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Frage zu Bauverhandlung / Kärnten

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  •  zoidberg1975
17.10. - 24.10.2021
12 Antworten | 7 Autoren 12
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Hallo!

Unser Nachbar hat - abweichend von der ursprünglichen Baugenehmigung - entlang unserer Grundgrenze eine Anschüttung (90Grad) ohne Abstand und bis zur Oberkante unseres Zaunes gemacht Da unser Zaun aber nicht direkt auf der Grenze, sondern 20 cm innerhalb unseres Grundstückes steht, befindet sich die Anschüttung des Nachbarn jetzt genaugenommen auf unserem Grundstück.

Wird bei der anstehenden Bauverhandlung auch Augenmerk auf die Verletzung der Grundgrenze gelegt oder geht es da nur um die Genehmigung der Planung/Ausführung? 

Danke im Voraus für die Hilfe! 

LG

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
17.10.2021  (#1)
Was ist das denn für eine Bauverhandlung die nach der Genehmigung stattfindet?

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  •  zoidberg1975
17.10.2021  (#2)
Es geht um diese Anschüttung und noch ein paar andere Dinge, die abweichend von der ursprünglichen Baubewilligung (Nachbar hat neu gebaut) ausgeführt wurden. Uns betrifft aber nur die Anschüttung. Ursprünglich stand in der Baubewilligung, dass im Abstand von 50 cm keine Anschüttung gemacht werden darf. Jetzt wurde abweichend davon mit bewehrter Erde im Winkel von 90 Grad angeschüttet. Der Nachbar ist damit direkt bis zu unserem Zaun gegangen. Er dachte wohl, dass der Zaun direkt auf der Grenze steht. Wir haben aber bei der Errichtung 20 cm Abstand zur Grenze gehalten. Unser Zaun steht schon seit 40 Jahren.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.10.2021  (#3)

zitat..
zoidberg1975 schrieb: Wir haben aber bei der Errichtung 20 cm Abstand zur Grenze gehalten.

Warum macht man sowas??? Wenn dein Grundstück nicht im Grenzkataster ist, dann kann es dir blühen, dass du dich jetzt (wegen der 40 Jahre) um diese 20cm streiten musst. Da könnte es nämlich zu einer Ersitzung durch den Nachbarn gekommen sein.

Natürlich wird im künftigen (nachträglichen) Bauverfahren die Grenze ein Thema sein. Der Nachbar hat ja (auch) auf deinem Grund gebaut. Aber jetzt wirds halt darum gehen zu beweisen, wo da die Grundgrenze ist, falls da kein Grenzkataster oder eine frühere, nachvollziehbare  Vermessung bestehen.....

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  •  zoidberg1975
18.10.2021  (#4)
Der Nachbar hat vor ca 10 Jahren neu gebaut, da wurde auch alles neu vermessen. Die Grenzsteine sind eindeutig. Die punktuellen Fundamente unserer Zaunpfeiler sind ziemlich massiv und würden sonst in das Nachbargrundstück ragen. Daher steht der Zaun 20 cm innerhalb unserer Grenze. Ist wie gesagt 40 Jahre her als der Zaun errichtet wurde. Da war daneben Wald, mein Vater wollte aber auf der sicheren Seite sein. 

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  •  SomeoneNew
19.10.2021  (#5)
Ja, also wenns um 20 cm Grund geht, den ihr bisher wohl intensiv genutzt habt wie ich lese muss die Schüttung des Nachbarn natürlich sofort entfernt werden. 🙄

Sorry für die Ironie aber vielleicht könnt ihr ja eine Lösung finden. Eventuell "kauft" Euch der Nachbar den Streifen ab oder sonst irgendwas. Vorgaben nicht einzuhalten ist nicht in Ordnung und fremden Grund vorsätzlich zu "verschütten" auch nicht. Ich weiß aber nicht was der Nachbar mit der Schüttung bezweckt und ob ihr irgendeinen Schaden bzw. Nachteil davon habt.  Wenn das so ist, dann würde ich auch auf eine Entfernung bestehen. Wenn es aber rein um 20 cm Grund geht und der Nachbar durch die Schüttung eine wesentliche Verbesserung bei sich hat, dann sollten ihm diese 20 cm auch was Wert sein. 

Vielleich findet ihr eine Einigung. Auch im Hinblick auf die kommenden Jahre der Nachbarschaft. 

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  •  zoidberg1975
19.10.2021  (#6)
Die 20 cm sind uns ja eh egal. Hatten schon vergessen, dass es die überhaupt gibt.

Leider ist die Situation schon so verfahren, dass eine Einigung aussichtslos ist. Mehrere Bitten unsererseits, um eine friedliche Lösung zu finden, wurden abgeschlagen. Es kommt dann nur "Ich darf das" oder "Ich kann auf meinem Grund machen was ich will". Von diversen Schikanen will ich gar nicht reden (ich sag nur Lärm und Licht...).

Fakt ist, dass bei der ursprünglichen Bauverhandlung festgelegt wurde, dass 50 cm an der Grundgrenze keine Anschüttung gemacht werden darf und dieser Streifen als Rinne auszubilden ist, damit das Hangwasser nicht zu uns rinnt.

Aktuell rinnt bei jedem stärkeren Regen das Wasser über seine Anschüttung und drückt unter unserem Zaun durch.

Weiters haben wir keine Möglichkeit mehr, dass wir unseren Zaun auf der Seite des Nachbarn reparieren oder streichen können.

Die Optik ist ein weiteres Thema. Ausführung dilettantisch mit bewehrter Erde. Sieht schrecklich aus durch den Maschendrahtzaun. Eine Zaunplane hat zwar Abhilfe geschafft, ist aber keine Dauerlösung. Da direkt hinter der Plane immer die feuchte Erde ist, sieht diese innerhalb kürzester Zeit entsprechend fertig aus, ist schmutzig und mit Flechten bewachsen. 

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  •  SomeoneNew
19.10.2021  (#7)
Klingt nicht gut 🙄

Wenn ihr zur Verhandlung als Partei geladen seid, dann nehmt auf jeden Fall teil. 
 Wenn ihr Rechtsschutzversichert seid, klärt, ob die Versicherung deckt und wenn ja, schaltet einen Rechtsanwalt ein.

Wenn ihr dann der Behörde noch vor der Veröffentlichung die schriftlichen Einwendungen schickt (du hast das im letzten Post e sehr sachlich beschrieben) sollte der Verhandlungsleiter eigentlich bei der Verhandlung und auch später im Bescheid auf Eure Einwendungen eingehen.

Ihr könnt auch versuchen den Verhandlungsleiter vorab zu kontaktieren und das mal mit ihm besprechen. Eventuell ist auch eine Akteneinsicht möglich bzw notwendig... 

Bei der Verhandlung bitte GANZ sachlich bleiben. Nicht mit dem Nachbarn streiten, seinen Grund nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten.

Kostet halt alles viel Zeit und Nerven aber insbesondere wenn euch ein Schaden entsteht und eine Einigung nicht möglich scheint würde ich das in Kauf nehmen 🤷‍♀️

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
19.10.2021  (#8)
Also wenn der offensichtlich Dinge tut, die er nicht darf und damit sogar in dein Eigentum "eindringt" bzw. "einwirkt" und dazu noch frech und uneinsichtig ist, dann würde ich das nach eingehender Prüfung ganz sicher anwaltlich angehen, sodass er mal den A .... offen hat, denn anscheinend ist es ihm eh egal und der Ton macht die Musik. Den Schwachen geben musst du dann keinesfalls. 
Soll er das auf seine Kosten von seiner Seite her alles reparieren bzw. den gesetzmäßigen Zustand wiederherstellen.

Vielleicht braucht er nur etwas von seiner eigenen Medizin... 


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  •  zoidberg1975
19.10.2021  (#9)
Danke für eure Tipps und netten Worte. Ich warte jetzt mal ab, was bei der Verhandlung rauskommt. Dann werde ich sehen, ob weitere Schritte notwendig sind. 

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  •  SomeoneNew
20.10.2021  (#10)
Ich würde wirklich dazu raten nicht nur zu warten was bei der Verhanldung rauskommt, sondern auch Eure Einwände zu schildern UND PROTOKOLLIEREN ZU LASSEN. Wenn ihr keine Einwände macht könnt ihr auch die Parteistellung im Verfahren verlieren. 

Insbesondere das gehört ins Verhandlungsprotokoll:
"Fakt ist, dass bei der ursprünglichen Bauverhandlung festgelegt wurde, dass 50 cm an der Grundgrenze keine Anschüttung gemacht werden darf und dieser Streifen als Rinne auszubilden ist, damit das Hangwasser nicht zu uns rinnt. Aktuell rinnt bei jedem stärkeren Regen das Wasser über seine Anschüttung und drückt unter unserem Zaun durch.
Weiters haben wir keine Möglichkeit mehr, dass wir unseren Zaun auf der Seite des Nachbarn reparieren oder streichen können.
Die Optik ist ein weiteres Thema. Ausführung dilettantisch mit bewehrter Erde. Sieht schrecklich aus durch den Maschendrahtzaun. Eine Zaunplane hat zwar Abhilfe geschafft, ist aber keine Dauerlösung. Da direkt hinter der Plane immer die feuchte Erde ist, sieht diese innerhalb kürzester Zeit entsprechend fertig aus, ist schmutzig und mit Flechten bewachsen."

Nicht einfach abwarten und nichts tun bzw. sagen 😉

Und eine Info wie es gelaufen bzw. ausgegangen ist wäre toll

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
20.10.2021  (#11)
Man darf bis direkt an die Grundgrenze Stützmauern bis 1m Höhe bauen, die brauchen nicht einmal eine Bewilligung (sind nur Mitteilungspflichtig, siehe §7 (5) K-BO). Ich glaube hier wurde noch nicht erwähnt, wie hoch die Anschüttung bzw. Stützmauer mit bewehrter Erde überhaupt ist.

Darüber braucht es eine Baubewilligung aber auch hier sind Stützmauern bis zu einer gewissen max. Höhe bis direkt an die Grundgrenze erlaubt (bei uns z.B. lt textlichem Bebauungsplan bis 2m erlaubt). D.h. innerhalb dieser Höhe könnte der Nachbar die Stützmauer nachreichen und sie würde ihm wohl bewilligt werden. Abgesehen einer möglichen Grenzüberschreitung, die natürlich so nicht bewilligungsfähig ist. Und sie muss natürlich so ausgeführt sein, dass dabei kein aufgestautes Wasser zu euch rüberrinnt.


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  •  hektor
  •   Bronze-Award
24.10.2021  (#12)

zitat..
zoidberg1975 schrieb: Aktuell rinnt bei jedem stärkeren Regen das Wasser über seine Anschüttung und drückt unter unserem Zaun durch.

Sofern hier als Ursache für die Entwässerung auf deinem Grundstück seine bauliche Maßnahme sein soll, könntest Du ihn darauf hinweisen, dass Dir das nicht Recht ist und du das nicht dulden wirst!


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