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·gelöst· Frage zum Grundbuch (NÖ) [NÖ]

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  •  atma
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
31.8. - 1.9.2023
4 Antworten | 2 Autoren 4
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Hallo,

ich hab da eine Frage an euch (kenn mich mit dem Grundbuch nicht so gut aus) und hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen. 
Ich war vorhin beim Bezirksgericht und hab das Vorkaufsrecht der Gemeinde löschen lassen.
Da hat mir die Dame gesagt, dass für den Teil mit Grundstücksnummer, Größe, Adresse, etc die Gemeinde zuständig ist.

Im letzten Grundbuchauszug, hatten wir noch 
1000m2 Bauland
1000m2 Grünland
Adresse Mustergasse 1

im aktuellen Grundbuchauszug haben wir
200m2 Bauf (10)
800m2 Gärten (10)
1000m2 Landw (30)
Adresse Mustergasse 1, Mustergasse 3 (das ist die Adresse der Nachbarn)

es gibt dann noch Erklärungen dazu:
Bauf. (10): Bauflächen (Gebäude)
Gärten (10): Gärten (Gärten)
Landw (30): landwirtschaftlich genutzte Grundflächen (verbuschte Flächen) 
___________

wir wurden über diese Änderungen nie informiert.
Ist das korrekt so? 
oder hab ich da evtl mal einen Nachteil, wenn ich das Grundstück jemals verkaufen will? 
... btw... wir haben keine verbuschte Flächen... wir haben im Bauland das Haus + Nebengebäude gebaut und im Grünland nanonaned den Garten. 

Die Adresse der Nachbarn bei uns ist sowieso falsch, das muss ich ändern lassen.
Aber ist das normal, dass man da gar nicht informiert wird? 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.8.2023  (#1)
Man muss dazu zunächst grundsätzlich folgendes wissen:
Nicht alles, was im Grundbuch steht, hat eine rechtliche Bedeutung/Verbindlichkeit. Manches ist lediglich als unverbindlicher Hinweis/Information zu sehen.

Was im Grundbuch wirklich als rechtsverbindlich zählt, sind der Eigentümer eines Grundstückes sowie diverse Belastungen.

Das was du oben anführst sind sogenannte "Benützungsarten". Diese werden im Kataster durch das Vermessungsamt festgelegt und gelangen dann lediglich informativ zum Grundbuch - in der Regel automatisch durch das Vermessungsamt.
D.h. wenn du wissen willst, wie und wann es zur Änderung der Benützungsarten und deren Teilflächen auf deinem Grundstück gekommen ist, dann musst du zum Vermessungsamt gehen. Die machen solche Aktualisierungen in gewissen periodischen Abständen bzw. aus bestimmten Anlässen, wie z.B. aufgrund der übermittelten Lagepläne/Vermessungspläne aus Bauprojekten.
Verständigt wirst du darüber nicht. Nur wenn man selbst eine Änderung/Feststellung der Benützungsarten direkt beim Vermessungsamt beantragt wird man zu der darauffolgenden "Amtshandlung"  geladen.

Die Benützungsarten können meines Wissens bei der Einheitsbewertung eine Rolle spielen.

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  •  atma
  •   Gold-Award
1.9.2023  (#2)
dh aber, "Garten" kann auch Bauland sein und ist damit soweit ok?
und ich brauch also nur die falsche Adresse korrigieren lassen? 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.9.2023  (#3)
"Garten" ist eine im Kataster angegebene Benützungsart und das fußt auf das Vermessungsgesetz.
"Bauland" ist eine im einem Flächenwidmungsplan ausgewiesene Flächenwidmung und fußt auf das Raumordnungsesetz.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und sind völlig verschiedene, von einander unabhängige Dinge.

Die falsche Adresse gehört zweifellos korrigiert.

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  •  atma
  •   Gold-Award
1.9.2023  (#4)
dankeschön!

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