Mindestgröße Wohnhaus NÖ - Bauzwang [NÖ]
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| § 47 NÖ Bauordnung | ||
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| Hallo Karl, danke für deine Antwort. Bedeutet das 18m2 (ein einziger Wohnraum) + ca. 8m2 Sanitärraum = 26m2 Wohnmutzfläche reichen würde? | ||
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| Naja, brauchst ja nur lesen. Was ist unklar? Und: wozu 2 Threads in verschiedenen Foren zum gleichen Thema? | ||
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| Hallo Karl, sorry, bin neu hier und wusste nicht wo genau dieses Thema zugeordnet gehört. Werden diese Threads versuchen zu löschen. Danke für den Hinweis. | 
                
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