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Familienrecht [NÖ]

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  •  stecri
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
27.11.2016
2 Antworten 2
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Hallo - ganz ein anderes Thema - welches unter Kolleginnen diskutiert wurde - und ich mich vielleicht sachlich unterstützend kurz dort einklinken kann emoji
Gibt es ein recht der Großeltern (Eltern des Vaters) ihr Enkelkind zu sehen welches sie einklagen können. Es geht um grobe Probleme zw Mutter und Schwiegermutter in denen Schwiegermutter immer wieder bestimmt bzw vorgab was zu tun ist etc und mittlerweile nicht mehr miteinander gesprochen wird - scheinbar auch nimmer möglich.
Hab mir gedacht hier könnt ich mich helfend schlauer machen...

  •  attsee
  •   Bronze-Award
27.11.2016  (#1)
Eine 100%ige Aussage kann ich Dir nicht geben, kenne es nur von Erzählungen von einem Bekannten eines Bekannten emoji
Es wurde per Gericht entschieden dass die Großeltern Ihre Enkel sehen dürfen.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
27.11.2016  (#2)
Ich kann Dir eine 100%ige Antwort geben:

Ja, die GE können per Gericht (am Bezirksgericht wo die Kinder wohnen) ein Kontaktrecht beantragen.

Was ich (und auch sonst niemand der nicht alle Fakten kennt) sagen kann ist, wie die Chancen hier stehen. Wenn früher immer Kontakt (am Besten regelmäßig) bestanden hat dann stehen die Chance gut. Je häufiger der Kontakt war, desto mehr Kontakt kann beantragt bzw. zuerkannt werden. Wichtig ist, dass der,Kontakt nicht aus Verschulden der GE unterbunden wurde. Ob sich die GE und die Eltern verstehen oder nicht ist bestenfalls sekundär. Primär maßgeblich ist, ob der Kontakt zum Wohl des Kindes wäre (bzw. umgekehrt: ob der Abbruch eines bestehenden Kontaktes dem Kindeswohl abträglich wäre).

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