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ETW Barrierefreiheit Anforderung: Fragen

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  •  mirabell
25.3. - 26.3.2016
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Kennt sich jemand mit dem Thema Barrierefreiheit aus oder kann mir entsprechende Quellen nennen? Es geht um eine neu zu errichtende Eigentumswohnung mit Umplanungswünschen. Ich wusste nicht, dass wir uns mit so Themen wie Rollstuhlwendekreis im Badezimmer befassen müssen.

Konkret geht es mir um einen Umbau eines Badezimmers zu zwei kleineren. Ich habe verstanden, dass man auch eine leicht entfernbare Wand aufstellen kann, allerdings darf die keine Leitungen führen.
-) Darf die Wand auf der gesamten Länge keine Leitungen haben oder ist es ok, wenn zB an einem Ende 1m Leitung gelegt wird?
-) Gilt eine Wanne entlang einer Wand als "leicht entfernbar"? (Gesetzt den Fall dass Abfluss und Wasserhahn an einem Ende zusammengerückt werden)
-) Gilt bei einem Waschbecken die gesamte Breite des Waschbeckens als Leitung?

Wenn es sonst irgendwelche Tipps gibt, bin ich SEHR dankbar!
PS: ich finde das Thema Barrierefreiheit wichtig und gut, dass es berücksichtigt wird. Und gleichzeitig wünsche ich mir, dass ich in der Wohnung, in der ich die nächsten Jahrzehnte verbringen möchte, möglichst nah an meinen Wunschvorstellungen leben kann.
PPS: der Umbauwunsch ist beim Bauträger deponiert, allerdings hieß es da, unkonventionelle Lösungen seien nicht des Architekten Stärke, Vorschläge daher sinnvoll - die kann ich aber nur machen, wenn ich die Parameter verstehe.

Danke wie immer für eure Unterstützung!

  •  Cleudi
  •   Gold-Award
25.3.2016  (#1)
Kannst du den aktuellen Grundriss sowie deine Änderungswünsche posten?

Ad Barrierefreiheit: den Wendekreis von 150 cm kennst du ja vermutlich schon. Wobei du beachten kannst, dass zB ein WC "unterfahren" werden kann - dh. der Wendekreis darf ein bissl unters WC/Waschbecken ragen.

Zu den leicht entfernbaren Wänden: du musst halt gewisse Durchgangslichten - mind. 80 lt. Richtlinie, besser 90 cm, sicherstellen - und sowohl Bad als auch WC müssen mit Rolli nach wie vor benutzbar sein - also in jedem Raumteil den Wendekreis checken.

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  •  mirabell
25.3.2016  (#2)
Ok Wendekreis ein bisschen unter das WC ist eine hilfreiche Info.

Im Anhang meine Grundrisse. Ich weiß, dass ich mir aus einem normalgroßen Bad zwei Miniwinzlingsbadezimmer bauen würde, trotzdem hätt ich das gern so emoji
Was es noch zu den Plänen zu sagen gibt:
-) der Gang wo die neue Tür (orange) hineinmünden soll, ist nicht breit genug für einen Wendekreis von 150 cm, der geht sich nur bei den bestehenden Türen aus
-) es gibt ein Gäste WC, auch das sollte erhalten bleiben, inkl Waschbecken. Es könnte aber
---) mit einer entfernbaren Wand mit dem Nachbarraum fusioniert werden
---) der Eingang in den Gang verlegt werden
---) im Notfall auch das GästeWC am Badezimmergelände verlegt werden zB dorthin wo die Dusche ist
-) ich scheitere einerseits an den Wenderadien für den Rollstuhl, auch wenn ich eine entfernbare Wand mit einrechne und andererseits an der Platzierung der Waschbecken
---) Waschbecken blockieren entweder eine "leicht zu entfernende Wand" oder
---) haben keinen Abfluss mehr, weil eine Tür bzw. Durchbruch dazwischen ist.
-)Bezüglich wo Dusche/Wanne etc sind bin ich sehr flexibel, ich könnte mir zB auch vorstellen Minizimmer mit Dusche und ein klitzekleines bisschen Vorplatz zu machen
-) die eingezeichnete Idee ist noch sehr vage, eine weitere Wand und eine weitere Tür einziehen. Wir würden das Doppelwaschbecken in zwei Einzelwaschbecken teilen und an die neu entstandene Wand montieren. Das wäre zwar eng, aber ok für uns - leider keine Chance auf einen Wenderadius, weil die Wand durch die Installationen für die Waschbecken nicht mehr "leicht" entfernbar ist.

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  •  mirabell
25.3.2016  (#3)
Bilderlinks vergessen

Der Plan ohne Änderung
2016/20160325969004_th.JPG
Das wäre unsere grundlegende Idee:
2016/20160325253154_th.JPG



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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
25.3.2016  (#4)
Am gang brauchst du den wenderadius nicht - den brauchst am ende eines ganges um wenden zu könne . Bitte bedenken, dass die 150cm wenderadius und die 120cm gangbreite nettogrößen sind - also nicht auf putz, fliesen usw vergessen. Du könntest zwischen gäste-wc und mini-bad eine leichtbauwand machen lassen - somit hast ein problem weniger. Waschbecken aus dem gäste wc musst halt gegenüber dem wc platzieren.
Wobei ich hier trotzdem anmerken möchte: du hast für eine eigentumswohnung eine sehr schöne originale bad- und wc planung - warum willst du dir die verhuntzen?

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  •  nobody4yu
  •   Silber-Award
25.3.2016  (#5)
Bezüglich Barrierefreiheit solltest du dir die OIB-Richtlinie 4 und die ÖNORM B 1600 durchlesen.
Nachdem eure ETW erst errichtet wird gilt die neue OIB-Richtlinie von 2015 und hier gibt es einige Erleichterungen im Vergleich zu früher. Wenderadius am Gangende ist z.B. nicht mehr erforderlich. Die Breite von Gängen wurde reduziert (OIB-Richtlinie 4 - 2.4). Wendekreise können auch über Wände ragen, wenn diese Leichtbaukonstruktionen sind (leicht zu entfernen).

Bezüglich den leicht entfernbaren Wänden: Barrierefreis Bauen schreibt vor, dass etwaige Änderungen in 1-2 Tagen durchführbar sein sollen. Deshalb bin ich etwas skeptisch ob das mit den von dir angedachten Leitungen in den Wänden so leicht durchführbar ist. In deinen Fällen sehe ich eher den Haustechniker am Zug ob und wie man hier mit den Leitungen fahren könnte. Architekten tun sich hier etwas schwer.

Wie heilsplaner schrieb verstehe ich auch nicht, wieso du jetzt so viel ändern willst. Diesen Sonderwunsch wird sich der Bauträger ausserdem vergolden lassen.

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  •  mirabell
26.3.2016  (#6)
Erstmal: Danke, das hilft schon viel weiter! Und danke auch für das ehrliche Feedback, dass ihr den Wunsch nicht nachvollziehbar findet.

Mit dem Bauträger haben wir das Thema diskutiert, wir zahlen den Planungsaufwand und die zusätzlichen Materialkosten, da schlägt vor allem die zusätzliche Tür zu Buche. Die Arbeitszeit ist nicht extra zu bezahlen. Und bevor wir die Planung extra beauftragen, bekommen wir Umsetzungsvorschläge und einen Kostenvoranschlag. Erscheint uns der als zu hoch, beauftragen wir die weiteren Schritte gar nicht und haben keine Extrakosten. Dieser Ablauf ist auch im dem Kaufvertrag angehängten Sonderwunschprotokoll festgelegt.

Dass zwei kleine Badezimmer statt einem normalgroßen ungewöhnlich sind, ist uns bewusst.
Wir leben seit mehr als 10 Jahren mit einem ziemlich kleinen Bad (Wanne, Doppelwaschbecken, Waschmaschine, 1 Kastl - inkl Waschmaschinennische nichteinmal 3,5 m2, WC Extraraum) und sind damit vollauf zufrieden. Lediglich wenn wir Gäste haben und alle sich gleichzeitig fertig machen wollen, wird es "problematisch", weil man ja nur nacheinander ins Bad geht.

Andererseits hatten wir mal im Ausland für ca 1,5 Jahre eine Wohnung mit zwei Bäder plus zusätzlichem WC. Die waren "riesig". Wir stellten fest, die Größe ist uns egal, wir brauchen kein Doppelwaschbecken, nicht viel freien Platz in der Mitte. Aber den Luxus von zwei Bädern fanden wir toll.

Auch im Hinblick auf eventuellen Familienzuwachs und in weiterer Ferne stundenlang das Bad blockierende Teenies, sprechen uns zwei Bäder an.

Und dank Barrierefreiheit ist ein Umbau in ein größeres Badezimmer mit Wendekreis ja verhältnismäßig leicht möglich, wenn sich unsere Meinung ändert, wir die Wohnung vermieten oder verkaufen sollten.



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