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Erhaltenswertes Gebäude im Grünland

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  •  JulianPS
3.5. - 6.5.2018
13 Antworten | 6 Autoren 13
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Guten Tag zusammen,

wir beabsichtigen den Kauf eines GEB, das quasi abbruchreif aber recht hochpreisig ist.

Das Objekt soll mit einem genehmigten Einreichplan für eine Sanierung/Instandsetzung verkauft werden. Ob dieser Architektenentwurf dem unsrigen Geschmack entspricht sei zunächst einmal dahin gestellt.
Wir würden gerne wissen, wie die Rechtslage ist, falls das GEB aus statischen Gründen, die sich ggf. beim Abriss ergeben (bspw. wenn Bestandsmauern, die mit in das neue Haus integriert werden sollen, sich doch als nicht ausreichend herausstellen sollten) nicht gemäß Einreichplan umgesetzt werden kann?

Die Gemeinde hat mir mitgeteilt, dass sobald eine der Bestandsmauern fallen sollte, auch die Genehmigung ihre Gültigkeit verliert. Ist das so korrekt?

Wäre es dann ggf. sinnvoll nochmal eine komplett neue Einreichplanung durchzuführen, bei der man den Bestand mit einem eigenen Baumeister hat prüfen lassen?

Wer hat da Erfahrung und kann sich kurzfristig einmal mit uns austauschen.

Freundlicher Gruß,
Julian

  •  GeorgL
  •   Silber-Award
3.5.2018  (#1)
Welches Budnesland? Zu NÖ kann ich mich recht fundiert darüber äussern.

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  •  JulianPS
3.5.2018  (#2)
Ja, es geht um NÖ.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
3.5.2018  (#3)

zitat..
JulianPS schrieb: Die Gemeinde hat mir mitgeteilt, dass sobald eine der Bestandsmauern fallen sollte, auch die Genehmigung ihre Gültigkeit verliert. Ist das so korrekt?


Ja, so ist es!
Sind nämlich die alten Schmäh, "unglücklicherweise ist die Mauer umgefallen beim freilegen des Fundaments (zwecks Trockenlegens)"
Trotzdem finde ich diese Widmung idiotisch. warum sollte den ein Gebäude nicht nach den neuesten wärmetechnischen Standarts renoviert werden dürfen? Eine Steinmauer ist zwar manchmal passend, aber dämmungsmäßig schlecht.
Hatte selber mal so ein Gebäude mit dieser Widmung im Besitz.
Auch NÖ.

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  •  maider187
4.5.2018  (#4)

zitat..
JulianPS schrieb: Wäre es dann ggf. sinnvoll nochmal eine komplett neue Einreichplanung durchzuführen, bei der man den Bestand mit einem eigenen Baumeister hat prüfen lassen?


würde erst den Bestand mit Baumeister prüfen und erst dann wenn der das OK gibt einreichen... ansonsten machst das ganze zweimal, is ja auch nicht lustig. in der Regel dauert das eh 6-8 Wochen bis du den Bescheid bekommst...

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  •  maider187
4.5.2018  (#5)

zitat..
altehuette schrieb: Trotzdem finde ich diese Widmung idiotisch.


welche Widmung ist das?

zitat..
altehuette schrieb: warum sollte den ein Gebäude nicht nach den neuesten wärmetechnischen Standarts renoviert werden dürfen?


darf es ja eh wenn es im Einreichplan drinnen ist und abgesegnet wurde. Oft ist es ja nur eine Auflage welcher Dämmstoff verwendet werden muss weil so alte Häuser zu knapp an der Grundstücksgrenze stehen und sich durch die Dämmstärke die Gebäudehülle vergrößert und somit der Abstand zu Nachbar verringert wird.

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  •  JulianPS
4.5.2018  (#6)


Anbei einmal der Flächenwidmungsplan:




2018/20180504898546.jpg



Kennt jemand vielleicht einen qualifizierten Baumeister im Bezirk Mödling oder Umgebung, der sich mit GEBs auskennt und unsere Situation einmal anschauen könnte?

Wie gesagt, das Grundstück gehört uns noch nicht und wird verhältnismäßig hochpreisig zum Kauf angeboten, von daher wollen wir da auch kein Risiko eingehen.

Was wäre ein GEB mit ca. 8000 m² Grundstück in abbruchreifem Zustand im Bezirk Mödling Eurer Einschätzung nach Wert?

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  •  maider187
4.5.2018  (#7)
https://www.energiesparhaus.at/forum/40471

vielleicht hilft dir das weiter...

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
4.5.2018  (#8)

zitat..
maider187 schrieb: welche Widmung ist das?


GeB Geschütztes erhaltungswürdiges GeBäude
Sind in der Regel Häuser in Alleinlage, wo daneben Grünland oder Wald ist. Soweit ich es von unseren Lagen kenne!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.5.2018  (#9)

zitat..
altehuette schrieb: GeB Geschütztes erhaltungswürdiges GeBäude


 Wenn schon, dann bitte richtig zitieren. Das hatten wir doch schon mal! Siehe hier, ganz am Ende!
https://www.energiesparhaus.at/forum/46609_2

zitat..
altehuette schrieb: Trotzdem finde ich diese Widmung idiotisch. warum sollte den ein Gebäude nicht nach den neuesten wärmetechnischen Standarts renoviert werden dürfen? Eine Steinmauer ist zwar manchmal passend, aber dämmungsmäßig schlecht.


Auch das hatten wir schon. Meine Antwort ebenfalls im angeführten link

zitat..
JulianPS schrieb: Das Objekt soll mit einem genehmigten Einreichplan für eine Sanierung/Instandsetzung


Sanierung/Instandsetzung sind im Sinne der NÖ Bauordnung weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig. Dafür brauchts also keinen Einreichplan. Wenn es einen solchen gibt, dann ist es jedenfalls mehr, was da gemacht werden soll und nicht nur Sanieren/Instandsetzen!




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  •  altehuette
  •   Gold-Award
6.5.2018  (#10)
Wer etwas mehr Macht (und Kohle) hat, der pfeift auf Geb! Gibt genug Beispiele in den Gemeinden. Gibt immer Lücken im Gesetz. Warum wohl gibt es den außerhalb von Siedlungen so tolle Villen?

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  •  JulianPS
6.5.2018  (#11)
Mich würde noch Folgendes interessieren:
Wer legt fest bzw. wo ist festgelegt, wie viel von dem Altbestand bei einem "Abriss" und Neuaufbau erhalten bleiben muss und wer kontrolliert das im Endeffekt?

 


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  •  MarkoW
6.5.2018  (#12)
Hier für Raumordnung OÖ - wahrscheinlich in Niederösterreich ähnlich:

"bauliche Maßnahmen dürfen nur vorgenommen werden, wenn dadurch die gestalterische Qualität des Bestandes nicht gemindert und das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird; der Abbruch und der Neubau von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen ist nur an gleicher Stelle einmalig und im untergeordneten Umfang bezogen auf die Hofstelle zulässig"

untergeordneter Umfang = max. 49%

Hoffe ich interpretiere das so richtig ....

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.5.2018  (#13)

zitat..
MarkoW schrieb: Hier für Raumordnung OÖ - wahrscheinlich in Niederösterreich ähnlich:


Nein! Ist mit der spezifischen regelung für GeB´s in NÖ NICHT vergleichbar.

zitat..
JulianPS schrieb: Wer legt fest bzw. wo ist festgelegt, wie viel von dem Altbestand bei einem "Abriss" und Neuaufbau erhalten bleiben muss und wer kontrolliert das im Endeffekt?


Was man alles darf und unter welchen Voraussetzungen ist im NÖ Raumordnungsgesetz § 20 Abs. 2 Zif. 4 und § 20 Abs. 5 geregelt.
Die behördliche Abwicklung (Prüfung eines Bauansuchens, Genehmigung, Kontrolle usw.) obliegt wie immer bei Bauangelegenheiten der Baubehörde.

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