Fundament Grenzmauer etwas über der Grenze - Bgld [B]
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Toleranz gibt es hier keine. Erstens ist eine Grenze eine Grenze, zweitens ist die Mauer so auszuführen, wie sie bewilligt wurde. D.h. der Nachbar kann sie streng genommen nichtmal dulden, weil sie so schon gegen öffentliches Recht verstößt und so nicht bewilligungsfähig ist. Der Baumeister soll das (auf seine Kosten) in Ordnung bringen. Auf eine Klage würde ich es auf keinen Fall ankommen lassen, da würde wohl nur rauskommen, dass sie abzutragen ist. Einen vergleichbaren Fall findest du hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_NI_20190930_LVwG_AV_302_001_2018_00/LVWGT_NI_20190930_LVwG_AV_302_001_2018_00.html |

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