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Fertiges Haus kaufen - Baufirma insolvent [W]

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  •  alv123
  •  [W]
  •  [Wien]
5.4. - 6.4.2022
9 Antworten | 6 Autoren 9
9
Hallo,

was bedeutet es, wenn über die Baufirma eines Wunschhauses das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Das Haus ist schon fertiggestellt. Durch Recherchen habe ich gesehen, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, kürzlich.
Termin mit Makler haben wir erst, möchte mich darauf etwas vorbereiten.

Worauf muss man da achten, oder sollte man von sowas die Finger lassen? Wie funktioniert das dann mit der Gewährleistung? Der Verkäufer des Hauses ist eine Immobilienfirma, gibt es auch nicht sehr lang. 2018.

  •  herbiw
  •   Bronze-Award
5.4.2022  (#1)
Du weißt es doch eh selber. emoji Gewährleistung wird ein schweres ggf. nicht lösbares Thema. Ist der Preis so gut, dass es dir egal ist? Sicherstellen, dass es sich auf dich nicht durchschlagen kann und der Verkauf problemlso durchgeht ist auch wichtig. 

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  •  Ajko
5.4.2022  (#2)
Geht es hier um Scala? Falls ja, Scala ist noch nicht "verloren"
Es kommt drauf an, ob die Firma fortgeführt wird oder nicht. Also ob die Quote von den Gläubigern akzeptiert wird. Falls ja, dann wird das Unternehmen fort bestehen und es kann saniert werden und wieder "gesund" werden. Wird die Quote nicht akzeptiert, dann siehts sehr schlecht aus, dann kommt die Insolvenz und du verlierst geld und zukünftige Themen wir Gewährleistung werden unmöglich...

1
  •  atma
  •   Gold-Award
5.4.2022  (#3)
Ich würde da evtl einen unabhängigen Gutachter dazu holen bzw den Makler drauf ansprechen, ob es da vl schon von anderen Interessenten etwas gibt bzw. geplant ist.

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  •  alv123
5.4.2022  (#4)

zitat..
Ajko schrieb:

Geht es hier um Scala? Falls ja, Scala ist noch nicht "verloren"
Es kommt drauf an, ob die Firma fortgeführt wird oder nicht. Also ob die Quote von den Gläubigern akzeptiert wird. Falls ja, dann wird das Unternehmen fort bestehen und es kann saniert werden und wieder "gesund" werden. Wird die Quote nicht akzeptiert, dann siehts sehr schlecht aus, dann kommt die Insolvenz und du verlierst geld und zukünftige Themen wir Gewährleistung werden unmöglich...

Nein, https://www.ksv.at/en/insolvenzfaelle/structo-gmbh-181717

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  •  alv123
5.4.2022  (#5)
herbiw schrieb: 

zitat..

Du weißt es doch eh selber. Gewährleistung wird ein schweres ggf. nicht lösbares Thema. Ist der Preis so gut, dass es dir egal ist? Sicherstellen, dass es sich auf dich nicht durchschlagen kann und der Verkauf problemlso durchgeht ist auch wichtig.

Was ich mich nur frage: man schließt ja den Vertrag mit dem Verkäufer ab und nicht mit der Baufirma. Also haftet der Verkäufer für Gewährleistung.


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  •  herbiw
  •   Bronze-Award
6.4.2022  (#6)

zitat..
Was ich mich nur frage: man schließt ja den Vertrag mit dem Verkäufer ab und nicht mit der Baufirma. Also haftet der Verkäufer für Gewährleistung.

Vorsicht gefährliches Halbwissen:
Bei beweglichen Gütern ist es zu 100% so, dass der Verkäufer für eine etwaig freiwillig gegebene Garantie haftet, für die Gewährleistung aber immer der Hersteller.
Fall im Bekanntenkreis: Paar Monate nach Kauf eines Kinderwagens war etwas kaputt, die Herstellerfirma gibt es nicht mehr. Der Verkäufer hat keine eigene Garantie geben, der Hersteller schon.  Sowohl Garantie als auch Gewährleistung richtet sich an den Hersteller... was gab es? NIX! Verkäufer hat sogar versucht Ersatzteile aufzutreiben ist aber auch gescheitert und konnte nur Entschuldigung sagen.

WENN (!) es bei unbeweglichen Gütern genauso ist, haftet der Verkäufer, dass bei "seinem Werk" dem Vertrag alles passt bzw. wenn er dir was verschweigt, wenn aber bei Haus etwas nicht passt was er auch nicht gewusst hat ist er raus.
D.h. irgendein ein Pfusch taucht irgendwann auf... PECH.

Konkret beim Hausbau weiß ich aber schon, dass der Verkäufer selber nicht in komplette Haftung kommt. Wenn wir man das Haus verkaufen ist das noch immer das Problem vom Baumeister und nicht uns, im Bekanntenkreis privat gekaufte Häuser war da auch keine Chance beim Verkäufer was zu holen Monate später.

D.h. dass der Verkäufer komplett für irgendwelche Baumängel haftet kann ich mir nicht vorstellen.




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  •  alv123
6.4.2022  (#7)
Bei beweglichen Gütern kann man nach einer Mängelrüge, die sich immer an den Vertragspartner richtet, also dem Verkäufer, immer auch den Ersatz des Guts verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist mitnichten aus der Haftung, wenn es den Hersteller nicht mehr gibt, dann muss er was Gleichwertiges auftreiben. Oder Rücktritt vom Vertrag.
Es ist ja nicht so, dass es keine anderen Baufirmen gäbe, die nicht das Werk vollenden könnten bzw etwaige Mängel beheben.

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  •  DrShouter
6.4.2022  (#8)

zitat..
herbiw schrieb:

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Was ich mich nur frage: man schließt ja den Vertrag mit dem Verkäufer ab und nicht mit der Baufirma. Also haftet der Verkäufer für Gewährleistung.
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Vorsicht gefährliches Halbwissen:
Bei beweglichen Gütern ist es zu 100% so, dass der Verkäufer für eine etwaig freiwillig gegebene Garantie haftet, für die Gewährleistung aber immer der Hersteller.
Fall im Bekanntenkreis: Paar Monate nach Kauf eines Kinderwagens war etwas kaputt, die Herstellerfirma gibt es nicht mehr. Der Verkäufer hat keine eigene Garantie geben, der Hersteller schon.  Sowohl Garantie als auch Gewährleistung richtet sich an den Hersteller... was gab es? NIX! Verkäufer hat sogar versucht Ersatzteile aufzutreiben ist aber auch gescheitert und konnte nur Entschuldigung sagen.

WENN (!) es bei unbeweglichen Gütern genauso ist, haftet der Verkäufer, dass bei "seinem Werk" dem Vertrag alles passt bzw. wenn er dir was verschweigt, wenn aber bei Haus etwas nicht passt was er auch nicht gewusst hat ist er raus.
D.h. irgendein ein Pfusch taucht irgendwann auf... PECH.

Konkret beim Hausbau weiß ich aber schon, dass der Verkäufer selber nicht in komplette Haftung kommt. Wenn wir man das Haus verkaufen ist das noch immer das Problem vom Baumeister und nicht uns, im Bekanntenkreis privat gekaufte Häuser war da auch keine Chance beim Verkäufer was zu holen Monate später.

D.h. dass der Verkäufer komplett für irgendwelche Baumängel haftet kann ich mir nicht vorstellen.

Ja das ist gefährliches Halbwissen und stimmt so nicht. Ansprechpartner der Gewährleistung ist immer der Vertragspartner. Ansprechpartner der Garantie ist immer derjenige der sie abgegeben hat (meistens Hersteller). Schadenersatz geht vertraglich als auch delektisch (außervertraglich). 
Das ganze hat 0 mit beweglich oder unbewglich zu tun....


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
6.4.2022  (#9)
Gewährleistung: Händler -> Vertragspartner

Beweislastumkehr jetzt eh 12 Monate + 3 Monate Frist vor Gericht

Garantie = freiwillig, vom Hersteller. 
Wichtig: 
Wenn ihr was kauft wo es keinen Generalverantwortlichen gibt, gilt man selbst als Importeur. Und wenn der Hersteller eingeht haftest du genauso als Händler (je nachdem) und im Rahmen der Gewährleistung sowieso. 
So einfach ist das nicht. Sonst könnten viele Briefkasten-Herstellerfirmen einfach dicht machen und sich aus der Verantwortung stehlen.


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