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Entschädigung für Servitut [OÖ]

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  •  SomeoneNew
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
10.6. - 15.7.2020
11 Antworten | 8 Autoren 11
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Hallo!
Ich suche nach Erfahrungswerten. Wir besitzen einen (noch unbebauten) Grund mit der Widmung Bauland. Die Gemeinde will nun einen Kanal zur Oberflächenentwässerung errichten und braucht dafür ein Servitut. 
Hat jemand Erfahrung zur Höhe der Ablöse? Bemisst sich der Betrag pro m² normal am Wert des Grundes oder kommen da Pauschalsätze zur Anwendung?
Die Gemeinde bietet uns einen sehr geringen Betrag (in Vergleich zum Wert des Grundstückes) und will auch kein Schätzgutachten einholen. Ich werde auf ein Schätzgutachten bestehen oder liege ich damit falsch?

  •  berhan
  •   Gold-Award
10.6.2020  (#1)
Wieviel möchtest du dafür haben, die Gemeinde hat ja kein Anrecht auf ein Servitut. Passt der Preis nicht, gibt es kein Servitut. Ich persönlich würde Fragen, wie hoch die Anschlussgebühren an den Kanal sind und das wäre dann meine Summe.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
10.6.2020  (#2)
Pauschal ist das schwer zu sagen. Habe selbst mal nach konkreten Werten gesucht, aber bin nicht wirklich fündig geworden. Was ich so gelesen habe, wird normalerweise eine prozentuale Abwertung gemacht, also kein Pauschalbetrag, sondern pro m2. Ist ja auch logisch, da durch die Servitut ja das gesamte Grundstück weniger wert wird.

Nachdem das ganze ja von eurer Seite kein Muss ist, solltet ihr die Servitut auch nur zu euren Konditionen einräumen. Fair wäre eine Schätzung des Wertverlusts durch einen (von euch ausgesuchten) Gutachter und entsprechende Abgeltung.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
10.6.2020  (#3)
Bei der Landwirtsschaftskammer kann man diese Werte "erfragen". 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.6.2020  (#4)
Landwirtschaftskammer?? Für Bauland glaub ich aber eher nicht.

Und im Übrigen:
"...Die Gemeinde bietet uns einen sehr geringen Betrag (in Vergleich zum Wert des Grundstückes)...."  - mit dieser Info kann man halt wenig anfangen und lediglich ganz pauschal antworten: Die Entschädigung leitet sich grundsätzlich vom Verkehrswert des Grundstückes ab und ist ein prozentualer Wertabschlag für den vom Servitut betroffenen Grundstücksteil.



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  •  altehuette
  •   Gold-Award
11.6.2020  (#5)
Fragen kostet mal nix! Zumindest kann mal an die richtige Adresse verwiesen werden!
Glaube aber, dass sie sehr wohl auch Bauland bewerten können was Servitute betrifft. Bei landw. Wohnhäusern führen oft Kanalstränge vorbei. 

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
11.6.2020  (#6)

zitat..
chrismo schrieb: Was ich so gelesen habe

Habe das Dokument wiedergefunden: https://widab.gerichts-sv.at/website2016/wp-content/uploads/2016/08/Sach-Sonderausgabe-2012-38-52-Kerschner.pdf

Da wird das Thema sehr genau erklärt. Logischerweise keine konkreten Werte, aber Hinweise, wie das üblicherweise berechnet wird, falls es eine Zwangsservitut ist. Ob das in eurem Fall zutrifft, ist natürlich wieder eine andere Sache. 

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  •  SomeoneNew
13.6.2020  (#7)
Danke für Eure Antworten. 
Ich werde nächste Woche als erstes mein Glück bei der Landwirtschaftskammer versuchen. 

Die Gemeinde will einem Fixsatz je m2 zahlen. Dieser entspricht ca 1/10 des Grundwertes (Bauland). Den  selben satz je m2 zahlt die Gemeinde auch allen anderen. Also auch für Grünland. Bei Grünland ist der Satz ca 1/3 des Grundwertes. Daher gebe ich mich für Bauland damit nicht zufrieden.

Ich bin von Anfang an davon ausgegangen, dass sich die Ablöse am Grundwert bemessen muss. Danke auch an chrismo für deine Recherchen!

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  •  HPPP
13.6.2020  (#8)

Hallo

Ich habe damals ebenfalls einem Servitut für die Gemeinde zugestimmt. Aus heutiger Sicht würde ich es nicht mehr so machen.
Es gibt genug Flächen auf öffentlichem Besitz wie Strassen usw. Die Gemeinde soll vorrangig ihre Vorhaben auf ihren Besitzflächen umsetzen.

Gemeinde hatte mir damals angeboten halber Preis für Anschlussgebühr + Entschädigung für Flurschäden etc. Entschädigung der Flurschäden nach den Richtlinien der Landwirtschaftskammer.
Nachdem mein Grund jedoch keine landwirtschaftliche Fläche ist halte ich diese Richtlinie für unpassend und damit auch nicht für verbindlich.
Ausserdem profitiert die Gemeinde ungemein, wenn sie über Privatgründe ihre Bauvorhaben deutlich bis immens billiger abwickeln können. Genau hier wirst du als Servitutgeber praktisch nicht mitbeteiligt.

Wenn du dem Servitut zustimmen magst, dann lass aber auch festhalten, dass bei zukünftigen Baumassnahmen aller Art auf deinem betroffenem Grundstück die Gemeinde (Servitutinhaber) für Umverlegungen, Platzfreimachungen für Baustelle usw. auf eigene Kosten zu übernehmen hat.
Sollte Instandsetzung aufkommen die ein Begehen und Befahren und abermalige Erdarbeiten notwendig machen, sind die Entschädigungen neu festzulegen bzw. überhaupt zu formulieren.

Eines muss dir klar sein, aus heutiger Sicht mag für dich ein Servitut keine Einschränkung bedeuten, auf lange Sicht können durch geänderte Umstände, andere Sichtweisen, die man jetzt heute nicht vorhersehen kann, sich plötzlich enorme Einschränkungen und Nachteile ergeben, die dich noch bzw. Deine Nachkommen ärgern oder auch sehr viel Geld kosten können.

Überlege dir das ganze sehr gut

Lg



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  •  EuMS
14.6.2020  (#9)
Wenn der Kanal durch Bauland führen soll wird er früher oder später als deren Erschließung dienen - wird dann wohl nicht x-beliebig verlegt werden, sondern hoffentlich so wie dann Bebauung vorgesehen ist.
Ich habe vorher über Gemeinde mit deren Raumplaner die mögliche Bebauung, Wege, Strassen, etc. abgestimmt und dann den Kanal in die zukünftige Straße bauen lassen.
Somit waren meine zukünftigen Bauplätze bereits erschlossen und haben dadurch höheren Wert! 
 


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  •  SomeoneNew
15.6.2020  (#10)
Also die Landwirtschaftskammer berät nur Landwirte. Mit normalen Menschen wie mir wollen die gar nicht reden.

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  •  hektor
15.7.2020  (#11)
Weis zwar nicht obs noch aktuell ist, aber Ich kann mir nur der Argumentation von HPPP anschließen.
Man sollte hier wirklich bedenken, ob man mögliche Interessen seiner Kinder nicht beeinträchtigt!
Dein Gegenüber wird dir in diesem Fall wohl nie den wahren Wert preis geben.  Man kann hier durchaus einen Spielraum einkalkulieren. Ist es der Gemeinde wichtig, wird sie ohnedies versuchen einen Konsens zu finden!

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