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·gelöst· Falsches Niveau [NÖ]

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  •  apollo00
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
21.7. - 27.7.2020
31 Antworten | 14 Autoren 31
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35
Hallo liebe Community,

nun hat uns ein ordentlicher Schlag erwischt.

Folgendes vor 2 Jahren begannen wir mit dem Bau unseres Haus, vor ca. 1 Jahr sind wir eingezogen.
Da es eine komplett neue Siedlung ist, wurde jetzt mit dem Bau der Straße gemacht.
Hier stellte sich heraus dass das angedachte geplante Straßenniveau plötzlich ca. 20cm höher liegt, was bei uns vor allem im Bereich der Außenanlage aber auch Einfahrt zu Komplikationen führt.
Anfangs hies es noch, dass bei Wohnbauten gegenüber von uns das Problem gibt dass diese zu hoch liegen.
Es würde uns und einen unserer Nachbarn betreffen, daher habe ich eine Rundmail an Gemeinde, Straßenbaufirma etc. gemacht, wo ich Klärung und Lösung ersuchte.
Bei der gestrigen Begehung wurde uns dann ziemlich, sagen wir mal "unschön" klargemacht, dass dies alles jetzt doch passt wir einfach zu tief liegen.

Ok Baufirma kontaktiert, Chef per Telefon, eher unfreundlich abgewiesen, also den Bauleiter, eine Mail geschrieben mit dem damals per Mail übermittelten Straßenniveau, und mit der Bitte um Überprüfung bzw. Kontrolle vor Ort.

Habe auch hier nur eine sehr unfreundliche Mail zurückerhalten dass vor 2 Jahren vor Ort mit uns ein Niveau besprochen wurde....!
Also kein Interesse dies irgendwie nur annähernd mit uns als ehemalige Kunden zu besprechen.

Jetzt stehen wir natürlich blöd da, es lässt uns eigentlich jeder blöd da stehen, und sagt auf deutsch "selber Schuld geht uns nix an".

Habe daher mich dazu entschlossen rechtliche Hilfe zu suchen, da ich nicht mehr durchblicke ehrlich gesagt...!

Eventuell gibt es jemanden die ähnliche Themen hatten, und mir Tipps geben könnten?

  •  csblack
  •   Silber-Award
21.7.2020  (#1)
Laienhafte Frage: stand ein Straßenniveau auf dem Einreichplan? Wenn ja, und die Baufirma hat sich daran gehalten, verstehe ich deren Reaktion.... 
Was unternimmt der Nachbar? Hier würde ich gleich zu zweit an einem Strang ziehen.

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  •  MissT
  •   Gold-Award
21.7.2020  (#2)
Wir hatten bei Baubeginn auch Probleme hinsichtlich Bezugsniveau, weil der Straßenplan ganz offensichtlich an mehreren Stellen fehlerhaft war. Unser Polier hat sich schlussendlich an der Kanalsohle orientiert. Wir ärgern uns auch heute noch immer wieder darüber, was sich die Gemeinde bei Bauvorhaben an Schlampigkeiten (um nicht zu sagen Blödheiten) leisten kann, während sie private Bauherrn beim Einreichplan mit hunderttausend Details piesackt.

Was Du da schilderst, klingt für mich ganz stark nach folgendem Szenario: Die Gemeinde hat entweder den Straßenplan verpfuscht oder bei den größeren Wohnbauten ist ein Fehler passiert. Jetzt sucht die Gemeinde nach einer Lösung mit geringst möglichem Aufwand für sie selber und versucht Euch die Misere umzuhängen. Ich würde daher mal als erstes ganz genau prüfen, welche Infos betreffend Straße und Referenzniveau Ihr zu Baubeginn hattet und ob sich die Baufirma daran gehalten hat. Danach ist klar, bei wem der Fehler liegt und ob Euch der ganze Murks tatsächlich etwas angeht.

Die Reaktion der Baufirma finde ich nicht schön. Den obigen Hinweis hättet Ihr auch von dieser bekommen können.

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  •  apollo00
  •   Bronze-Award
21.7.2020  (#3)
Ja stand es. in wie fern Sie sich daran gehalten haben kann ich nicht sagen, da dies für mich nicht nachvollziehbar ist, kann nur sagen dass die eine Seite sagt, wir sind zu tief, die andere Seite sagt es wurde damals wie alles besprochen ausgeführt, ob dies Baufirma überprüft hat oder mich nur abwimmeln will, lass ich im Raum stehen.

Der Nachbar ist nicht so sehr betroffen wie wir, da dieser noch keine Außenanlage angelegt hat, er wäre mit der Notlösung der eigenen Einfahrt einverstanden.

Fakt ist es fehlen uns plötzlich 20cm.....

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  •  apollo00
  •   Bronze-Award
21.7.2020  (#4)

zitat..
MissT schrieb: Wir hatten bei Baubeginn auch Probleme hinsichtlich Bezugsniveau, weil der Straßenplan ganz offensichtlich an mehreren Stellen fehlerhaft war. Unser Polier hat sich schlussendlich an der Kanalsohle orientiert. Wir ärgern uns auch heute noch immer wieder darüber, was sich die Gemeinde bei Bauvorhaben an Schlampigkeiten (um nicht zu sagen Blödheiten) leisten kann, während sie private Bauherrn beim Einreichplan mit hunderttausend Details piesackt.

Was Du da schilderst, klingt für mich ganz stark nach folgendem Szenario: Die Gemeinde hat entweder den Straßenplan verpfuscht oder bei den größeren Wohnbauten ist ein Fehler passiert. Jetzt sucht die Gemeinde nach einer Lösung mit geringst möglichem Aufwand für sie selber und versucht Euch die Misere umzuhängen. Ich würde daher mal als erstes ganz genau prüfen, welche Infos betreffend Straße und Referenzniveau Ihr zu Baubeginn hattet und ob sich die Baufirma daran gehalten hat. Danach ist klar, bei wem der Fehler liegt und ob Euch der ganze Murks tatsächlich etwas angeht.

Die Reaktion der Baufirma finde ich nicht schön. Den obigen Hinweis hättet Ihr auch von dieser bekommen können.

Hmm ja was soll ich dir sagen, es ist für uns eine sehr besch... Situation, bei der Begehung Gestern, wurde ich vor versammelten Nachbarn, Vertretter der Gemeinde etc. regelrecht "verhört" wie ich dazu komme behaupten zu können das die Straße zu hoch wäre etc....!
Schließlich habe ich gesagt was Sache ist, ich bin Laie, habe damals die Unterlagen die ich von Gemeinde erhalten habe, an Baufirma weitergeleitet, was mit dieser dann diesbezüglich genau noch besprochen wurde kann ich mich leider nicht mehr erinnern im Detail.
Es steht jetzt halt Aussage gegen Aussage und jeder schiebt die Verantwortung auf uns ab, wo ich mich ohne rechtliche Unterstützung ehrlich gesagt nicht mehr raussehe.
Wie gesagt 20cm sind 20cm............

Meine Schwiegermutter die in der Nachbarsgemeinde tätig ist, hat uns e schon Unterstützung zugesagt in dem Sie von dem dort tätigen Sachverständigen unsere Unterlagen prüfen lassen würde, der würde uns vl auch das Niveau nachmessen, dass wir zumindest mal "Tatsachen" wissen.

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  •  alpenzell
  •   Gold-Award
21.7.2020  (#5)
Gibt es schon eine Fertigstellungsanzeige? In der würde die Firma ja dokumentieren, dass sie so gebaut haben, wie geplant.

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  •  csblack
  •   Silber-Award
21.7.2020  (#6)
Entweder die Baufirma kommt und misst nach, oder ihr lasst jemand Unabhängigen kommen, der überprüft, ob sich die Baufirma an den Einreichplan gehalten hat. Wenn dem so war, ab zur Gemeinde. Die haben den Einreichplan mit dem angeführten Straßenniveau "freigegeben". 
Ich würde als Laie davon ausgehen, dass das dann seine Richtigkeit hat, und die Straße auch so gebaut wird. Wäre ja doch sehr erschreckend, wenn dem nicht so wäre 😨


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
21.7.2020  (#7)
Ihr müsst zuerst mal feststellen, welches Niveau damals von der Gemeinde an euch kommuniziet wurde. Gibt es hierzu etwas schriftliches?

Als nächsten Schritt würde ich feststellen, welches Niveau an die Baufirma kommuniziert wurde, wer dies kommuniziert hat und ob es schriftlich war.

Erst dann bringt es etwas das tatsächliche Niveau festzustellen.

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  •  apollo00
  •   Bronze-Award
21.7.2020  (#8)

zitat..
Baumau schrieb: Ihr müsst zuerst mal feststellen, welches Niveau damals von der Gemeinde an euch kommuniziet wurde. Gibt es hierzu etwas schriftliches?

Als nächsten Schritt würde ich feststellen, welches Niveau an die Baufirma kommuniziert wurde, wer dies kommuniziert hat und ob es schriftlich war.

Erst dann bringt es etwas das tatsächliche Niveau festzustellen.

Das habe ich ja, habe ein entsprechendes Straßenniveau erhalten von gemeinde, und dieses auch an die Baufirma weitergeleitet, kann ich mit Mails belegen.
Ob und wie und was dann auf Baustelle besprochen wurde, weiß ich nicht, ich bin nicht vom Fach, kann nur sagen das ich mich immer mehr oder weniger auf Pläne bezogen habe, bzw. dass die ausführende Firma es wissen muss.

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  •  toSilence
21.7.2020  (#9)
Dürfte leider öfter vorkommen... 😇
Wir haben auch das komplette Niveau an der Straßenseite (schief) besprochen. Zwischen uns und dem Nachbarn ist sogar der höchste Punkt den wir uns defacto aussuchen können.
Aussage Gemeinde: es kommen +20cm drauf
Gartenmauer gebaut
Resultat dieses Jahr: Gemeinde pflockt Asphalt Niveau aus...neues Zielniveau -38 cm...
Wir haben auch nochmals die Gemeinde und den Planer geholt da sie sonst versuchen das Fundament auszugraben.... 😂
Uns kommt die Gemeinde allerdings sehr entgegen...

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  •  apollo00
  •   Bronze-Award
21.7.2020  (#10)
Ja keine Ahung, es schaut zwar zur Zeit, wirklich aus als hätte hier die Baufirma "gepfuscht" hab mir auch grad den EP nochmal genau durchgeschaut und mit 2 anderen Häuslbauer besprochen, wir sollten laut EP sogar zwischen 12 - 30cm über Straße liegen bei den beiden Eckpunkten des Grundstücks die an die Straße grenzen davon sind wir aber so weit entfernt wie ich von einem erholsamen Urlaub 😅

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
21.7.2020  (#11)
Die Frage ist halt wie verbindlich die Aussage der Gemeinde war. Hast du nur Mails oder auch etwas offizielles? 

Wenn du nur Mails hast, ist das schon mal nicht so gut.

Lass einmal das tatsächliche Niveau vermessen und identifiziere den Schuldigen. Dann würde ich sie damit konfrontieren und abhängig von der Reaktion wirst evt. nen Rechtsanwalt brauchen.

Wir haben erst kürzlich die Erfahrung gemacht, dass Geschäftspartner ganz anders auf Sachverhalte reagieren, wenn sich Anwälte einschalten und die Rechtslage besprechen. Meist sind eh beide an einer Einigung/einem Vergleich interessiert.

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  •  apollo00
  •   Bronze-Award
21.7.2020  (#12)
Welche Aussagen der Gemeinde meinst du jetzt genau?

Also den Straßenniveauplan habe ich damals von einem Mitarbeiter der Gemeinde erhalten, den gleichen hat zumindest 1 Nachbar auch erhalten (bei dem alles zwar knapp ist aber doch passt).

Die Aussagen von Gestern und davor nur in mündlicher Form, zwar Heute eine Zusammenfassung der gestrigen Begehung erhalten, wo aber nur darauf hingewiesen wird, dass bei Ihnen alles passt.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
21.7.2020  (#13)

zitat..
apollo00 schrieb: Welche Aussagen der Gemeinde meinst du jetzt genau?

Zum Niveau der Straße. Wenn es aber einen offizielen Straßenniveauplan gegeben hat, dann ist es ja eh gut.


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  •  BK1982
  •   Gold-Award
21.7.2020  (#14)

zitat..
apollo00 schrieb: Straßenniveauplan

Ihr hattet wenigstens so einen.... bei uns gabs nur die Aussage: da kommen dann noch soundso viele cm drauf.... Haben uns daran gehalten und dann kam alles natürlich ganz anders und das Chaos war perfekt. Im Endeffekt war die Straßenbaufirma dann echt spitze und hat die Straße relativ gut an alle Einfahrten angepasst. 

An eurer Stelle würde ich zuerst mal den Ist-Stand vermessen lassen und dann die Baufirma nochmal mit den Fakten konfrontieren. Vl. kann man dann mit allen Beteiligten (inkl. Straßenbaufirma) eine passende Lösung finden. LG

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  •  MissT
  •   Gold-Award
21.7.2020  (#15)
Meines Wissens muss im Einreichplan das Niveau des Hauses und das Referenzniveau an das Grundstück angrenzend eingetragen sein. Wenn die Gemeinde das so bewilligt hat, dann müsste eigentlich schon alles klar sein. Dann gilt es nur noch abzuklären, ob die Baufirma den bewilligten Plan korrekt umgesetzt hat. Vergleiche auch mal die eingetragenen Höhenmarken in Eurem E-Plan und dem Straßenplan.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
21.7.2020  (#16)

zitat..
Baumau schrieb: Lass einmal das tatsächliche Niveau vermessen und identifiziere den Schuldigen. Dann würde ich sie damit konfrontieren und abhängig von der Reaktion wirst evt. nen Rechtsanwalt brauchen.

Genau so würde ich das machen. Fakten schaffen und dann weitersehen.

Solange nicht klar ist, was Sache ist bzw. wer Schuld ist, wird keiner irgendwas zugeben. Ist wie beim Beamtenmikado, wer sich zuerst bewegt, hat verloren.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.7.2020  (#17)
Leider trotz zahlreicher Beiträge in kürzester Zeit noch keine Infos, die wirklich weiterhelfen könnten bzw. eine konkrete Einschätzung der Situation zuließen.

Man müsst mal wissen, wann ihr das Bauansuchen gestellt habt, um zu wissen, welche Version der BAuordnung hier überhaupt zutrifft.

Offensichtlich handelt es sich um ein komplett neues Siedlungsgebiet, d.h. es hat eine Parzellierung gegeben - sprich Teilungsplan, oder??? Von wann ist der Bescheid, mit dem die Parzellierung bewilligt wurde? In diesem Bescheid hätten die Straßenfluchtlinien UND DEREN NIVEAU bestimmt werden müssen! Was also steht in diesem Bescheid?

In deinem Baubewilligungsbescheid sollte die Festlegung einer Straßenfluchtlinie UND deren Niveau enthalten sein. Was steht diesbezüglichg im Bescheid (Niederschrift)?

Für neue Siedlungsgebiete werden sehr oft Bebauungspläne gemacht. Gibts einen solchen?

Zu den Details deiner Einreichung:
Im Einreichplan (Lageplan) muss lt. Bauordnung das Straßenniveau eingezeichnet/angegeben sein! Was steht da drin? Bzw. wie ist es angegeben? Über Adria? Oder auf einen Fixpunkt bezogen? und wenn ja, auf welchen? Gibts den noch?

Weiters müssen im Einreichplan die Höhen deines Gebäudes und des Niveaus auf deinem Grundstück angegeben sein. Diese Niveaus müssen sich ja auf den selben Fixpunkt beziehen, auf den sich auch die Angaben über das Straßenniveau beziehen (sofern sie nicht alle "über Adria" angegeben sind). Womit sich ja relativ leicht feststellen lässt, ob die Niveaus auf deinem Grundstück bzw. bei deinem Gebäude der Bewilligung entsprechen oder nicht?

Womit wir hier bei der Kernfrage wären: Ist DEIN Niveau korrekt?? - d.h. entspricht es der Bewilligung oder nicht???
Wenn das beantwortet/geklärt ist, dann können wir weiter schauen.......

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  •  Hermine
22.7.2020  (#18)
Hilft dir jetzt auch nicht weiter, aber ich habe gelernt, dass man immer der A.... ist, wenn man was sagt oder sich gar über was beschwert.

Wir waren die Ersten, die in einem neuen Siedlungsgebiet gebaut haben. Alles wurde ordentlich vermessen, unser Vorplatz nur planiert.
Die Straße war damals nur geschottert. 

Ein Jahr später wurde ein Haus unten an der Straße fertig. Die haben ihren Vorplatz samt Rigol zur Straße betonieren lassen. Auf dem Niveau der Schotterstraße.
Großes Drama dann, als die Straße gemacht wurde, denn plötzlich ging sich das bei denen nicht mehr aus.
Damit mit man aber dem Herrn Architekten aus dem Haus nicht auf die Zehen steigt, hat man dort angegraben und bei uns aufgeschüttet. 

Nun ist es bei uns 25cm höher als geplant und der Weg zum Haus eine tolle Bobbahn für die Kinder.

Schuld sind natürlich wir selbst. Mit welcher Erklärung auch immer.

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  •  apollo00
  •   Bronze-Award
22.7.2020  (#19)

zitat..
Karl10 schrieb: Leider trotz zahlreicher Beiträge in kürzester Zeit noch keine Infos, die wirklich weiterhelfen könnten bzw. eine konkrete Einschätzung der Situation zuließen.

Man müsst mal wissen, wann ihr das Bauansuchen gestellt habt, um zu wissen, welche Version der BAuordnung hier überhaupt zutrifft.

Offensichtlich handelt es sich um ein komplett neues Siedlungsgebiet, d.h. es hat eine Parzellierung gegeben - sprich Teilungsplan, oder??? Von wann ist der Bescheid, mit dem die Parzellierung bewilligt wurde? In diesem Bescheid hätten die Straßenfluchtlinien UND DEREN NIVEAU bestimmt werden müssen! Was also steht in diesem Bescheid?

In deinem Baubewilligungsbescheid sollte die Festlegung einer Straßenfluchtlinie UND deren Niveau enthalten sein. Was steht diesbezüglichg im Bescheid (Niederschrift)?

Für neue Siedlungsgebiete werden sehr oft Bebauungspläne gemacht. Gibts einen solchen?

Zu den Details deiner Einreichung:
Im Einreichplan (Lageplan) muss lt. Bauordnung das Straßenniveau eingezeichnet/angegeben sein! Was steht da drin? Bzw. wie ist es angegeben? Über Adria? Oder auf einen Fixpunkt bezogen? und wenn ja, auf welchen? Gibts den noch?

Weiters müssen im Einreichplan die Höhen deines Gebäudes und des Niveaus auf deinem Grundstück angegeben sein. Diese Niveaus müssen sich ja auf den selben Fixpunkt beziehen, auf den sich auch die Angaben über das Straßenniveau beziehen (sofern sie nicht alle "über Adria" angegeben sind). Womit sich ja relativ leicht feststellen lässt, ob die Niveaus auf deinem Grundstück bzw. bei deinem Gebäude der Bewilligung entsprechen oder nicht?

Womit wir hier bei der Kernfrage wären: Ist DEIN Niveau korrekt?? - d.h. entspricht es der Bewilligung oder nicht???
Wenn das beantwortet/geklärt ist, dann können wir weiter schauen.......
von sharpener


Hallo genau eben deine letzte Frage kann ich zur Zeit nicht beantworten, da hier Aussage gegen Aussage steht, laut Baufirma ja, laut Gemeinde nein, ich kann dies nicht einschätzen.

Wir haben PLäne prüfen lassen, auf Papier ist alles korrekt!

Es wird uns jetzt nichts andres übrig bleiben als unser Haus ink. Nebenanlagen vermessen zu lassen, um darüber klarheit zu bekommen.




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.7.2020  (#20)

zitat..
apollo00 schrieb: Es wird uns jetzt nichts andres übrig bleiben als unser Haus ink. Nebenanlagen vermessen zu lassen

Klingt jetzt so, als ob du das als sehr kompliziert, aufwendig, teuer.... empfindest?
Brauchst ja nur ein Nivelliergerät. Kann man sich ausborgen und sich selbst mal einen Überblick schaffen.

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  •  apollo00
  •   Bronze-Award
22.7.2020  (#21)
Könnte man ja, aber im Streitfall........würde ein genaues Gutachten mehr zählen als eine Messung die von Amateuren oder Hobbyausmesser gemacht werden...daher geh ich auf nummer sicher.

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