ding immer noch nachrüsten - Garage stehe ja eh schon...

P.S. Ich bin froh, dass ich das Ding nicht im Baubescheid stehen habe. Meines Erachtens ist das Loch in der Kellerplatte eine Schwachstelle & somit ein Gefahrenpunkt für Feuchtigkeitseintritt....
(kenne hier Leute die hiermit schlechte Erfahrungen haben)

LG Andreas

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  •  pmi
24.9.2013  (#8)
garagenboden - garagenböden müssen lt. gültigen bauordnungen in ganz österreich wasser- und mineralölbeständig abgedichtet werden,hast du ein gefälle zur garagenmitte, sodass dort ein lacke durch tauwasser stehen kann? wenn ja kannst du da eine bodenaussparung rausschneiden die ca. 20 bis 25 liter wasser fassen sollte, abgedichtet wird die gesamte garage mit zb. mapei gum wps unter den fliesen, dann brauchst du nur noch einen nasssauger mit dem du bei bedarf das wasser absaugen kannst, je nach winter 2 bis 3mal, an den kanal anschliessen ist lt. gültiger bauverordnung nicht zulässig.
weiters darf keine flüssigkeit aus der garage rauslaufen.
ein auto hat ca. 60 liter treibstoff,5 liter öl, und ca. 5-8 liter kühlwasser also gesamt 60 bis 70 liter.
wenn du einen liter wasser auf einen quadratmeter boden schüttest hast du einen millimeter wasserstand, wenn du ein gefälle von 1-2 cm je meter zur garagenmitte hin machst, dann ist alles rechtliche und praktische eingehalten.
den garagensumpf, so anordnen, dass man mit dem auto nicht darüber fahren muss, so ist der deckel sehr günstig beim schlosser deines vertrauens zu besorgen, oder im baumarkt einen gitterrost mit 50 / 50 cm passend erhältlich.



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  •  scno
25.9.2013  (#9)
Nasssauger - tja und wohin kommt dann das Wasser aus dem Nasssauger? emoji

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
25.9.2013  (#10)
@scno - naja wenn öl drinnen ist in den Werkstatt-Fritter von mpreis76. emoji

lg
fruzzy

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  •  pmi
25.9.2013  (#11)
nassauger wasser - in den kanal wenn kein öl drinnen ist, wenn öl drinnen ist dementsprechend entsorgen, und auto kontrolloeren lassen auf ölverlust.
du kannst dir auch einen ölabscheider kaufen, so ab 5000 euro gibt es die.


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  •  sir_rws
25.9.2013  (#12)
@pmi - Der Vorbesitzer hat weder Gefälle vorgesehen noch sonst was. Im Baubescheid steht definitiv dass man eine "flüssigkeitsdichte und mineralölbeständige Wanne mit einem Fassungsvermögen von 60 Liter" herstellen muß.

Auf der Baupolizei war ich schon: "Das ist so herzustellen bzw. ist eine Bauführerbestätigung zu bringen dass es so hergestellt wurde".

Ich wollte also einfach mit Epoxi eine Wanne 3cm hoch (bei 40m² benötige ich 1,5cm) ausgebilden - und dann stieß ich hier im Forum auf das Thema "Schmelzwasser". Deshalb meine Frage hier wie ich das am Besten kombiniert lösen kann....

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.9.2013  (#13)

zitat..
Andrew91 schrieb: Wenn die nicht drauf bestehen würd ich mir ne pers. Gesprächsnotiz schreiben und aufbewahren

Und was hilft dir das??

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  •  pmi
25.9.2013  (#14)
garage - wann wurde die garage baubewilligt, das ist wichtig damit ich dir sagen kann wie das rechtlich ist.
auch wenn nichts im baubescheid steht gelten gesetze, die bauordnung ist ein gesetz, in nö und fast allen bundesländer ist das so seit 1997, eine bauführerbestätigung hält maximal bis zur feuerbeschau, die macht jetzt der rauchfankehrer, und der kann das dann an die gemeinde, die ja baubehörde ist weitergeben.

also in der mitte der garage oder am besten unter dem auto ein quadrat mit 50 cm seitenlänge aufzeichnen und mit der grossen flex ca. 8 cm tief einschneiden, dann mit dem schrämmhammer den beton rausputzen, dass eine bodenvertiefung entsteht, sauber machen, staubfrei und tragfähig und mit mapei gum wps 2 mal rausrollen, am rand machst du einen 5 cm hohen hochzug mit einem hochzugsband auch von mapei.
wenn du verfliest einfach mit schlütterschiene die bodenvertiefung einfassen.
deckel mit 50 /50 cm ist genormtes mass gibts im baumarkt als gitterrost für wenig geld.
wichtig ist dann noch es darf auch nichts aus der garage ins freie sprich beim garagentor , hier brauchst du dann auch eine schwelle, machen wir immer mit verzinktem stahlprofil welches unter der abdichtung eingebaut wird meistens auf estrich mit sikaflex 228 verklebt.


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  •  sir_rws
25.9.2013  (#15)
@ pmi - Baubescheid ist von 2010 - und es steht wie oben geschrieben definitiv drinnen dass der Boden dicht ausgeführt werden muss und 60 Liter zurückhalten muß. Ist sinnvoll und stelle ich auch nicht zur Diskussion. Mir ging's hier nur um das Wasser welches sich am Boden sammeln kann.

Was soll ich mit der Vertiefung mit Gitterrost? Die fasst ja nur 20 Liter?

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  •  pmi
25.9.2013  (#16)
nasse füsse - hast du keine bodenvertiefung hast du jedesmal beim aussteigen nasse füsse, und schlepst den ganzen dreck durch die halbe garage.
die bodenvertiefung ermöglicht dass das wasser, welches vom auto über die gesamte fläche tropft kontroliert gesammelt wird.
20 liter ist normalerweise ausreichend, wenn du nicht unbedingt mit schneebedecktem auto in die garage fährst.
das wasser welches sich in der dichten bodenvertiefung sammelt saugst du aus , die meisten staubsauger fassen so 10 bis 20 liter.

meistens ist das je winter so 5-8 mal notwendig.

ich habe meine bodenvertiefung so tief gemacht das ich das nur einmal im jahr mit einer kleinen pumpe erledige, aber dafür ist es bei dir zu spät.

mit den fliesen kannst du ja auch dann ein gefälle von wenigsten 1-1,5 cm je meter durch eine spachtelung ausbilden.
zu überlegen wäre auch die ausführung eines estriches mit bewehrung, wenn das noch geht, da sind eventuelle türen zu berücksichtigen.
du kannst mir auch einen plan mailen pmi-europe@outloook.com oder ein paar fotos senden, dann schaue ich mir das kurz an ist ja keine hexerei.

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  •  Nase
  •   Bronze-Award
26.9.2013  (#17)
Meine Garage hat ein leichtes Gefälle zur Mitte. In der Mitte der Garage habe ich ähnlich wie PMI vorgeschlagen eine Ausnehmung in den Estrich + Beton geflext. (ca 1 x 0,2m und 15cm tief)
Dort ist eine Garagenrinne mit befahrbarem Gitterrost eingebaut.
Vor dem Fliesenlegen wurde die gesamte Garage mit wasserabweisendem Anstrich ausgewalzt.

Die Garage ist somit trocken und ich habe keine nassen Füsse.

Würde diese Rinne nicht da sein, wären einerseits meine Füsse nass, aber noch viel schlimmer: Das Wasser würde auf einer größeren Fläche stehen und somit eine größere Verdunstoberfläche bilden. Dadurch würden speziell in der Übergangszeit feuchte Stellen an der Decke auftauchen.

LG
die Nase


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