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Finanzierung möglich? - Weitere Schritte?

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  •  Hilly
17.6. - 20.6.2021
17 Antworten | 3 Autoren 17
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Liebe Community und Finanzexperten,
ich bin seit einiger Zeit stiller Mitleser und möchte mich jetzt auch mal zu Wort melden.
Wir sind gerade am Start der Planungsphase unseres zukünftigen EFH's.
Als erstes stellt sich die Frage ob wir uns das überhaupt leisten können bzw. ob wir es finanziert bekommen.
Wir haben uns auf ein Budget von 400.000€ festgelegt.
Rahmenbedingungen:
Er: 24 Jahre, Gehalt 2200€ x14 (tendenz steigend)
Sie: 25 Jahre, Gehalt 2000€ x14 (Lehrerin)

Aktuelles Eigenkapital 155.000€
Grundstück vorhanden - aktueller Marktwert ~ 235.000€
Mindest Kanal- und Wasseranschlussgebühr ist bereits bezahlt. Offen sind noch der Hauptwasserschieber ~1200€, Stromanschlussgebühr ~3700€ und der Verkehrsflächenbeitrag 6600€.

Baubeginn soll ca. in einem Jahr sein (Sommer 2022). Bis dahin können wir unser Eigenkapital nochmal auf ca. 190.000€ ausbauen.


Ich möchte dazu kurz eure Meinung hören.
Machbar oder unmöglich?

Falls es euerer Meinung machbar ist....
Würdet Ihr dann gleich zur Bank gehen und euch dort die Finanzierung zusichern lassen oder würdet Ihr erst hingehen sobald wirklich alles durchgeplant und kalkuliert ist?
Bzw. wie würdet Ihr an meiner Stelle jetzt vorgehen?
 
Ich freue mich über euer Feedback
 
LG - Hilly

 

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
17.6.2021  (#1)
Ja, das danke ich auf jeden Fall - zu top-Konditionen. Beruf Lehrerin ist schon mal gut ;).

Eigenmittel mit 50% ausgezeichnet, die Leistbarkeit sollte kein Thema sein (hier wären auch 35J Laufzeit möglich).

zitat..
Hilly schrieb: Würdet Ihr dann gleich zur Bank gehen und euch dort die Finanzierung zusichern lassen oder würdet Ihr erst hingehen sobald wirklich alles durchgeplant und kalkuliert ist?

Kostenplanung aufstellen, Puffer einreichnen, und ab zur Bank - günstiger wird es meiner Meinung nach nicht mehr werden.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.6.2021  (#2)
Eure Rahmenbedingungen sind sehr gut - insofern sollte hier auch ein tolles Ergebnis möglich sein.

Betreffend Zeitpunkt: freilich könnt ihr euch jetzt schon eine tolle Kondition sichern. Problem dabei ist nur, dass diese eine Gültigkeit von maximal wenigen Wochen hat, bis zu der eure Zusage an die Bank abgegeben werden muss. Und auch wenn ihr euch die Kondition bei der Bank sichert und den Kreditvertrag unterschreibt, dann habt ihr bei Fixzinsvereinbarungen i.d.R. maximal bis zu 6 Monaten Zeit, bis ihr das Geld auch abrufen solltet. Die aktuell offenen Beträge sind hier zu gering und der Sommer 2022 liegt noch in weiter Ferne.

Ich denke, dass ihr das Finanzierungsthema um den Jahreswechsel bzw. kurz danach angehen solltet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es zwar schön, wenn man weiß, dass sich alles gut konditionieren lässt - Probleme sind jedoch wie erwähnt die Fristen für die Annahme des Angebotes bzw. für den Abruf der Kreditvaluta.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
19.6.2021  (#3)
Und wenn ich weiß, Baubeginn Frühjahr 2022 und den Kredit schließt man jetzt ab, dann zahlt man jedenfalls Bereitstellungsgebühren. Ist das viel? 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#4)
Nicht jede Bank hat in ihren Kreditprodukten für das Privatkundengeschäft eine Bereitstellungsprovision verankert. Bei jenen Instituten wird wie erwähnt der jetztige Abschluss bzw. Konditionensicherung zu früh sein.
Bei den Banken, die eine derartige Möglichkeit anbieten wird man schon mit ab etwa 0,75% rechnen könnnen - hängt halt alles bankintern von den Refinanzierungskosten ab.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#5)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Und wenn ich weiß, Baubeginn Frühjahr 2022 und den Kredit schließt man jetzt ab, dann zahlt man jedenfalls Bereitstellungsgebühren. Ist das viel? 

Nein!

Eine Bereitstellungsprovision kenne ich eher nur von regional aufgestellten Banken oder Bausparkassen, nicht von den "üblichen Verdächtigen" großen Retailbanken.
Das sollte aber schnell in einem kurzen Mail geklärt sein, ob die Gebühr verrechnet wird oder nicht. Die Höhe der Gebühr beträgt zwischen 0,5% und 1% bei den Instituten, die diese verrechnen.

Ebenso sollte die Fixierung der Konditionen jetzt - auch beim Fixzins - bei einigen Banken kein Thema sein, OHNE die Auflage, in sechs Monaten abrufen zu müssen. Ratenrückzahlungsbeginn kann da auch bis zu drei Jahren nach hinten verschoben werden.
ACHTUNG: die Fixzinsphase beginnt aber sofort mit Zuteilung - sprich nach Genehmigung - zu laufen!

@Hilly: alles in allem könnte bzw. sollte bei dir der derzeitige 15J Fixzinsbestcase iHv. 0,875% erreichbar sein mit Anschluss Aufschlag 0,75% variabel auf 3-ME, auch wenn die Kondition mittlerweile schon etwas schwerer zu bekommen ist. Ich habe da erst am Freitag eine dementsprechende Genehmigung am Tisch liegen.

Beim 20J Fixzins liegt diese bereits bei 1,125%, Tendenz auf 1,25% steigend, anstatt noch vor kurzem 1%.

Lg

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#6)
Danke euch. Muss man also einfach abklären. Genehmigung in der Tasche und ein halbes Jahr Fixzinsphase verlieren ist vielleicht besser als eine Neubewertung / Neukonditionierung etwas später... 

Aktuell scheinen wohl nur BA als auch BAWAG noch mehr zu schaffen (1,125 / 1,25) beim Fixzins. Die Raiffeisen liegt bei 1,5% Soll Fix 20 Jahre.

Begründung: sehr viele gehen auf Fixzins und die Banken legen jetzt noch mehr Wert auf Sicherheit (Eigenmittel). 


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#7)
ja, stimmt.
wobei gerade die Bank Austria (mit den o.a. Konditionen) in den Kreditverträgen den Passus "Frist für die Inanspruchnahme des Darlehens" stehen hat.
Wiewohl man aber auch sagen muss, dass sie dann beim Abruf des Restdarlehensbetrages nicht so streng sind.

Ist generell natürlich auch verständlich. Die Bank muss die bankinterne Zinsabsicherung ja auch zeitnah zum Kreditvertrag durchführen, ansonsten das Zinsänderungsrisiko offen bleibt (was bei einigen Instituten ja auch gewünscht sein kann - aktuell ohnehin).


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#8)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Danke euch. Muss man also einfach abklären. Genehmigung in der Tasche und ein halbes Jahr Fixzinsphase verlieren ist vielleicht besser als eine Neubewertung / Neukonditionierung etwas später... 

Das würde ich auf jeden Fall persönlich so handhaben.
Ein halbes Jahr oder Jahr weniger fix wird hinten raus sicher nicht so ins Gewicht fallen wie eine möglicherweise schlechtere Kondition.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#9)
Genau. Momentan ist aber eher das Thema, dass der GU eine Bankgarantie anscheinend will (generell) und die Bankleute raten davon absolut ab! Nur Zahlung nach Baufortschritt.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#10)
Ja, das wird vermutlich nicht wegverahndelbar sein und ist eigentlich bei FTH FTH [Fertigteilhaus] eine Stanard-Auflage der Branche.
ELK als größter FTH FTH [Fertigteilhaus]-Hersteller nimmt zB auch definitiv eine BG.

Seitens BA kenne ich hier keine negativen Einwände. Sollte einmalig wenige Hundert Euro kosten.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#11)
BAWAG meinte man kostet nicht wenig - in Abhängigkeit von der Darlehenssumme. 
Ist Malli, nicht Elk


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#12)
Elk war nur ein Beispiel als der Branchengrößte.
Meist gibt es Pauschalen um die 3-5 Hunderter.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#13)
An dem solls nicht scheitern aber wann der das Geld kriegt will ich entscheiden und nicht ohnmächtig zuschauen 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#14)
Dann wird das mit dem konkreten GU nichts werden.
Wieso will er die haben? Bei Fertigteilhausherstellern ist das aufgrund der Vorleistung, die diese tätigen ja verständlich (und oft usus).
Was meint dein GU zu einer unwiderruflichen Zahlungszusage bzw. der Vorlage des Kreditvertrages?

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#15)


2021/20210620891683.jpg

2021/20210620984496.jpg

2021/20210620636527.jpg

Es steht in den AGBs drin.

Alles andere haben wir diesbezüglich noch nicht besprochen.  
Es ist ja per se kein Fertigteilhaus.


 


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#16)

zitat..
Gemeinderat schrieb: An dem solls nicht scheitern aber wann der das Geld kriegt will ich entscheiden und nicht ohnmächtig zuschauen 

somit

zitat..
LiConsult schrieb: Dann wird das mit dem konkreten GU nichts werden.

So ist es - ist ja bei dir als Selbstständiger nichts anderes:
wenn dir dein Auftraggeber sagen würde, was du in deinen AGB' s alles zu ändern hast als Auftragnehmer, wirst du das Geschäft vermutlich nicht machen (wollen), vor allem bei guter bis sehr guter Auslastung. 😉


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#17)
Wenn von vornherein geklärt wird, wie es läuft, ist es was anderes. Aber alles aus der Hand geben und sich auf "das Wort" zu verlassen bei so einem Geschäft wäre ein wenig töricht, meinst du nicht?

Mal sehen, was sie dazu sagen, ich werds halt klären versuchen und sonst hau ich das auf den Bauvertrag handschriftlich mit drauf ;) 

Und wenn nicht, dann nicht.
Ich werde es überleben - auch andere Mütter... eh schon wissen.


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