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Fundament Grenzmauer etwas über der Grenze - Bgld [B]

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  •  momada
  •  [B]
  •  [Burgenland]
22.9.2020 1
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Kennt sich jemand aus?:
Beim Graben eines Fundaments für 30m Stützmauer ist der Rand etwas ausgebrochen und der Betonrand ist ca. 5cm auf dem Nachbarsgrund, an wenigen Metern ca. 10-15cm. Das ganze ist ca. 40-50cm unter der Erde. Der Nachbar darf dort keine Grenzbebauung machen, würde also niemand stören. Er hat aber ein generelles Problem mit dem BM aus der Vergangenheit und will die komplette Abtragung des Überstandes. Ich habe ihm schon Entschädigung angeboten, aber das will er nicht, weil er hätte nichts gegen uns.
Falls er klagen will, müsste er aber uns klagen, oder?
Gibt es für so etwas Toleranzen?
Wie werden solche Rechtsprobleme vor Gericht geregelt, über Schadensersatz o.ä.?
Für Antworten bedanke ich mich.

  •  chrismo
  •   Gold-Award
22.9.2020  (#1)
Toleranz gibt es hier keine. Erstens ist eine Grenze eine Grenze, zweitens ist die Mauer so auszuführen, wie sie bewilligt wurde. D.h. der Nachbar kann sie streng genommen nichtmal dulden, weil sie so schon gegen öffentliches Recht verstößt und so nicht bewilligungsfähig ist.

Der Baumeister soll das (auf seine Kosten) in Ordnung bringen. Auf eine Klage würde ich es auf keinen Fall ankommen lassen, da würde wohl nur rauskommen, dass sie abzutragen ist.

Einen vergleichbaren Fall findest du hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_NI_20190930_LVwG_AV_302_001_2018_00/LVWGT_NI_20190930_LVwG_AV_302_001_2018_00.html

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