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EVN Abgeltung beantragen für 2022

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  •  carlito
  •   Silber-Award
6.5.2025 1
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https://www.evn.at/home/extrabonus

Teilnahmebedingungen
"Aktion zur Energiekosten-Ausgleichszahlung 2025"
1. Verantwortlicher: Die "Aktion zur Energiekosten-Ausgleichszahlung 2025" (nachfolgend "Aktion" genannt) wird
von der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG, EVN Platz 1, 2344 Maria Enzersdorf, FN 221804h (nachfolgend
"EVN" genannt) durchgeführt. Der Verein für Konsumenteninformation, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien
(nachfolgend "VKI" genannt) ist für die Aktion nicht verantwortlich, wird die Durchführung der Aktion jedoch
überprüfen (siehe dazu Punkt 9).
2. Teilnahmevoraussetzungen: Die Beantragung der Abgeltung erfolgt wahlweise über eine spezifische OnlineAntragsstrecke, die über https://evn.at/extrabonus aufgerufen werden kann (nachfolgend "OnlineAntragsstrecke"), telefonisch unter 0800 800 789 oder persönlich in einem EVN Service Center oder im Rahmen
der EVN Info-Tour (siehe dazu Punkt 6). Die Teilnahme an dieser Aktion ist freiwillig.
3. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind all jene Strom-Haushaltskund*innen
("Anspruchsberechtigte EVN-Strom-Kund*innen") und Gas-Haushaltskund*innen ("Anspruchsberechtigte
EVN-Gas-Kund*innen") der EVN, die zum 01.09.2022 mit einem der betroffenen Tarife Optima-Strom, OptimaEco, Optima-Natur, Optima-Eco-Natur, Optima-Gas oder Optima-Biogas (nachfolgend gesamthaft "OptimaKlassik") versorgt und von einer Preisanpassung zum 01.09.2022 betroffen waren. Anspruchsberechtigte EVNStrom-Kund*innen und Anspruchsberechtigte EVN-Gas-Kund*innen können den Antrag ausschließlich selbst
einbringen.
4. Hintergrund und Inhalt der Aktion: Im Sommer 2022 vereinbarte EVN mit Anspruchsberechtigten EVN-StromKund*innen bzw. Anspruchsberechtigten EVN-Gas-Kund*innen im Tarif „Optima-Klassik“ Änderungen der
Allgemeinen Lieferbedingungen der EVN („ALB“), die eine Änderung der Preisanpassungssystematik vorgesehen
haben. Der Preis sollte anhand des ÖSPI und ÖGPI für Strom und Gas nicht mehr 1x pro Jahr zum
Jahreswechsel, sondern 2x pro Jahr zum jeweiligen 01.10. und 01.04. angepasst werden. Die erste Anpassung
sollte mit 01.09.2022 erfolgen.
Der VKI meldete rechtliche Bedenken hinsichtlich dieser Preisanpassung an. Um die Angelegenheit für alle
Betroffenen rasch, unbürokratisch und kundenfreundlich zu erledigen, wurde zwischen dem VKI und der EVN –
jeweils ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – eine Lösung mit gegenständlicher Aktion entwickelt, bei welcher
Kund*innen auf Antrag eine Gutschrift in Form von Extra EVN Bonuspunkten oder Erstattung eines Geldbetrages
in Form einer Ausgleichszahlung (nachfolgend "Abgeltung") von EVN erhalten.
Die konkrete Abgeltung errechnet sich wie folgt:
a. Anspruchsberechtigte EVN-Strom-Kund*innen erhalten von EVN für die im Zeitraum 01.09.2022 bis
30.06.2023 (nachfolgend „Betrachtungszeitraum“) aufgrund der Preisanpassung vom 01.09.2022
entstandenen Mehrkosten eine Abgeltung. Diese Abgeltung hängt von dem tatsächlichen Verbrauch pro
Zählpunkt im Betrachtungszeitraum ab, wobei nur ein Verbrauch im „Optima-Klassik“-Tarif berücksichtigt
wird. Ein im Betrachtungszeitraum stattgefundener Wechsel zu einem anderen Lieferanten oder einem
Nicht-„Optima-Klassik“-Tarif bei der EVN verringert daher die Abgeltung.
Die Berechnung der Abgeltung erfolgt nach Zuordnung der Anspruchsberechtigten EVN-Strom-Kund*innen
in ein Verbrauchscluster. Die Zuordnung ergibt sich aufgrund des Jahresverbrauchs. Der Jahresverbrauch
wird über die vom Netzbetreiber abgerechneten Verbrauchsmengen ermittelt. Für jedes Verbrauchscluster
ist eine durchschnittliche Abgeltung vorgesehen. 

  •  carlito
  •   Silber-Award
6.5.2025  (#1)
Hätte nicht geglaubt, dass wir etwas zurückbekommen. Aber wir waren 2022 in diesem Tarif und bekommen 292.- retour.

LG

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