Feuchtigkeitsdämmung zu Nachbargrundstüc
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Habt Ihr Reisfelder im Garten? - Die Forderung des Nachbarn kommt mir reichlich überzogen vor, und wenn den Vorschriften der Baubehörde Genüge getan wurde, passt doch alles. Welche Bodenverhältnisse habt Ihr? Ist Euer Niveau das Höhere?
Wo verläuft das Styrodur genau, soll das eine Feuchtigkeitsregulierende Maßnahme sein? Ist das Fundament durchgehend betoniert und somit dicht? Wenn der Nachbar an die Grenze baut, wird er vermutlich tiefer ausheben als das Stützmauerfundament tief ist - dann wär Eure Drainage relativ wirkungslos. Oder hab ich das jetzt völlig falsch verstanden? Bernhard |
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Hallo Bernhard - Wir haben großteils Lemboden, Rest Humus; Wir mussten die Stützmauer zum Nachbar ausführen, weil unser Gelände im endeffekt 1 Meter über seinem Geländeniveau liegt. Die Stützmauer wurde wie folgt erstellt:
Fundament: 80 cm tief Trennkörper zu Nachbar: 120 cm hohe Teerpappe Mauerwerk: 25 cm breiter Schalstein Trennkörper zu Nachbar: 2 cm Styrodur durchgehend - Teerpappe wurde überlappt. Der Nachbar hat keinen Keller! Liegt somit mit der Fundamentplatte ca. auf gleicher Höhe wie unser Fundament! Gibt es vielleicht rechtliche Verankerungen, welche die Feuchtigkeitsisolierung zum Nachbarn regelt, oder kann ich mich voll auf die im Bescheid der Baubewilligung angeordneten Ausführung (wurde auch so durchgeführt) halten. Was kann passieren, wenn der Nachbar nach einigen Jahren Feuchtigkeitseintritt hat? Danke für Eure Rückmeldungen. lg. |
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Eine Drainage wäre bei einem - wasserdurchlässigen Boden eine Möglichkeit - aber bei Lehm? Eure Aufgabe ist es, Euer Oberflächenwasser vom Nachbarn fernzuhalten und abzuleiten, aber bei einer fast 2m (zw. UK Fundament und Eurem Niveau) dicken Lehmschicht kann beim Nachbarn bestenfalls Grundwasser ein Problem sein ![]() Das war meine rechtlich nicht fundierte Meinung - ich würd Euch empfehlen, eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, welche in vielen Gemeinden regelmäßig angeboten wird. Wenn das Verhältnis zum Nachbarn ohnehin schon angespannt ist, wäre z.B. das Urteil eines Gutachters zum jetzigen Zeitpunkt im Sinne einer entspannten Nachbarschaft eine besänftigende Maßnahme - dann hat der Nachbar den schriftlichen Nachweis, dass von Eurer Mauer keine Gefahr ausgeht. Kosten bleiben natürlich bei Euch hängen. Befindet sich der Trennkörper seknkrecht zwischen Eurer Aufschüttung und der Mauer? Sind Sytrodur und Teerpappe in irgendeiner Weise gegen Beschädigung durch das Erdreich/Steine geschützt? Bernhard |
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Hallo! - Die Teerpappe wurde entlang des Wohnhauses (Nachbar) bis ausgegrabene Fundamenttiefe senkrecht eingestellt (H=120 cm) und aufgerollt. Die Teerpappe stand daher 40 cm über dem Fundamentniveau. Wir haben dann die Styrodur ebenfalls durchgehend entlang des Nachbarwohnhauses aufgestellt (120 cm) und danach erst die Schalsteine aufgelegt (100 cm) D.h. das Erdreich von unserem Grundstück zum Nachbargebäude ist wie folgt getrennt durch: 25 cm Schalstein, 2 cm Styrodur, Teerpappe (Fundament), Nachbargebäude.
Schön langsam denk ich der Nachbar hat schon Feuchtigkeitsprobleme, weil er so einen Terror macht! lg. |
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Sorry, bin auf der Leitung gestanden, - ich dachte der Nachbar ist erst beim Errichten seines Hauses.
Dann habt Ihr ihm ja einen Gefallen getan, weil er jetzt an der Stelle keine Erdberührung mehr hat. Deinen Schilderungen zufolge wärs ausgesprochen ratsam, jetzt klare Fronten zu schaffen. Sonst zieht er in einem Jahr vor Gericht und wälzt die Schuld auf Euch ab (Extremfall). Bernhard |
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Na mal schaun - Gott sei Dank hab ich beim Errichten alles dokumentiert (Fotos) Ein Sachverständiger ist sicher extrem teuer.
Da die Gemeinde damals vor Ort die Lage gesichtet und diese Vorgabe im Bescheid niedergeschrieben hat, müßte ja diese dafür haften - oder liege ich da falsch? Normalerweise kann mir ja (aufgrund der ordnungsgemäßen Ausführung) nicht´s passieren, oder? |
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Feuchtigkeitsgrenze - Hallo Ihr!
Weicht zwar jetzt ein wenig vom Thema ab aber ich dachte nur wir haben so schwindlige Nachbarn. Unsere hat in die Baugenhemigung reinschreiben lassen, natürlich mit unserer Zustimmung, aber sondst hätte er nicht unterschrieben, dass wir unsere Erdwärmeleitungen 3m weg von seinem Grund verlegen müssen. Weil sein Boden sonst beeinträchtigt wird. Schwachsinn!!!!! Aber was solls |
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Ich denke nicht, dass im Schadensfall - die Gemeinde haftend einspringt - die wird Wege und Mittel finden (nicht vorhersehbar, geänderte Verhältnisse, ...), dass Du und Dein Nachbar als Kontrahenten übrig bleiben.
Es war erst beim Volksanwalt im Orf ein Fall, wo die Gemeinde für die Erschließung einer neuen Siedlung trotz Bedenken ein Marmormassiv wegsprengte. Die umliegenden Häuser haben sich durch die Erschütterungen gesenkt und kämpfen seit Monaten um Ihr Recht. => Zur Rechtsberatung und erkundigen, was im schlimmsten Fall passieren kann und ob schon jetzt Gegenmaßnahmen zu ergreifen sind. Fragen kost nix. Nachbarschaftsstreitigkeiten haben oft schon Generationen überdauert und sogar Leben gekostete ![]() Bernhard |

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