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Fremdwährungskredit

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  •  Gast
15.12.2010 - 16.1.2011
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Hallo,

ich wollte mal um ein paar Hilfreiche Tipps bitten, da ich gesehen habe, dass hier einige auch einen CHF-Kredit haben.

Da wir uns in einer sehr ungünstigen Wirtschaftslage befinden, kommt die Bank immer wieder auf den Kredit zu sprechen, vor allem auch, da sich die Kreditsumme laufend erhöht.
Auf einen Eurokredit werde ich nicht umsteigen, da ich die Schulden mitnehmen muss. Bei der tilgenden Variante wäre ich sicherer, häte aber auch die Schulden wieder mitgenommen.

Ist zufällig wer von der enfälligen auf die tilgende Variante umgestiegen und hätte ein paar Tipps?

Weiters wurde mir von der Bank ein Zinscap angeboten, wo ich mir nicht sicher bin, ob der was bringen soll!?

Bin an den 3M-CHF-Libor gebunden:

Akt. Basiszinssatz ca.: 0,17 %
Kundenaufschlag: 2 %
Die Probleme, die ich dabei sehe:

1. Zinscap soll 15 Jahre laufen, mein Kreditvertrag läuft aber noch 20 Jahre. Hat das überhaupt einen Sinn, wenn die Laufzeiten sich nicht decken?

2. Festgelegter Zinssatz ist 7 %. Da ich jetzt bei ca. 2,17% liege, frage ich mich, ob mir der Zinscap so viel bring, da dieser nicht gerade billig ist?

Ich weiß, dass es nicht leicht ist einen vernüftigen Tipp zu geben, nur würde ich mich über ein paar hilfreiche Informationen sehr freuen!

Besten Dank!

  •  creator
  •   Gold-Award
20.12.2010  (#21)
@speeeedcat: warte mal... gaaanz unspeeeedy: das war nur die antwort auf krisenstab's überlegungen
"Das mit der Lebensversicherung als Tilgungsträger habe ich mich auch schon überlegt, die soll aber durch die Kosten nicht wirklich ertragreich sein, aber sie ist halt sicher."

und hat mit dem instrument einer er- und ablebensversicherung an sich nur bedingt was zu tun.
als tt sind die ungeeignet - dazu stehe ich. wer das unverhandelt und standardmäßig als tt für einen euro-kredit anbietet, ist sicher kein guter und nur das war gemeint.

das wäre selbst mit meinen kondis ned sinnvoll, schon gar nicht auf eine laufzeit von 20 jahren, wo zumindest zwischenzeitlich mit hohen zinsen gerechnet werden muss - 2007/08 waren die zinsen ja auch höher, trotzdem miese rendite bei lv.
die kombi von er- und ablv an sich ist m.e. nur mit der kundenbequemlichkeit zu rechtfertigen; dass man ablv und sparteil extra machen sollte und reine rentenversicherungen keine renditebringer sind, sollte auch bekannt sein.
23.888 auszahlung nach 20 jahren und eingezahlter 24.000 schaut halt blöd aus, weil keiner den ablebensschutz wirklich bewertet, die verzinsung nur den veranlagten teil betrifft und nur irgendwelche gesundheitsannahmen getroffen werden.

eine ablv kann sich aber jeder online ausrechnen lassen:
http://www5.cosmosdirekt.de/webapp/stat/SessionServlet?url=/html/produkte/versicherung/leben/risiko/index.html&k_vtweg=00000&con_id=AZgARwrodE8AK4COfFYAAABA

http://www.zurich-connect.at/versicherungen/lebensversicherung

um nur irgendwelche zu nennen.

100.-pro jahr für den ablebensschutz bei der vs, sollte hinkommen...
das hat dann nix mit reibach zu tun, sondern mit absicherung. und das geht halt mit online-bank und einziehungsauftrag auf direktsparbuch und getrennter ab-lv günstiger.
der individuelle persönliche beratungsnutzen samt vertragsgestaltung kann da nicht bewertet werden...

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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.12.2010  (#22)
bin an der falschen taste angekommen, gesamter text weg : (.

ich will die user dahingegehend sensibilisieren, dass die KLV als vorsorgeinstrument bzw. TT nicht generell schlechtzureden sind bzw. davor warnen, schnellschüsse zu vermeiden. auch sind kondis bei LV´s verhandelbar...

fakt ist, dass das gros der FWK-kunden viel zu wenig informiert sind/wurden bezüglich TT, kredit selbst, kondis, worst-case szenarien und nur ein eher kleiner kreis aus personen mit meist höherem bildungsstandard (das meinte ich mit "akademiker") in der lage ist, eine finanztechnisch effizientere variante als TT zu wählen.

diejenigen, die sich im blinden vertrauen auf einen sog. "berater" verlassen haben, haben diesen hoffentlich in einem ehrlichen vertreter seines berufsstandes auch gefunden...es giebt sie, wenn auch sicher nur vereinzelt.

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
21.12.2010  (#23)
hallo speeedcat - also deine angesprochene form der wirklichen lebensversicherung find ich gar nicht mal so übel. grad bei 1200 pro jahr dann auch eine passable verzinsung zu bekommen und auch noch ablebensversichert zu sein (würd mir gleich 90,- pro jahr ersparen *g*) ist ganz ok.
aber ich denke, dass die meisten die einen endfälligen kredit haben eine fondgebundene lebensversicherung haben - die hat mir mein berater damals ja auch verkauft. ich hab mich in den ersten jahren gefreut, dass die performance supergut war - ich war aber total geschockt, als ich die jahresabrechnungen bekommen hab und gesehen hab, dass in meinen depot WENIGER drin ist, als eingezahlt wurde. dass die gebühren in den ersten jahren so arg viel auffressen werden, das war natürlich nie ein thema bei den verkaufsgesprächen.
so gesehen wird die performance von dieser art von lebensversicherung sicher ziemlich miserabel sein am ende der laufzeit. ehrlich gesagt versteh ich gar nicht, dass die bank das damals akzeptiert hat emoji
lg, dani


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  •  creator
  •   Gold-Award
21.12.2010  (#24)
wie fast immer wird man auf www.verbraucherrecht.at - ... schlauer und kann vergleichen, ob man selbst von gesetzwidrigen (rückkauf-)klauseln betroffen ist bzw. kann die urteile auch gleich downloaden. dann ist ggf. auch ein wechsel/ausstieg leichter:

Home > Intransparenz bei Lebensversicherungen > Lebensversicherungen - Klagen wegen Kostentransparenz

Die Verbandsklagen des VKI zeigen Erfolge. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt in zahlreichen Urteilen die Rechtsansicht des VKI: Demnach enthalten viele ältere Versicherungsbedingungen gesetzwidrige Regelungen zum Rückkaufswert.

Uniqa: OGH 17.1.2007 7 Ob 140/06y Download
Victoria: OGH 17.1.2007 7 Ob 131/06z Download
ÖBV: OGH 17.1.2007 7 Ob 173/06a Download
Aspecta: OGH 9.5.2007 7 Ob 233/06z Download
Finance Life: OGH 9.5.2007 7 Ob 23/07v Download
Generali: OGH 30.5.2007 7 Ob 4/07z Download
Skandia: OGH 20.6.2007 7 Ob 82/07w Download
Nürnberger: OGH 26.9.2007 7 Ob 194/07s Download in Vorbereitung
Wr. Städtische: OGH 17.10.2007 7 Ob 151/07t Download
Vorsorge Luxemburg: OGH 28.11.2007 7 Ob 6/07v Download
BA CA (Union): OGH 23.1.2008 7 Ob 263/07p Download
Allianz: OGH 12.3.2008 7 Ob 16/08s Download in Vorbereitung

Zu folgenden Versicherungen liegen rechtskräftige Urteile von unteren Instanzen bzw. außergerichtliche Unterlassungserklärungen vor:

Zürich: OLG Wien 20.11.2006 4 R 155/06b Download
Raiffeisen: HG Wien 25.7.2007 39 Cg 56/06p Download
Sparkassen: OLG Wien 5.9.2007 30 R 26/07z Download
BAWAG/PSK: OLG Wien 16.1.2009, 1 R 215/08g Download
Nürnberger: Unterlassungserklärung 3.9.2004
Gothaer: Unterlassungserklärung 28.6.2005
Donau: Unterlassungserklärung 27.2.2008

Konsequenzen unklarer Bedingungen
Intransparente Bedingungen verstoßen gegen die gesetzlichen Vorgaben und sind daher grundsätzlich unwirksam. Es kann daher nach Einschätzung des VKI nicht bei dieser Art der Kostenverrechnung bleiben. Denn die Grundlage für diese – oben dargestellte - Kostenverrechnung fällt weg. Fraglich ist allerdings, welche genauen Konsequenzen an die Gesetzwidrigkeit der Bedingungen zu knüpfen sind und welchen Rückkaufswert Konsumenten somit verlangen können.
1. Variante
Fällt die vertragliche Vereinbarung zur Überwälzung von Abschlusskosten der Versicherung auf den Versicherungsnehmer weg, dann kann man zur Ansicht gelangen, dass der Versicherungsnehmer - mangels Vereinbarung - gar keine Kosten zu tragen hat.
2. Variante
Man kann aber auch - nach dem hypothetischen Parteiwillen - von einer grundsätzlichen Überwälzung der Kosten ausgehen und es fällt nur die konkrete - für den Versicherungsnehmer nachteilige - Gestaltung weg. Dabei bleibt fraglich, in welchem Umfang Abschlusskosten verrechnet werden können und welcher Teil der bezahlten Kosten bei einem Rückkauf zurückverlangt werden kann. Denkbar sind hier mehrere Unter-Varianten.
Inwieweit Abschlusskosten bei Annahme der Zulässigkeit einer Kostenüberwälzung (also bei der 2.Variante) verrechnet werden können, hängt rechentechnisch davon ab, auf welchen Zeitraum diese fraglichen Kosten zu verteilen sind (Zur Erinnerung: In den meisten Fällen haben die Versicherungen die Abschlusskosten einseitig am Vertragsbeginn verrechnet, was dazu führt, dass der Rückkaufswert in den ersten Jahren null beträgt oder sehr niedrig ist.). Man könnte die Abschlusskosten etwa auf die ersten 10 Jahre aufteilen. Dann müsste der jeweils betroffene Konsument jeweils nur jene Kosten anteilig bezahlen, die bis zum Zeitpunkt des Rückkaufes angefallen sind (Beispiel: Rückkauf nach 5 Jahren Laufzeit führt dann zur Bezahlung von 50 % der Abschlusskosten, der Rest kann zurückverlangt werden).
Das deutsche Höchstger

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.12.2010  (#25)
Problem Verjährung
Ansprüche auf (richtige) vertragliche Abrechnung von Versicherungsverträgen verjähren nach den gesetzlichen Vorgaben wahrscheinlich in drei Jahren. Bei Rückkäufen sollten Klagen auf Zahlung daher spätestens innerhalb von drei Jahren ab Rückkauf eingebracht werden.
Liegt der Rückkauf mehr als drei Jahre zurück, sind Rückforderungsansprüche aus heutiger Sicht fraglich. Es ist allerdings denkbar, dass Ansprüche auch bei einem bereits mehr als drei Jahre zurückliegenden Rückkauf noch geltend gemacht werden können. Der VKI wird sich um eine Klärung dieser Frage bemühen. Jedenfalls sollten in derartigen Fällen Unterlagen aufbewahrt werden.

Was ist bei einer Prämienfreistellung zu tun?
Im Gegensatz zum Rückkauf kommt es bei der Prämienfreistellung zu keiner Beendigung des Versicherungsvertrages. Der Vertrag läuft weiter, es sind allerdings keine Prämien mehr zu bezahlen. Demgegenüber sinkt natürlich die letztlich zur Auszahlung gelangende Versicherungsleistung. Auch bei der Prämienfreistellung wirken sich die oben erwähnten Klauseln in den Versicherungsbedingungen negativ aus. Allerdings besteht bei Prämienfreistellungen zumeist kein akuter Handlungsbedarf. Eine Verjährung kann erst nach Ablauf des Vertrages eintreten, denn die Verjährung von Ansprüchen auf richtige Abrechnung verjährt erst in drei Jahren ab Vertragsende. Der VKI empfiehlt die Versicherung unter Hinweis auf die vorliegenden Urteile des Obersten Gerichtshofes zur Erhöhung der prämienfreien Versicherungsleistung aufzufordern.

Wenn Sie noch Fragen haben oder Beratung brauchen:

Expertenhotline: 0900 940 024

Kostenbeitrag: Max. € 1,09/Minute

Zeit: 9:00-15:00

Persönliche Beratung: VKI Info-Center, Mariahilfer Str. 81, 1060 Wien

Terminvereinbarung: 01.58877-0

Kostenbeitrag: € 10.--


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
21.12.2010  (#26)
ist ja schön und gut, creator, selbst die böse versicherung muss wirtschaften und somit gewinn erzielen. auch der VKI "Kostenbeitrag: Max. € 1,09/Minute" rechnet mit einer bösen mehrwertnummer ab.....ohne worte....aber warum willst immer gleich alles zurückkaufen oder prämienfreistellen?
ich weiss nicht, warum immer auf die versicherung hingetreten wird, in der privatwirtschaft muss halt geld verdient werden, ist auch jedem klar, dass das beim beamtenstatus eher wurscht is...wäre wirtschaftlich lustig, wenns die bösen banker und versicherungen ned geben würde...

ich sag ja nicht, dass alles eitel wonne sonnenschein ist, aber so generell alle in den dreck ziehen is auch ned ok...

@ dani: "würd mir gleich 90,- pro jahr ersparen *g*" sind aber auch 1.800,-- in 20 jahren, was eigentlich den zinssatz der er- und ablenbensv. wieder erhöhen würde : )

unter diesen vielen aspekten ist die LV ned soooo schlecht, ist nur meine höchstpersönliche meinung nach 16 jahren im geschäft....

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.12.2010  (#27)
jeder soll leben... und ich will auch nicht "immer alles gleich rückkaufen oder prämienfrei stellen" - sondern argumentationslinien aufzeigen.
es liegt mir auch fern, versicherer oder banken zu "bashen" - auch wenn mir das immer vorgeworfen wird, weil ich die methoden aus kundensicht darstelle.

das hat auch nix mit sofort klagen, gerichten, etc. zu tun.
es geht mir vielmehr darum, usern eine argumentationsgrundlage zu liefern oder beachtliche aspekte aufzuzeigen - die in die diskussion einfließen können.
die situation ist ja bekannt: fwk+tt wurden bedenkenlos und mit ziemlich problematischen argumenten verkauft. jetzt haben viele einen schaden, realisieren, in was sie da geraten sind - und anstatt zu helfen und konstruktive vorschläge (wie z.b. die von speeeedcat angesprochene "hardcorevariante" von sich aus )auszuarbeiten machen es sich banken leicht und versuchen, die eh schon geschädigten gleich noch mal auszunehmen. ist ja elegant, sich so aus der affäre und dem fwk-risiko zu ziehen.

wenn sinnvoll über alle aspekte aufgeklärt würde, gäb's nicht so viele bröseln, schäden und misstrauen. die wahrheit ist den leuten zumutbar - und zwar die ganze.
kein verkäufer erklärt, dass ein auto flugzeug und yacht gleichzeitig ist - aber in der finanzbranche gibt's zig eierlegende wollmilchsäue...

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
21.12.2010  (#28)
.dem kann ich uneingeschränkt beipflichten, daumen hoch. sich vorher nicht informieren und dann rumjammern bringt eben nicht viel.

auch ich will usern zeigen, dass man ein wenig kritischer mit finanzdienstleistungen umgehen und die dinge hinterfragen soll...gleich deinem credo, dass den kunden die wahrheit zuzumuten ist.

ps: deswegen ein stern!

grüsse, alex

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  •  Hansee
  •   Silber-Award
22.12.2010  (#29)
By the Way...Wahnsinn wie der Franken momentan Gas gibt, bzw was der Euro alleine in den letzten Tagen eingebüßt hat!
Heute schon unter 1,25 gewesen
Meiner Erinnerung nach Rekordtief...

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