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Erdarbeiten-Mehrkosten! [T]

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  •  Fantipooh12
  •  [T]
  •  [Tirol]
2.3. - 17.8.2013
30 Antworten 30
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Hallo Forumsmitglieder!
Auf unser Drängen hin wurde ein Teilbericht über die angefallenen Regiekosten für Erdarbeiten vom Baumeister erstellt. Die Kostenschätzung (die bereits auf unser Drängen hin Bodenaustausch und andere Besonderheiten des Hanggrundstückes beinhaltete) wurde weit überschritten. Wir wurden nicht vorab informiert. Wer weiß von Euch zufällig, um wieviel Prozent eine Kostenschätzung überschritten werden darf, ohne den Bauherrn zu infomieren??? Wie ist es Euch mit Euren Erdarbeiten ergangen???

  •  creator
  •   Gold-Award
7.3.2013  (#21)
"am ende" ist ohne warnung prinzipiell wurscht, weil zu spät - - vgl. oben.
ansonsten kommt's halt auf die umstände an, warum es zu einer abweichung kommt bzw. gekommen ist und ob der unternehmer die nötige sorgfalt walten hat lassen.
hier mal ein zwar sehr unternehmerfreundlicher, aber ganz gut zusammenfassender aufsatz: https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:XMN1vLNVjiEJ:www.ra-w.at/RA1/RA2-Pub/Publikationen/We-ZRB_2012-37.pdf+Haftung+Richtigkeit+Kostenvoranschlag+%C2%A71170+a+ABGB&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESgU7m-D6u_iJ4W3GObsG_uHuKKdwaKnYDi9d_iqg7VOiXM1mRfdEKbinzTYXmnrzBxY6kgOWFRjBmaNsUbbxUEZUDJR3owPkCYU7a5mP3l47U-WembAXRhosvxvzeaJmkkX50sM&sig=AHIEtbRQ94kUDns5UrEuyzq3k8jS2ydyag

der autor lehnt hier entgegen lehre und judikatur (auch des ogh) die strenge der aufgliederung in kostenvoranschlägen unternehmerfreundlich ab und muss dann zwangsläufig argumentieren, dass der kunde damit rechnen müsste, dass der preis sich ändern kann. das ist schön, aber wurscht, weil lehre und ogh das anders sehen.

beim material sind die überlegungen wie sonst auch: warum verschätzt sich der unternehmer? schuldhaft, ggf. fahrlässig => pech + schadenersatzpflichtig.
bei "überraschender änderung der gegebenheiten" wird's fraglich, wieviel rechercheaufwand "normal" ist. auch da muss der unternehmer beweisen, dass er alles sorgfältig gecheckt hat...emoji

klar ist aber auch, dass bei sorgfältigen unternehmern, die auch brav warnen, und kunden, die sich auf nicht garantierte kv einlassen, die lage des kunden blöd wird, weil er dann nur unter den bedingungen des §1170a abgb agieren und ned einfach die irrtumsanfechtung ziehen kann. da muss man dann halt einen kompromiss finden.

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  •  der_wahre_bob
  •   Bronze-Award
7.3.2013  (#22)
super thread - Den drucke ich aus und hänge ihn den Arbeitern im Pausenraum (Garage) auf :)

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  •  creator
  •   Gold-Award
7.3.2013  (#23)
warum...? - dann warnen's vielleicht rechtzeitig... zuschauen ist billiger!

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
7.3.2013  (#24)
@creator - warum nicht?

verwette eine veganer-pizza, dass es keine firma auf bob´s baustelle gibt die nach lesen des threads ihre praktiken ändert...

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  •  creator
  •   Gold-Award
7.3.2013  (#25)
glaubt's nicht, dass zumindest der bauleiter lesen + verstehen kann?
ich schon, auch wenn lesen + verstehen 2 verschiedene dinge sind...
kenne die arbeiter auf bob's baustelle ned... aber da halte ich dagegen. denke, die ändern was - ob's auch sinnvoll ist, steht auf einem anderen blatt...


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.3.2013  (#26)
M.E. ists aber trotz creator´scher Ausführungen umso wichtiger, erst nach korrekter Abnahme zu zahlen.

Ansonsten ist man dann immer zweiter und verplempert unnötig viel Zeit/Nerven, den Auftragnehmer von seinem nicht korrektem Verhalten zu überzeugen (sei´s jetzt selbst durch Gespräche/Mängelrügen usw. oder im langwierigen Weg über Klage usw.)

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
8.3.2013  (#27)
gleich vorweg: nein glaube ich nicht, sonst würde ich ja nicht wetten emoji

lesen + verstehen + und der wille dazu. Der Fische beginnt am Kopf zu stinken, wenn ned grad der chef selbst das liest, wird ein bauführer die unternehmenspraktiken ned ändern können. bin zwar auch optimist aber soweit glaub ichs nicht.

ich kenne bobs arbeiter auch nicht, aber vielleicht kann er uns in ein paar Monaten erzählen wie es ausgegangen ist...

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  •  creator
  •   Gold-Award
8.3.2013  (#28)
was heißt da "trotz"...? -

zitat..
M.E. ists aber trotz creator´scher Ausführungen umso wichtiger, erst nach korrekter Abnahme zu zahlen.

das ist ja wohl voraussetzung - geld folgt leistung. selbst bei rücktritt nach warnung kann ja nur aufgrund des bisher sinnvoll und weiterverwendbar geleisteten abgerechnet werden... und genau deswegen denke ich auch, dass bauleiter/chefs, die das lesen, mal gewarnt sind - und ned soo sehr scharf darauf sind, sich um alles und jedes ewig zu streiten und ressourcen zu vergeuden.

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  •  gegy
  •   Bronze-Award
22.3.2013  (#29)
Das kommt mir sehr bekannt vor... Wir hatten sowas ähnliches. Als wir nicht sofort zahlten wurden erst mal die Arbeiten Eingestellt. Im Endeffekt war es daann so, dass wir den Regiearbeiten zugestimmt haben. Vorab wurde uns aber gesagt, dass es wahrscheinlich die 10.000 nicht übersteigen wird. (Hat es dann auch nicht)
@Fantipooh12
Wie stehts denn in der Sache? Wenns ein Fertigteilhaus ist, kannst mir die Firma per PM sagen?


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  •  Fantipooh12
17.8.2013  (#30)
Also, wie stehts mit der Sache..... ´Mit großem Unmut kleinbeigegeben. Aber wir sind jetzt fast fertig und völlig unfähig, einen Prozess anzuzetteln, den wir nicht 100% gewinnen können... Wenigstens wurden die Arbeiten korrekt abgerechnet und sehr gut, wenn nicht gar übertrieben aufwendig ausgeführt. Der Ärger bleibt.....


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