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Finanzierung Bausparen

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  •  Gast Martin
26.1.2006 - 5.1.2008
37 Antworten 37
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Eine Frage: Wenn ich zwei Angebot vorliegen habe, wobei die ABV die besseren Zinsen vorweisen kann, jedoch bei Wüstenrot die geringere Gesamtbelastung ausgewiesen wird, wem kann ich dann Glauben schenken? Lt. ABV sind diese Berechnungen nicht relevant, da die Zinssätze bei den Berechnungen für 25 od. 30 Jahre nicht vorhergesagt werden können. ABV verlangt außerdem weniger Bearbeitungsgebühr und kommt auf eine niedrigere Rate im Monat. An was soll ich mich halten? DANKE.

  •  Gast sonja
27.1.2006  (#21)
@karl - zum Bausparen gebe ich dir recht: Derzeitige Verträge sind ein Witz. (Hab übrigens auch bei der ING DIBA ein Sparkonto emoji Verstehe aber nicht ganz den Zusammenhang den du zwischen Bausparen und Bauspardarlehen herstellst.
Derzeit ist ein Gesamtbelastungsvergleich zwischen Bausparen und Hypothekarkredit nicht sinnvoll möglich. Beide rechnen mit einem fiktiven Anfangszinssatz. Ich finde daher das Vergleichen der Folgezinssätze + Aufschlag sinnvoller.

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  •  Holzbohrer
27.1.2006  (#22)
Kreditvertragsgebühr - @sonja: Es ist nicht richtig, dass bei allen Hypothekarkrediten außer Bausparen die 0,8% fällig werden. Wenn Du Wohnbauförderung bekommst und bestimmte Grenzen bei der Nutzfläche eingehalten werden, bist Du befreit - egal, wo Du den Kredit aufnimmst. Betr. Wüstenrot: Faktum ist, dass der 12M-Euribor die allermeiste Zeit über dem 3M-Euribor liegt (den die Banken als Basis verwenden). Das, gemeinsam mit 1,6 Prozentpunkten Aufschlag, ist für den Kunden derzeit das schlechteste Angebot am Markt...

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  •  Gast sonja
27.1.2006  (#23)
@holzbohrer - Danke! Dass es eine Befreiung von der Kreditvertragsgebühr gibt wußte ich nicht.
¶Das mit dem 12-Monatseuribor / 3-Monats/6-Monatseuribor wusste ich schon. Raiffeisenbausparen verwendet übrigens auch den 12 Monatseuribor + 1,5 PP (kommt somit gleich nach Wüstenrot :)

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  •  Gast Oliver
31.1.2006  (#24)
auch ABV - Wir haben auch eben gerade eine (Bauspar-)Kredit für unser EFH aufgenommen. Angesehen haben wir uns nur die 4 Bausparkassen, wegen der Zinsdeckelung bei 6%. ABV war bei uns der günstigste Anbieter (6M-Euribor +1,25%), Raiba: 12M-Euribor +1,5%, Wüstenrot 12M-Euribor +1,6%. Übrigens: Bei Wüstenrot geht noch was bei den Nebenkosten, man muß aber äußerst hartnäckig sein!


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  •  Gast Oliver
31.1.2006  (#25)
2/2 - Bezüglich Zinsenvergleich: Es gibt einen super Rechner im Internet, der einem die Gesamtbelastung ausrechnet, wenn man ihn mit den entsprechenden Daten (Darlehenssumme, Zinssatz, ...) füttert. Da sieht man dann wirklich den Unterschied bei der Gesamtbelastung zwischen 6M-Euribor+1,25 und 12M-Euribor+1,5. Leider finde ich den Link mit google im Moment nicht, hab ihn aber bei mir zu Hause aufm PC als Favorit hinterlegt und werde ihn später posten.

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  •  Gast Maria
31.1.2006  (#26)
@Oliver - Als du die Daten eingegeben hast, hat da trotzdem die ABV am Besten abgeschnitten?

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  •  Gast Oliver
1.2.2006  (#27)
@Maria - Ja, klar!

¶Wenn man einen Betrag von XXX.XXX,- Euro eingibt und einmal einen Zinssatz von 4,43% (Wüstenrot) und einmal 3,9% (ABV) eingibt, muß eine niedrigere Gesamtbelastung rauskommen.
¶Der wahre Vorteil bei der Tabelle liegt darin, daß man den Unterschied in konkreten Zahlen hat! Denn die Gesamtbelastung, die die Bausparkassen ausrechnen, beziehen sich auf den niedrigsten Zinssatz, nicht auf akutelle Werte, und sind somit nicht vergleichbar.

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  •  Gast Oliver
1.2.2006  (#28)
Link - hier ist der Link zum Vergleichsrechner:
http://www.gewinn.co.at/redirect/index.php?mode=m&type=kredite&url=http://home.rs-software.at/gewinn/default.aspx?PortalId=2

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  •  Gast Sonja
9.2.2006  (#29)
@ Holzbohrer - Hallo Holzbohrer, ich habe jetzt in Wien bei einer Bank (Bawag), bei der Bank Austria - Wohnbaustelle und bei der MA 50 Wien wegen der Kreditvertragsgebührenbefreiung nachgefragt: Keinem ist etwas davon bekannt, kann es sein, dass das nur für bestimmte Bundesländer zutrifft? Auch wenn man googelt nach Kreditvertragsgeb. und Gebührenbefreiung erhält man von der BA-Ca ein Infoblatt für Salzburg, wo die Befreiung erwähnt wird. Im Blatt für die Wiener Förderung steht nichts!!

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  •  Gast Sonja
9.2.2006  (#30)
@martin - Martin wofür hast du dich jetzt entschieden? Hast du noch andere Angebote von Banken eingeholt?

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  •  Gast Martin
9.2.2006  (#31)
@sonja - Nach Überprüfung aller Daten und den Gebühren die verlangt werden und nachdem ich den von Oliver angegebenen Vergleichsrechner getestet hab, haben wir uns für die ABV entschieden.Hab auch noch bei unserer Bank nachgefragt was da drinnen wäre, aber die haben alle höhere Aufschläge auf den Zinssatz wie die ABV.ABV hat ja 1,25% alle anderen ab 1,5%.Haben vorige Woche alles unter Dach und Fach gebracht. Ich hoffe es war die richtige Entscheidung.Lt. Rechner sparen wir uns 1700,- gegenüber Wüstenrot

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  •  Holzbohrer
9.2.2006  (#32)
Befreiung Vertragserrichtungsgebühr - @sonja: Mensch, san die alle ahnungslos. Im Gebührengesetz §33, Tarifpost 19 (4) Punkt 8 steht die Befreiung für Bauspardarlehen, und in Punkt 9 jene für Darlehen, die für ein Bauvorhaben verwendet werden, das wohnbaugefördert wird. Kann auch nicht länderweise unterschiedlich sein, weil ja das Gebührengesetz ein Bundesgesetz ist...
¶Nachzulesen unter www.ris.bka.gv.at

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  •  Gast Maria
9.2.2006  (#33)
@holzbohrer - Also an eine Vertragserrichtungsgebühr kann ich mich nicht errinnern, außer es wär das gleiche wie die Bereitstellungsgebühr und Pfandrechtsgebühr. Ich schau aber zuhause nochmal nach, damit ich mir ganz sicher bin.

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  •  Holzbohrer
9.2.2006  (#34)
Vertragserrichtungsgebühr...ist im Volksmund besser als "Kreditsteuer" bekannt (0,8% vom Nominale). Fällt NICHT an bei Bauspardarlehen sowie bei Darlehen, die im Rahmen einer wohnbaugeförderten Errichtung eines Hauses anfallen. Letzteres nur dann, wenn die Hütte nicht mehr als 150m^2 Wohnnutzfläche hat.

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  •  Gast Sonja
17.2.2006  (#35)
Kreditvertragsgebühr - War heute bei der Bank Austria: Auskunft beim Kreditberater war wie überall: Es gibt keine Befreiung.
Zusätzlich war aber beim heutigen Termin ein Herr von der Zentrale, der mir die Bedingungen für die Befreiung genannt hat: Es muss bereits eine Zusicherung der Wohnbauförderungsstelle vorliegen (dauert aber von der Antragsstellung ca. 4-6 Monate). - Das ist in den allerseltensten Fällen zutreffend, da meist der Bankkredit vor der Zusicherung notwendig wird. Gleichzeitig ist man aber auch ...

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  •  Gast Sonja
17.2.2006  (#36)
KVG2 - von der Pfandrechtseintragung befreit. Das macht dann bei 100.000 € Kredit für beides zusammen 2.000€ die man sich erspart.
¶Kreditbedingungen: Ich habe heute ein Angebot erhalten, das in etwa deinen Angaben weiter oben entspricht.
¶Ich muss schon sagen, zwischen den Banken und auch Filialen ist ein Riesenunterschied und wenn man nicht aufpasst, wird man ganz schön übers Ohr gehauen.

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  •  Sonja
27.2.2006  (#37)
@Holzbohrer - Ich habe von einer Bank folgendes Angebot erhalten: 1 Monatseuribor + 1 1/8 %, Bearb.geb. 1%, Zinstellung jährlich; (Wahlweise auch 3 Monatseuribor +1 1/8) Wohnbaugirokonto zur Zwischenfinanzierung (dann könnte ich mir die 0,8% KVG + 1,2% Pfandrechtseintragung sparen): 4,25% ohne Bearbeitungsgebühr.
¶Soll ich mich auf den 1 Monatseuribor einlassen und ist das Angebot für das Baukonto ok?

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