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Erbschaft Haus bewerten für Pflichtteil Erbe [NÖ]

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
28.8. - 1.9.2025
10 Antworten | 8 Autoren 10
10
folgende Sachlage in der Verwandtschaft:

Ehepaar, männl. Part verstorben, weibl. Part lebt im Haus, mit lebenslangem Wohnrecht (Geb.-Jahr 1948).
3 Geschwister, einer davon Alleinerbe.
Das Haus ist ca. Bj. 1950, es gibt einen Zubau als separate Wohneinheit, Bj. ca. 1970, somit 2 Wohneinheiten.
Nichts saniert (weder Dach, Heizung, Fassade, Fenster).
Grundstücksgröße rund 900 m², Grundpreis zw. 75 und 100 € am m².

Welches Gutachten muss erstellt werden, um einen konkreten Wert für die Auszahlung der Geschwister  (je ein Neuntel vom ermitteltetn Wert) zu erhalten, wo auch das Wohnrecht berücksichtigt wird?
Verkehrswertgutachten, richtig?

Würde auch eine Markteinschätzung über eine gängigen Immobude (imm....ct) passen, oder doch besser einen gerichtlich beeideten SV nehmen?
Die Kosten schlagen mit ca. 500 € (immo....) vs. 3.600 € (SV) inkl. Ust zu Buche, also ein wesentlicher Unterschied.


[Hinweis: Umfrageergebnisse sind nur für eingeloggte Mitglieder sichtbar]

  •  bauherr79
  •   Gold-Award
28.8.2025  (#1)
Nur meine Meinung: Bei dem Wert (Grundstück maximal 90.000 - minus das wohl abbruchreife Haus, also wohl eher Richtung 50.000,- und davon dann ein Neuntel, das macht ja schon kaum mehr was aus. Da würde ich für meinen Bruder oder meine Schwester auf das Erbe einfach verzichten, wenn man eben auch noch für Schätzgutachten etc. zahlen müsste und würde mich dafür einmal gut Essen gehen einladen lassen und mich gut unterhalten.

1
  •  tekov
28.8.2025  (#2)
Abgestimmt mit: SV
Mit SV abgestimmt, aber mit Bauchweh.

Wir hatten in der näheren Verwandtschaft erst den Fall, dass das Gutachten sehr zum Vorteil eines Kindes ausgelegt war .
1730m² Grund, Fenster 3 Fach Lärmschutz, Dach saniert, Heizung ca 5 Jahre alt.

Erst nachdem ein Bekannter sich eingeschaltet hat (Der SV arbeitet öfters für seine Firma) hat er kleinlaut das Gutachten angepasst.
Er habe sich in der Raumhöhe geirrt.

Ich würde es so Niet und Nagelfest machen wie möglich, den egal mit wem man erbt:

"wenn du jemanden wirklich kennen lernen willst, Erbe gemeinsam mit ihm etwas..."

Und es kommt auch darauf an ob das Haus jemand der potentiellen Erben übernehmen möchte oder etwas damit vor hat.

Dann ergibt das möglicherweise mehr Sinn 


1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.8.2025  (#3)
Abgestimmt mit: SV
Eindeutig: gerichtl. beeideter SV
Insbesondere wegen korrekter Bewertung des Wohnrechts.

Versteh aber das Neuntel nicht. Wer ist Erblasser und wer sind gesetzliche Erben?

1


  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.8.2025  (#4)
Danke mal.
Die Mutter und drei Kinder, eines davon Alleinerbe.
Laut Notar ist somit 1 Neuntel Pflichtteil für die Auszahlung der beiden Geschwister.
Tendenz Richtung SV.




1
  •  Mitleser
  •   Bronze-Award
28.8.2025  (#5)
kann dir nur meine Erfahrung aus einem Wohnungsverkauf letztes Jahr mitteilen:

Ich habe
1) Schätzung/Gutachten durch SV machen lassen
2) Schätzung durch Makler machen lassen (den Makler kannte ich durch berufliche Zusammenarbeit, war und ist top seriös)

Ergebnis:
SV Schätzung der Wohnung war 30% (!!) unter der Schätzung des Maklers. Habe die Wohnung dann über diesen Makler verkauft und sehr genau den Preis erhalten, den er am Anfang geschätzt hat.

=> wenn du eine niedrigere Bewertung brauchst, gehst du eher zum SV
=> wenn du eine realistische Bewertung brauchst, gehst du zu einem guten Makler

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
29.8.2025  (#6)
Was wäre, wenn sich die Parteien doch ohne SV auf einen Betrag X einigen können und das auch beim Notartermin unterschreiben?
Kann nach Unterschrift noch etwas Unvorhergesehenes eintreten, oder pickt das dann?

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  •  tekov
29.8.2025  (#7)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Was wäre, wenn sich die Parteien doch ohne SV auf einen Betrag X einigen können und das auch beim Notartermin unterschreiben?
Kann nach Unterschrift noch etwas Unvorhergesehenes eintreten, oder pickt das dann?

Bin absolut kein Experte, daher Vorsicht, das ist nur meine Meinung:

Ich würde behaupten dass dieser Vertrag bindend ist, außer im nachhinein spielt jemand die Karte aus, das er zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht Geschäftsfähig war.

Aber die Frage sollte definitiv der Notar beantworten können.


1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
30.8.2025  (#8)

zitat..
bauherr79 schrieb:

Nur meine Meinung: Bei dem Wert (Grundstück maximal 90.000 - minus das wohl abbruchreife Haus, also wohl eher Richtung 50.000,- und davon dann ein Neuntel, das macht ja schon kaum mehr was aus. Da würde ich für meinen Bruder oder meine Schwester auf das Erbe einfach verzichten, wenn man eben auch noch für Schätzgutachten etc. zahlen müsste und würde mich dafür einmal gut Essen gehen einladen lassen und mich gut unterhalten.

da musst aufpassen, lebt der Alleinerbe in der anderen Wohneinheit stehen den anderen Erben Anteile der fiktiven Miete zu, das muss mitbewertet werden und wenn ein Kind als Alleinerbe eingesetzt wird würde ich keinen Cent herschenken, dann dürft das familiäre Verhältnis ohnehin nicht das Beste sein


1
  •  PV2023
  •   Bronze-Award
31.8.2025  (#9)

zitat..
Lu1994 schrieb:

──────..
bauherr79 schrieb:

Nur meine Meinung: Bei dem Wert (Grundstück maximal 90.000 - minus das wohl abbruchreife Haus, also wohl eher Richtung 50.000,- und davon dann ein Neuntel, das macht ja schon kaum mehr was aus. Da würde ich für meinen Bruder oder meine Schwester auf das Erbe einfach verzichten, wenn man eben auch noch für Schätzgutachten etc. zahlen müsste und würde mich dafür einmal gut Essen gehen einladen lassen und mich gut unterhalten.
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da musst aufpassen, lebt der Alleinerbe in der anderen Wohneinheit stehen den anderen Erben Anteile der fiktiven Miete zu, das muss mitbewertet werden und wenn ein Kind als Alleinerbe eingesetzt wird würde ich keinen Cent herschenken, dann dürft das familiäre Verhältnis ohnehin nicht das Beste sein

Das würde ich jetzt nicht unbedingt so sehen, denn wenn man mit alten Leuten in einem Haus lebt, auch bei eigener Wohneinheit ist das meist Mit Care Aufgaben verbunden. Die sollten dann aber auch mitbewertet werden.
Aber Vielleicht ist es auch ganz easy und die restlichen Erben bestehen nicht auf jeden Euro und Cent, da sie möglicherweise das Haus gar nicht wollen. Da ist jeder Fall sehr individuell....


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  •  stefan4713
1.9.2025  (#10)
keinesfalls einen sachverständigen bemühen sondern zusammensetzen und versuchen es innerhalb der familie (es gibt familien wo sowas tatsächlich offen und ehrlich besprochen werden kann) zu regeln und fixieren
die schätzungen passen immerwieder nicht (beispiel eh genannt) und stiften dann unfrieden

es gibt zuviele die bei gericht ihr recht durchsetzen, mit einem jahrelangen streit, auf kosten der gesundheit (ihrer eigenen) und einem immerwährenden streit innerhalb der familie
es gibt dann keine gemeinsamen festivitäten, gratulationenen, nix
und das objekt ist jetzt kein millionenschweres erbe sondern wohl auch zusätzlich  mit pflegenaufwendungen, behaftet

meine freundin hat ihrer schwester sehr oft und viel geholfen ihre mutter die letzten 2 jahre ihres lebens zu begleiten - und da ist eine miteinandern unschätzbar wertvoll!!! unschätzbar!!!
obwohl die schwestern das "heimathaus" bekommt!

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