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Frage zur Grundabtretung für Straße [NÖ]

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  •  Chris85
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
21.10. - 11.11.2014
27 Antworten 27
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Zur Erlklärung:

Unsere derzeitige Situation ist so, das wir ein Grundstück besitzen das noch nicht aufgeschlossen ist.
(im bild rot/ca.30mx50m)
Im Jahr 2015/2016 wolen wir unseren Traum vom Eigenheim erfüllen und dazu muss das Grundstück natürlich aufgeschlossen werden.
Nun kommen wir zum Problem, die Gemeinde möchte unbedingt mitten durch unserer Grundstück eine Straße bauen!?
(im Bild grün)
Natürlich haben wir uns geweigert und uns wurde mitgeteilt das wenn wir uns weigern es zu Problemen kommen kann bei der Aufschließung. Sprich die Gemeinde will uns den Grund nicht aufschließen.
Grund für die Straße, ist ganz einfach das der Grund ober uns auch aufgeschlossen werden kann. (im bild gelb)

Die "schwarzen Blöcke" im Bild sind bereits bebaute Grundstücke

Meine Frage ist jetzt, kann die Gemeinde einfach so sagen wir bauen durch dein Grundstück eine Straße oder wir schließen dein Grundstück nicht auf!?

2014/20141021578258.PNG

  •  baumeister3400
  •   Bronze-Award
21.10.2014  (#1)
Lösung könnte sein, ob die Straße nicht seitlich sein könnte.
Wenn es bereits im Bebaungsplan ist, dann hast a Pech.

Es entstehen dann zwei Bauplätze.

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  •  Chris85
21.10.2014  (#2)
Natürlich könnte die Straße seitlich sein, aber ich sehe es trotzdem nicht ein das wir ca.300m2 Grund abtreten sollen, dabei das Grundstück "zerstört wird" nur damit ober uns der Grund aufgeschlossen werden kann!

Eine Möglichkeit wäre das die Straße auch durch andere Grundstücke geführt werden könnte und jeder von denen nur ~40-60m2 abgeben müssten.
Nicht durch mein Grundstück mitten durch sondern einfach gerade aus weiter.
Dabei wäre die Straße allerdings eine Sackgasse


2014/20141021246227.PNG


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.10.2014  (#3)
zuerst: Bundesland?

was verstehst du eigentlich unter "aufschließen"? Dein Grundstück liegt direkt an einer "Hauptstraße", links und rechts bestehen bereits bebaute Bauplätze. Ich vermute da gibts vor deinem Grundstück bereits Gehsteig, Ortsbeleuchtung, Wasser und Kanal. Da brauchst nur "anschließen" und nicht "aufschließen".

Die von der Gemeinde gewünschte Grundabtretung hat eigentlich nichts mit der "Aufschließung" zu tun, sondern es ist die Frage, ob auf deinem Grundstück bzw. über dein Grundstück im Flächenwidmungsplan/Bebauungsplan eine Verkehrsfläche eingetragen ist. Das ist einmal vorweg die wichtigste Frage! Hast schon nachgschaut?



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
22.10.2014  (#4)
Nachdem unsere Gemeinde bei mir kürzlich auch sowas versucht hatte und ich das erfolgreich beeinsprucht habe, kann ich dir meine Erfahrung mitteilen, Bundesland NÖ.

Wie Karl angemerkt hat, ist der Bebauungsplan bzw. Flächenwidmungsplan ausschlaggebend, ob dort eine Straße oder öffentliche Verkehrsfläche eingetragen wird.
Dort muß der Grundbesitzer dann normalerweise die Fläche bis zur Straßenflucht abtreten, und zwar ohne Kostenersatz und auf seine Kosten (Geometer, Plan usw.).

Die Aufschließung/ERgänzungsabgabe wird fällig, wenn das Grundstück zum Bauplatz erklärt wird bzw. wenn man dort ein Gebäude (bewilligungspflichtig) errichten will.

Die Grundabtretung kann dann zukünftig auch noch bei jeder Grundstücksänderung, zusätzlichem Bauvorhaben und ein paar anderen Sachen noch eingefordert werden, also da sollte man etwas vorsichtig sein.

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  •  Chris85
22.10.2014  (#5)
Ok, ich verstehe und wer macht den Bebauungsplan? Das Land oder die Gemeinde? Bzw. Wo finde ich den Plan?
Bundesland wäre bei mir auch NÖ 😉

Mit aufschließen meine ich das ich auf meinen Grund bauen darf bzw. die Anschlüsse wie Kanal usw.
Bin was dieses Gebiet betrifft absoluter Neuling



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
22.10.2014  (#6)
Den Bebauungsplan macht die Baubehörde.
In der Regel ist die Gemeinde/Bürgermeister die Baubehörde 1. Instanz und dafür verantwortlich.
Klar ist auch, dass die Gemeinde sich an div. Gesetze und Vorschriften halten muß und ihre Bebauungspläne mit dem Land abstimmen müssen.
d.h. sie können jetzt nicht so einfach einen Acker/Agrarland in Bauland umwidmen emoji

Den Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan bekommst du von der Gemeinde.
Es wäre übrigens gut und vorteilhaft für dich gewesen, wenn du dir den schon vor dem Grundstückskauf angesehen hättest.
Es kann durchaus sein, dass die Auflagen und Bestimmungen deinem Bauwunsch widersprechen (z.b. Flachdach vs. Bauklasse 1, Bauweise usw.).

Bezüglich Aufschließung hängts davon ab, ob dein Grundstück schon zum Bauplatz erklärt wurde und/oder dafür schon eine Aufschließungsabgabe bezahlt wurde.
Es hängt auch davon ab, ob auf dem Grundstück schon ein Bauwerk steht, selbst wenn die Aufschließung schon bezahlt wurde.
Dann wird eine Ergänzungsabgabe in ähnlicher Höhe fällig.
Nö. Bauordnung, § 38 Aufschließungsabgabe
Die Anschlüße wie Strom, Gas, Wasser haben nix mit der Aufschließung zu tun, die mußt ohnehin bezahlen.

Bezüglich Grundabtretung findet der "§ 12 Grundabtretung für Verkehrsflächen" der nö. Bauordnung Anwendung.

Die Gemeinde kann dir keine "Probleme" bei der Aufschließung machen.
Entweder es entspricht der Bauordnung, dann hast eh keine Chance, oder es entspricht nicht der Bauordnung.

In deinem Fall dürfte die Gemeinde ein bisl gepennt haben oder nicht bedacht haben, den Acker/Wiese jetzt auch noch irgendwie zu Bauplätzen machen zu wollen.
Voraussetzung dafür ist aber, dass die Grundstücke zugänglich sind und das wird jetzt anscheinend über dein Grundstück versucht, was dieses massiv entwerten würde.

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  •  Chris85
22.10.2014  (#7)
Das Grundstück ist schon lange im Familienbesitz und wird jetzt an uns übergeben.

Was mich etwas sauer macht ist das was du angesprochen hast und zwar das sie versuchen durch mein Grundstück die oberen Gründe aufzuschliesen.

Diejenigen, die davon nutzen haben, nämlich denen den die oberen Grundstücke gehören wollen nichts abtreten und sind natürlich dafür, das mitten durch unser Grundstück die Straße gebaut werden soll. 😡

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
22.10.2014  (#8)
Najo, die Meinung der anderen Grundbesitzer ist eigentlich nicht so relevant.

Kann man die Straße nicht oberhalb von dem Acker bauen?
Müssten die 3 Grundstückbesitzer links unten nicht ohnehin auch etwas abtreten bzw. wem gehört die Fläche zwischen den beiden linken Grundstücken?

Wenn dort schon Bauwerke stehen, ist´s ohnehin nicht so einfach, eine Grundstücksabtretung zu erzwingen...
Dazu müssten diese nämlich ihre Grundgrenzen ändern oder ein bewilligunspflichtiges Bauvorhaben haben (Einfriedung, Abstellfläche usw.).

Ich bin leider auch nur ein Laie bez. Bauordnung, vielleicht äussert sich karl10 nochmal, er ist da der Forumsexperte emoji

Die Baubehörde/Gemeinde versuchen leider auch oft den Weg des geringsten WIderstandes zu gehen, liegen damit aber nicht immer richtig und kommen dann auf die skurillsten Ideen.

Ich habe kürzlich meine etwas größer gewordene Garage nachträglich bewilligen lassen und im zuge dessen auch die Grundstücksgrenzen berichtigt.
Die Baubehörde wollte dann, dass ich ca. 60 m2 Grund abtrete, weil sie der Meinung war, dass nur bei meinem Grundstück die Straßenfluchtlinie plötzlich um 3 Meter zurückspringt....konnt´s aber anhand von Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan nicht belegen.
Nach meiner Berufung war das Thema aber dann auch gegessen emoji



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  •  Shelby
  •   Bronze-Award
22.10.2014  (#9)
Wenn das gelbe Grundstück auf Bauland umgewidmet werden soll, dann sollte die Abtretung der Flächen für das öffentliche Gut vom gelben Grundstück abgetreten werden. Schliesslich hat ausschliesslich der Besitzer des gelben Grundstückes einen Vorteil davon. Am Ende der dadurch entstehenden Sackgasse muss wohl ein Umkehrplatz errichtet werden. Auch dieser kann vom gelben Grundstück bedient werden?

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  •  Chris85
22.10.2014  (#10)
Richtig Shelby!

Der Besitzer dieses Grundstück will allerdings nicht so viel abtreten weil er dann statt 12000m2 nur 11500m2 hat😉

Man munkelt auch das er engen Kontakt mit den zu entscheidenen Personen hat, mehr brauche ich auch nicht dazu sagen.



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
22.10.2014  (#11)

zitat..
Chris85 schrieb: Man munkelt auch das er engen Kontakt mit den zu entscheidenen Personen hat, mehr brauche ich auch nicht dazu sagen.


najo, so einfach gehts dann auch nicht.
Kann ja ned sein, dass sie dein Grundstück spalten und du zukünftig übern Zebrastreifen in deinen Garten gehen mußt...

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  •  vicius
23.10.2014  (#12)
hmmm.... also ich denke mal dass du dich auf der gemeinde mal erkundigen solltest... mach einen termin beim bauamtsleiter oder dem bürgermeister, und lass dir das anliegen deines nachbars erstmal erklären. ich gehe ja davon aus dass es bei 12000m² ein baulandskonzept geben müsste... dann könnte ich mir vorstellen, das dass nur mit einer ringstraße in der gelben fläche sinnvoll wäre, sonst könnte er darin kaum effizient parzellieren. bei dem gespräch kannst du dir dann in ruhe die meinung deiner gemeindevertretung anhören, und herausfiltern warum unbeding eine teilung angestrebt wird (und vorallem soviel investiert wird). wenn man in der sache von fair sprechen will dann wäre es wirlich die bessere lösung die straße zwischen 2 gründen zu führen (nicht bebaut). auch solltest du versuchen die sache mit dem nachbar mal zu besprechen, und ob er nicht dann auch im einvernehmen etwas von seinem land an dich abtretet oder dich ausbezahlt. wichtig bei der ganzen sache ist ruhe zu bewahren! nie im streit oder in wut auf die gemeinde oder den nachbar zugehen!! das macht alles nur komplizierter und am ende will dir keiner mehr helfen...versuche es mit einem anrainer stammtisch, informiere auch sie und redet darüber..glaub mir ich spreche aus erfahrung, ich hatte ein ähnliches problem. besser den frust kurzzeitig runter schlucken und sachlich bleiben... wenn du der meinung bist deine gemeindevertretung ist parteiisch dann bitte teil es dieser wirklich sachlich mit und erst dann solltest du dich an die nächste instanz wenden (bei uns landesregierung abt. bau) und dich dort erkundigen wie der stand so ist und welche möglichkeiten du hast. auch die arbeiterkammer wäre eine gute ansprechhilfe... wenn alles nix hilft dann kannst du noch versuchen das bürgerbüro deines landeshauptmannes zu kontakten... (ich hatte damals sogar ein telefonate mit meinem...)

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  •  anho
  •   Gold-Award
23.10.2014  (#13)

zitat..
"Das Grundstück ist schon lange im Familienbesitz und wird jetzt an uns übergeben"


Wenn das so ist, stellt sich die Frage, ob es noch als Bauland ausgewiesen ist oder ob es bereits Rückgewidmet wurde.
Weil da würde die ganze Sache schon ganz anders aussehen.

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  •  Chris85
23.10.2014  (#14)
Danke derweilen für eure Tipps 👍

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.10.2014  (#15)
Viele gut gemeinte Ratschläge, doch in Wahrheit kommts nur auf Eines an:
Ist über dein Grundstück im Flächenwidmungsplan eine Verkehrsfläche eingetragen oder nicht? Wenn nicht (was ich vermute), dann kann sich die Gemeinde mit der geplanten Straße über dein grundstück brausen. Dann könnens höchstens mit dir verhandeln, ob du´s ihnen verkaufen willst (willst du aber nicht). Also ruhig bleiben und keine Panik!
Du brauchst auch keine "Aufschließung" von der Gemeinde. Wenn du auf dem Grundstück bauen willst, dann brauchst nur ein Bauansuchen mit Einreichplan zu stellen. Die Bauplatzerklärung deines Grundes (falls er´s nicht schon ist) muss dann mit der Baubewilligung erfolgen. Grundabtretungen für Verkehrsflächen kanns nur für solche Flächen geben, die im Flächenwidmungsplan als Verkehrsfläche eingetragen sind. Wenn also dein Grundstück zur Gänze als Bauland gewidmet ist und nicht als Verkehrsfläche, dann wird man dich dort bauen lassen müssen bzw. wirst du es erzwingen können.

Du musst nur aufpassen, dass dir die Gemeinde nicht auf deinem Grundstück eine Verkehrsfläche widmet, BEVOR du um Baubewilligung ansuchst oder aber eine Bausperre verhängt (wegen geplanter neustrukturierung des Gebiets). Sobald du um Baubewilligung angesucht hast (= anhängiges Verfahren), kommt jede Änderung der Flächenwidmung oder Bausperre zu spät, dh. wieder: die Gemeinde kann sich brausen...

Es ist also ganz einfach und klar - du musst nur schneller sein.

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  •  Chris85
23.10.2014  (#16)
Danke Karl für deine Antwort 👍
Genau das wollte ich hören bzw. beantwortet meine Frage



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  •  rk515
  •   Gold-Award
27.10.2014  (#17)
aufpassen... gemeinden verwenden des öfteren die aussage:
"das ist eine maßnahme fürs öffentliche interesse"

was meiner meinung a a wengal als rechtfertigung für: wir mochen des so, weil wir des woin und sogn hoid, das olle wos davon hobm herhalten muss..

*G*

nur so ein kleiner sidestepp und kleine randbemekung zwischendurch.. ausserdem interessiert mich der thread.
sag bescheid chris, was rauskommen ist

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
27.10.2014  (#18)

zitat..
rk515 schrieb: gemeinden verwenden des öfteren die aussage:
"das ist eine maßnahme fürs öffentliche interesse"
was meiner meinung a a wengal als rechtfertigung für: wir mochen des so, weil wir des woin und sogn hoid, das olle wos davon hobm herhalten muss..


Ist aber irrelevant, auch die Gemeinde muß Gesetze einhalten.
Ich verstehs schon, dass auch die Gemeinden den Weg des geringsten Widerstandes gehen wollen, oder den, wo´s am meisten finanziell profitieren...sind ja meistens bis über beide Ohren verschuldet.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
28.10.2014  (#19)

zitat..
gdfde schrieb: wo´s am meisten finanziell profitieren


klar.. versteh ih ja auch.. jeder will das.
chris könnte mal abklären welche Widmung sein Grundstück hat.. kann man doch eh ausm GBA auch rauslesen. grundsätzlich mal

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.10.2014  (#20)

zitat..
rk515 schrieb: kann man doch eh ausm GBA auch rauslesen

NEIN, kann man nicht!

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
28.10.2014  (#21)

zitat..
rk515 schrieb: kann man doch eh ausm GBA auch rauslesen. grundsätzlich mal


Nö, im Grundbuchauszug kann man sehen, welche Historie das Grundstück hat und welche Rechte/Pflichten eingetragen sind (Schenkung, Kauf, Zusammenlegungen, div. Servitute, Nutzungsrecht, Pfandrecht, Belastungs/Veräusserungsverbot usw.).

Das ganze ist gegen eine geringe Gebühr für jedermann öffentlich zugänglich und man kann daraus schon relativ viel rauslesen...ala, wow, der Nachbar hat einen 700000 € Kredit für sein Häuschen laufen, scheint also doch nicht so flüssig zu sein emoji

Die Widmung des Grunstücks kann man aus dem Flächenwidmunsplan bzw Bebauungsplan der Gemeinde ersehen.
Im Zeitalter des Internets und der Digitalisierung kann man das großteils auch schon online abfragen, z.b. hier http://atlas.noe.gv.at/webgisatlas/(S(4fbwbusognmsyueib3m4d0x3))/init.aspx?karte=atlas_flaechenwidmung&ks=planung_und_kataster&cms=atlas_raumordnung&redliningid=rt4g551flxgtgldifnl0p0c0&layout=atlas_noe&box=542981.465079365;244801;871496.534920635;441162&srs=31259




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