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Feuerfestes Fenster

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  •  Lily
1.4. - 7.4.2022
9 Antworten | 4 Autoren 9
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Hallo an Alle!

Wir haben ein Blockhaus gebaut, natürlich mit Holzfenster. Nun müssen wir das kleine Fenster im Klo feuerfest machen. Die Behörde hat gemeint, der Hersteller soll uns ein Zertifikat geben, dass der Holzrahmen feuerfest ist, und das Glas sollen wir auf feuerfestes, fixes Glas austauschen. Der Hersteller des Hauses hat aber keinen solchen Zertifikat über die Fensterrahmen, und sagt, jeder Rahmen, der mindestens 2 cm dick ist (und das ist es in unserem Fall), hält die vorgeschriebenen 30 Minuten im Feuer aus. Gibt es darüber irgendetwas, was ich der Behörde vorlegen kann, dass das so ist? Ich würde nur sehr ungern das ganze Fenster austauschen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.

Vielen Dank für Eure Antworten! 

  •  Phil0815
3.4.2022  (#1)
das Ganze klingt ein wenig dubios.

Ein Brandschutzfenster der Klasse EI2-30 muss zertifiziert sein. d.h. das Fenster wird bei der Zertifizierungsstelle angemeldet und das VOR der Produktion. (-> Fremdüberwachung)

Dabei muss das Glas, der verwendetet Leim, Silikon, PU-Schaum, etc. darauf angepasst und genehmigt sein. 
Is ne ziemlich heikle u tw. bürokratische angelegenheit, daher auch der teure Preis bei Brandschutzelementen.

Was für eine Holzart habt Ihr bei den Fenstern verbaut? 
Kann die Wand brandschutztechnisch was? 


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  •  Lily
4.4.2022  (#2)
Das Haus ist ein Blockhaus. Das heißt, die Aussenwände sind komplett aus Fichte. Also Wandaufbau ist Holz, dann Isoliermaterial - in unserem Fall Kork, und dann wieder Holz. Das ganze ist ungefähr 30 cm dick insgesamt. Es geht darum, dass das Klofenster in unserer Carport schaut. Und da es hier bei uns immer so extrem windig ist, mussten wir den Carport von der einen Seite zumachen. Nun gilt er dann jetzt als Garage. Und dann müssen wir das Fenster entweder komplett zu machen - was bei einem Holzhaus nicht so einfach im Nachhinein zu machen ist , oder das feuerfest machen. Und deswegen bin ich auf der Suche nach Lösungen. 

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  •  Wiesi87
4.4.2022  (#3)
Wie schon geschrieben. Wenn es die Behörde vorschreibt, muss es ein zertifiziertes Fenster sein. Un da man diese normalerweise net verbaut wenn es nicht sein muss, wegen der höheren Kosten für die Zertifizierung, wird es getauscht werden müssen, wenn du mit der Behörde nicht einig wirst.
Auch wenn das zertifizierte Fenster dann net anders aussieht. Aber am besten mal beim Fensterhersteller fragen.

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  •  Lily
5.4.2022  (#4)
Danke sehr 

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
5.4.2022  (#5)
Ist das "Carport" unter oder über 50m2

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  •  Lily
6.4.2022  (#6)
Unter 50 m2

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
6.4.2022  (#7)
Ich zitiere aus OIB 2.2 (Brandschutz für Garagen / Carports)
"Überdachte Stellplätze, die an mehr als zwei Seiten durch Wände bzw. sonstige Bauteile umschlossen sind, fallen nicht unter Punkt 2.2 (Anmerkung: bewertung als Garagen im Sinne der OIB 2.2), sondern unter Punkt 2.1.1 (Anmerkung: bewertung als Carport im Sinne der OIB 2.2), wenn sie zumindest an einer Seite nicht durch eine Wand bzw. sonstige Bauteile (z.B. Tor, Gitter) umschlossen sind. 

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
6.4.2022  (#8)
Somit handelt es sich bei eurer "Carport-Garage" lt. Bauordnung zwar um eine Garage (weil min. 2 Wände + Dach), in der OIB wird diese aber weiterhin als Carport bewertet, und für Carports bis max. 50m² wird keine brandschutztechnische Anforderung an Wände (und somit auch nicht an das Fenster) von Gebäuden auf dem selben Grundstück gestellt.

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  •  Lily
7.4.2022  (#9)
Danke für die Info! 

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