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Frage zur Grundabtretung für Straße [NÖ]

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  •  Chris85
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
21.10. - 11.11.2014
27 Antworten 27
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Zur Erlklärung:

Unsere derzeitige Situation ist so, das wir ein Grundstück besitzen das noch nicht aufgeschlossen ist.
(im bild rot/ca.30mx50m)
Im Jahr 2015/2016 wolen wir unseren Traum vom Eigenheim erfüllen und dazu muss das Grundstück natürlich aufgeschlossen werden.
Nun kommen wir zum Problem, die Gemeinde möchte unbedingt mitten durch unserer Grundstück eine Straße bauen!?
(im Bild grün)
Natürlich haben wir uns geweigert und uns wurde mitgeteilt das wenn wir uns weigern es zu Problemen kommen kann bei der Aufschließung. Sprich die Gemeinde will uns den Grund nicht aufschließen.
Grund für die Straße, ist ganz einfach das der Grund ober uns auch aufgeschlossen werden kann. (im bild gelb)

Die "schwarzen Blöcke" im Bild sind bereits bebaute Grundstücke

Meine Frage ist jetzt, kann die Gemeinde einfach so sagen wir bauen durch dein Grundstück eine Straße oder wir schließen dein Grundstück nicht auf!?

2014/20141021578258.PNG

  •  gdfde
  •   Gold-Award
28.10.2014  (#21)

zitat..
rk515 schrieb: kann man doch eh ausm GBA auch rauslesen. grundsätzlich mal


Nö, im Grundbuchauszug kann man sehen, welche Historie das Grundstück hat und welche Rechte/Pflichten eingetragen sind (Schenkung, Kauf, Zusammenlegungen, div. Servitute, Nutzungsrecht, Pfandrecht, Belastungs/Veräusserungsverbot usw.).

Das ganze ist gegen eine geringe Gebühr für jedermann öffentlich zugänglich und man kann daraus schon relativ viel rauslesen...ala, wow, der Nachbar hat einen 700000 € Kredit für sein Häuschen laufen, scheint also doch nicht so flüssig zu sein emoji

Die Widmung des Grunstücks kann man aus dem Flächenwidmunsplan bzw Bebauungsplan der Gemeinde ersehen.
Im Zeitalter des Internets und der Digitalisierung kann man das großteils auch schon online abfragen, z.b. hier http://atlas.noe.gv.at/webgisatlas/(S(4fbwbusognmsyueib3m4d0x3))/init.aspx?karte=atlas_flaechenwidmung&ks=planung_und_kataster&cms=atlas_raumordnung&redliningid=rt4g551flxgtgldifnl0p0c0&layout=atlas_noe&box=542981.465079365;244801;871496.534920635;441162&srs=31259




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  •  rk515
  •   Gold-Award
29.10.2014  (#22)
*g* danke für die erklärung des grundbuchauszuges. *G*

naja.. ich kann zumindest die nutzung rauslesen. landwirtschaftliche fläche, verkehrsfläche, straße, wald, alpen, sonstige (straßenverkehrsanlagen).. bi ba bo..(a1 blatt)

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  •  Chris85
29.10.2014  (#23)
lt. Flächenwidmungsplan ist unser Grund "Aufschließungszone Bauland-Wohngebiet" (BW-A..) gewidmet.

habe dazu folgendes gefunden

http://www.raumordnung-noe.at/fileadmin/root_raumordnung/infostand/oertliche_raumordnung/infos_oertliche_raumordnung/rechtsfolgen_widmung/bauland_aufschliessungszonen.pdf

Wirkungen:

Aufschließungszonen bewirken, dass Grundstücke vorerst nicht zum Bauplatz erklärt, keine Baubewilligungen erteilt und auch die Grundstücksgrenzen nicht verändert werden dürfen.
Dies ist erst möglich,wenn nach Eintritt bestimmter Voraussetzungen der Gemeinderat durch einen Beschluss die Aufschließungs-zone frei gibt.
Diese Voraussetzungen („Freigabebedingungen“) legt der Gemeinderat per Verordnung gleichzeitig mit der Widmung der Bauland-Aufschließungszone fest.
Die Freigabebedingungen müssen sachgerecht sein und können im Verordnungstext nachgelesen werden.
Mitunter (bei neuen Flächenwidmungsplänen immer) sind
sie auch in der Planlegende enthalten



Also kann uns die Gemeinde doch zwingen bzw. unter Druck setzen, ansonsten geben sie die Aufschließungszone nicht frei?! oder lese ich das falsch?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
29.10.2014  (#24)
Huch, scheint doch ein wenig komplizierter zu sein.
Welche Widmung hat der gelbe Acker/Wiese? Auch Aufschließungszone Bauland-Wohngebiet?

Wenn ja, dann hast sehr ähnliche Voraussetzungen wie der Ackerbesitzer...

Bin mal gespannt, was der karl10 dazu meint.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.10.2014  (#25)
Ist natürlich eine ganz andere Situation, wenn es sich um eine Aufschließungszone handelt. Die Info wär vielleicht ein bißchen früher hilfreich gewesen.

Was heißt das jetzt für dich konkret? Es gibt verordnete Freigabebedingungen für die Aufschließungszonen. Solange die nicht erfüllt sind/werden, darf die Gemeinde nicht freigeben und gibts daher keinerlei Bauen.
Jetzt sollten wir halt wissen (besser gesagt: DU solltest wissen), was die Freigabebedingungen sind.
Daher: auf zur Gemeinde und den Verordnungstext mit den Freigabebedingungen besorgen. Dann reden wir weiter. Alles andere wäre jetzt reine Spekulation.

PS: Auch eine Aufschließungszone ist rechtlich BAULAND (und nicht Verkahrsfläche). D.h. wenn die Gemeinde über dein Grundstück eine Straße bauen wollte, dann hätte sie diese Fläche als Verkehrsfläche widmen müssen. Ob es sich um eine Aufschließungszone handelt oder nicht, ist da ohne Belang.

Jetzt gehts zuerst allerdings darum, dass du überhaupt die Möglichkeit bekommst, zu bauen. In der Aufschließungszone geht rein gar nichts. Also ist die 1. Frage: wie bekommst du die Aufschließungszone weg??

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  •  manuela02
11.11.2014  (#26)
Hallo,

wenn das erst Aufschließungszone ist kann die Gemeinde mit dir machen was sie will. Das ist ja das Problem an dieser ganzen Thematik. Wir kämpfen (ja mittlerweile kann man das so sagen) seit März 2014 um eine Umwidmung. Ständig kommen irgendwelche anderen Ansichten hervor. Zuerst hats geheißen in dieser Ortschaft wird nur dieses eine Grundstück umgewidmet. Dann nach einem Jahr fragt uns ein Herr vom Land warum wir nicht da drüben bauen (auch Grünland)... und so geht das die ganze Zeit. Um in Endeffekt haben wir nach 1 1/2 Jahren nichts erreicht oder positives zu vermelden. Wenn die Damen und Herren die Sache hinauszögern wollen (warum auch immer) dann kann das Jahre dauern ... ich weiß der Beitrag ist nicht hilfreich aber die Wahrheit ... sorry.

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  •  manuela02
11.11.2014  (#27)


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