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Fertigstellungsmeldung

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  •  Mastercode
31.1. - 9.2.2008
8 Antworten 8
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Wer muss die Fertigstellungsmeldung an die Gemeinde ausstellen? Wir haben ein Fertigteilhaus und sind der Meinung diese Meldung müsste von der Fertighausfirma erstellt werden. Alle anderen Bestätigungen wie Elektro, Installation, Rauchfangkehrer wurden ja auch von diesen Firmen bestätigt.
Dank im Voraus.

  •  WpUser
31.1.2008  (#1)
selbe frage - ja würd mich auch interessieren! wohne seit 2 jahren drinnen!

Muss man überhaupt noch Kolladieren??
Ich möchte dann auch gleich um Grunsteuerbefreiung ansuchen. das geht aber angeblich in NÖ nur nach Kolladierung??

kostet das was????

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  •  Mastercode
1.2.2008  (#2)
Fertigstellungsmeldung - Kolladierung gibt es nicht mehr. Mann muss die Ferigstellungmeldung bei der Gemeinde abgeben und erhält dann die Benützungsbewilligung. Um Grundsteuerbefreiung zu bekoommen muss man eine Wohnbauförderungszusage haben und erhält dann von der Gemeinde ein Formular für das Ansuchen um Grundsteuerbefreiung.
Kosten tu es nichts.

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  •  WpUser
6.2.2008  (#3)
dokumente - muss man bei der fertigstellungsmeldung trotzdem alle Dokumente wie früher abgeben=

kaminbefund, blitzschutzbefund, senkgrubendichtheit, .... usw

bzw ínformation über Stiegengeländer usw...

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  •  Trooper76
7.2.2008  (#4)
? - Hallo Leute,

Wir planen Ende Februar unsere Mietwohnung zu verlassen und in unser neues Haus einzuziehen. Kann es dabei seitens der Behörden zu Problemen kommen wenn die Baufertigstellungsanzeige noch nicht gemacht wurde bzw. es noch keine Benützungsbewilligung gibt ?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Lg



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  •  kiara12
8.2.2008  (#5)
Fertigstellungsmeldung - Solange keine Fertigestellungsanzeige erfolgte, kann auch kein Hauptwohnsitz gegründet werden, da dies die Gemeinde nicht darf/dürfte, lt. Meldewesen.

Bei der Fertigstellungsmeldung muß man alle Unterlagen unterschrieben und gestempelt mithaben und beim Bauamt abgeben. Einen Benutzungsbewilligungsbescheid gabs bei unserer Gemeinde nicht, damit war dies erledigt.

Grundsteuerbefreiung kann mit der Abgabe der Dokumente auch gleich mitabgegeben werden, wenn man eine Förderung hat.

Meldung an die Landesregierung wegen der Förderung, die ja nach spätestens 5 Jahren passieren muß, sonst kann die Förderung wieder rückgefordert werden, kann nach Hauptwohnsitzmeldung und mit Stempel des Bauführers erfolgen.

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  •  Trooper76
8.2.2008  (#6)
??? - Danke für die Antwort.

Bedeutet das dann, dass wir solange den Hauptwohnsitz unserer derzeitigen Wohnung aufrecht erhalten müssen bis die Fertigstellungsanzeige bzw. Benützungsbewilligung erstellt wurde ?

Oder welche Lösungsvorschläge gibts sonst ncoh ?

lg



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  •  kiara12
8.2.2008  (#7)
Hauptwohnsitz - Also lt. Gesetz und so handhabt es auch unsere Gemeinde, darf nur einem Wohnort ein Wohnsitz gegründet werden, der die entsprechnenden Befunde vorweisen kann.

E-Befund, Rauchfangkehrer, Baumeister,.......

Dies dienst ja auch deiner Sicherheit. Sollte z.B. du in deinem zukünftigen Haus einziehen und du erstickst wegen eines Problems mit der Heizung oder es stirbt wer wegen eine E-Schlags hast danngroße Problem wenns es nicht selbst bist, von der Versicherung einmal abgesehen, die sich dann natürlich auch noch ausredet, soltle z.B. das Treppengeländer fehlen oder im Brandfall die entsprechenden Brandschutztüren und Dämmungen.......

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Hallo kiara12, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  RobRob
9.2.2008  (#8)
sowohl in Wien als auch NÖ - ist die Fertigstellunganzeige Sache des Bauherrn. Die Beilagen und Bestätigungen kommen von verschiedenen Professionisten (Baumeister, Rauchfangkehrer ...)

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