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FTH Vertrag unter Vorbehalt?

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  •  joe213
22.4. - 5.5.2016
18 Antworten 18
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Hallo!

Haben schon ein FTH FTH [Fertigteilhaus] für uns gefunden, aber leider noch keinen Grund und keine Finanzierung. Würden gerne den angebotenen Preis binden - Verkäufer (ELK) schlägt Vertrag mit Vorbehalt vor.

Meine Frage: kann man so etwas rechtssicher formulieren? Reicht z.B. die Klausel "vorbehaltlich Grundstückskauf und Finanzierung bis 1.1.XXXX"?

Ergeben sich aus so einer Formulierung eigentlich auch Pflichten für mich - z.b. muss ich mich aktiv um Grundstückskauf und Finanzierung kümmern oder kann ich das bei nichtgefallen im Sande verlaufen lassen? Oder werden dann Stornokosten fällig?

Danke!

Lg Joe

  •  felis
22.4.2016  (#1)
wir haben sowas auch unterschrieben, da wir zwar für das grundstück eine anzahlung geleistet hatten, aber der gemeinderatsbeschluss noch fehlte. was mich gestört hat: wenn man keine finanzierung zustande bringt, kann einem die FTHfirma eine vermitteln und die muss auch angenommen werden. glaub dass dann die konditionen nicht die besten wären. da unsere finanzierung kurz vor der unterschrift war, hats gepasst und wir haben den vorbehalt unterschrieben und somit noch die winterbauaktion erhalten. befristet wars auf ca 3 monate.

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  •  joe213
22.4.2016  (#2)
Also vorbehaltlich Finanzierung kann man getrost vergessen? Wie ist das mit Grundstück?

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  •  felis
22.4.2016  (#3)
ich müsste nochmal genau nachlesen, aber soweit erinnerlich: kein grundstück, kein vertrag! die anzahljng wär dann aber weg gewesen...
wir bauen allerdings nicht mit elk, ist eine andere FTfirma.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
22.4.2016  (#4)
@joe213
dann halt "und vorbehaltlich Finanzierung bei der Hausbank" oder ähnliches was dann nimmer so allgemein ist.
Das ganze sollte dann aber eurerseits relativ kurzfristig entschieden sein, denn die FH-Vertragspreise sind ja auch nicht auf ewig garantiert, sondern erhöhen sich nach einer gewissen Zeitspanne - je nach Anbieter etwa 8 bis 14 Monate - dann ziemlich kräftig und laufend.

In der Frühphase unseres FH-Kaufs hatten wir ähnliches vor, dann aber doch nicht benötigt. Die VK wären da durchaus entgegenkommend gewesen, ist scheinbar eh oft so. Aber halt klipp und klar schriftlich kommunizieren welche Voraussetzung für den Vorbehalt gelten soll und auch die Anzahlung davon abhängig machen.

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  •  AnTeMa
24.4.2016  (#5)
Vorvertrag - Warum denn bei solchen Bedingungen sich überhaupt binden?

Vielleicht ist bei dem zukünftigen Grund ein Fertighaus nicht sinnvoll oder zu teuer?

Vielleicht gibt's ganz andere Ideen zum Grundriß oder zur Typologie,
da das Haus ja zum Grundstück und zur Umgebung passen muß und nicht umgekehrt.

Das Grundstück ist die feste Bedingung- das Gebäude die variable.

Eine feste Vorstellung vom Haus zu haben und danach das Grundstück auszuwählen ist sicher schwierig-
passende Grundstücke gibt's nicht wie Sand am Meer.

Ein paar Prozent sparen kann man leicht auch durch andere Maßnahmen.

Andreas Teich

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  •  felis
24.4.2016  (#6)

zitat..
Vorvertrag
Warum denn bei solchen Bedingungen sich überhaupt binden?


wir wollten uns nur absichern, falls der gemeinderat dem grundstückskauf nicht zustimmt.

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  •  Richard3007
24.4.2016  (#7)
Ohne Grundstück würde ich kein Haus kaufen! Was ist, wenn dieses Haus so nicht von der Gemeinde akzeptiert wird, weil die zB. eine andere Dachform wünschen. Die Bauhöhe nicht stimmt etc...

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  •  joe213
24.4.2016  (#8)
Es sind alle Dachformen in unserer Gemeinde erlaubt, muss somit auch nicht mehr mit den Dachformen der Nachbarn übereinstimmen (endlich keine Satteldächer mehr) - Bauhöhe ist BK1+2. Bezüglich Fenster oder so gibt es auch keine Vorschriften. Baufluchtlinie ist einzuhalten und Abstand zu den Nachbarn.

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  •  AnTeMa
24.4.2016  (#9)
Vorvertrag - Nur wegen ein paar möglichen Prozentpunkten würde ich mich nicht binden.
Wenn wirklich jemand ein Haus verkaufen will wirst du auch in einigen Monaten gute Konditionen bekommen-
soooo phantastisch geht's der Branche nicht.
Außer du vereinbarst eine mögliche Kündigung deinerseits aus beliebigen Gründen ohne Anzahlung dann ist das Risiko gering.

Andreas Teich

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
25.4.2016  (#10)
@AnTeMa -

zitat..
Außer du vereinbarst eine mögliche Kündigung deinerseits aus beliebigen Gründen ohne Anzahlung


Genau das hat er ja - faktisch - vor emoji
Sobald die Gründe weit genug gefasst sind, ist's ja faktisch ein beliebiges Kündigungsrecht ...

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  •  joe213
25.4.2016  (#11)
Genau - nur was schreibt man als wasserdichte Begründung rein, mit dem der Verkäufer und der ELK auch zufrieden sind? Oder wird das beim ELK nicht so heiß gegessen? Der Verkäufer hätte sicher auch gerne eine Provision.

Am besten wäre natürlich ich könnte reinschreiben den Preis will ich haben aber ich wills mir noch einige Monate überlegen emoji

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  •  felis
25.4.2016  (#12)
soweit ich weiß, erhöht elk immer anfang des jahres die preise, da hast also noch einige monate zeit zum überlegen ;)

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  •  joe213
25.4.2016  (#13)
Beim Easy-Living wurde vor ca. 2 Wochen der Preis erhöht, beim Living 157 auch. Bei manchen anderen Häusern hat sich interessanterweise nicht viel getan. (habe da eine Excel Liste)

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
25.4.2016  (#14)

zitat..
Vorvertrag
Nur wegen ein paar möglichen Prozentpunkten würde ich mich nicht binden.
Wenn wirklich jemand ein Haus verkaufen will wirst du auch in einigen Monaten gute Konditionen bekommen-


Also bei ELK hast du kaum bis gar keinen Spielraum. Die bauen im Jahr ihre knapp 900 Häuser so oder so (lt. Statistik der letzten XX Jahre). Wenn es halt keine Aktion mehr gibt dann bekommt man diese auch nicht mehr aber die haben eben laufend Aktionen nur in anderer Form wo man eigentlich am Ende immer etwa um die 10-15k sparen kann.

Wir hatten auch div. Termine einhalten müssen und haben insgesamt 17k später abgezogen bekommen. Jetzt bekommst einen VW um das Geld dann wiederum eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] mit FBH FBH [Fußbodenheizung] und einer Küche etc.

Also wenn man eine Aktion auslässt folgt dann mit 100%iger Sicherheit die nächste Aktion nur eben in anderer Form...

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  •  woo
  •   Bronze-Award
27.4.2016  (#15)
Der Verkäufer will sich ja auch nicht ohne Grund binden. ELK wird sicher auch noch nach Grunderwerb und gesicherter Finanzierung mit euch bauen wollen ;)



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  •  joe213
27.4.2016  (#16)
Ohne jetzt über Preise etc. zu diskutieren - ist so eine Vorbehaltsklausel jetzt rechtsgültig bzw. wie kann man sowas definieren, sodass man bei nichtgefallen wieder aussteigen kann?

Wenn ich einfach wieder aussteigen kann dann kann ich mir ja später sowieso wieder ein aktuelles Angebot einholen vom ELK.

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  •  STP123
28.4.2016  (#17)
Sicher ist die Klausel rechtsgültig. Aber du kannst den Vertrag ja bei der AK begutachten lassen (habe ich damals auch gemacht).

Bei uns wars so, dass die FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma ein Jahr an die Preise gebunden ware und wir, falls wir in den nächsten 3 jahren mit einer anderen Firma gebaut hätte, eine Zahlung an unser FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma hätten leisten müssen.

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  •  utes
  •   Bronze-Award
5.5.2016  (#18)
ja das hatten wir auch. vorbehaltlich Verkauf der ETW . Habe das auch noch rechtlich prüfen lassen- das war wasserdicht.

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