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Erdwall auf Grundstücksgrenze

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  •  LWP
23.5. - 24.5.2019
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Guten Abend,

Bitte helft mir mal kurz.
Folgender Sachverhalt (Bundesland Kärnten):
Beide Nachbarn, Grund an Grund, haben in Hanglage gebaut. Erster Nachbar zuerst, zweiter erst später. Beide haben nach hingen abgegraben und abgeböscht. Zwischen den beiden Grundstücken ist ein Teil des Urgeländes stehengeblieben. Ebenfalls auf beide Seiten abgeböscht. 3/4 stehen auf Grundstück 2, 1/4 auf Grundstück 1. Nachbar 2 hat nun den den Erdwall komplett abgetragen. Nachbar 1 will aber, dass die verbleibenden 30cm des Erdwalles auf seinem Grundstück stehen bleiben.
 
Wer ist nun für die Stützung des Walles verantwortlich? Ist Abböschung auf Grundstücksgrenze eine korrekte Lösung? Oder muss der Wall von Grundstück 2 aus gestützt werden?
 
Danke für euere Hilfe!
 
LGM

  •  rabaum
  •   Gold-Award
23.5.2019  (#1)
Eine Skizze wäre hier sicher hilfreich. 

Bei 30 cm Erde von einem Wall zu sprechen wirkt für mich seltsam. Das ist ja mehr wie ein Maulwurfshügel emoji

Grundsätzlich ist natürlich derjenige verantwortlich, der die Geländeveränderung vornimmt.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
24.5.2019  (#2)
Wie wurde das denn in den Einreichplänen angegeben bzw. wurde die Geländeveränderung überhaupt eingereicht? Grundsätzlich darf man nämlich nicht einfach so Geländeveränderungen durchführen.

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