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Energieausweis

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  •  Stoffel
21.2. - 26.6.2009
14 Antworten 14
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Hallo! Vielleicht könnte mir jemand weiterhelfen?
Ich bin Miteigentümer eines Eigentumshauses in Wien mit insgesamt 22 Parteien. Das Haus wurde nach dem Krieg wiederaufgebaut (Bezug 1956).
Laut Gesetz ist bei Neubau bzw. Verkauf oder Vermietung einer Wohnung in älteren Häusern ein Energieausweis auf Verlangen des Käufers(Mieters) vorzulegen. Wird kein Ausweis vorgelegt, wird ein mit dem Objekt vergleichbarer Wert herangezogen bzw. zugrunde gelegt. Eine Nichtvorlage ist jedenfalls nicht strafbar. Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig.
Ich hoffe, soweit sind meine Kenntnisse über den Energieausweis korrekt.
Nun habe ich ein Problem mit unserer Hausverwaltung: Ich habe nicht vor, meine Wohnung in den nächsten zehn Jahren zu verkaufen oder zu vermieten (Eigenbedarf).
Die Hausverwaltung besteht jedoch darauf, für das gesamte Haus jedenfalls einen Energieausweis machen zu lassen (wegen der Provision?). Sie beruft sich darauf, dass es Gesetz sei, dass für jedes Haus ein Energieausweis vorliegen muss, egal, ob nun eine Wohnung verkauft oder
vermietet wird.
Wie ist die rechtliche Situation jetzt wirklich? Hat die
Hausverwaltung recht??

  •  AndiBru
22.2.2009  (#1)
Hallo - Ich wieß jetzt auch nicht ob bei Euch etwas geplant ist oder so.

(sei es zB.: Dämmung der letzten Decke, eine Partei möchte die Wohnung verkaufen usw...)

Warum bist du gegen den Ausweiß ??? - Kostet ja im Schnitt 1 Euro plus Ust pro m² - ich weiß nicht wie groß deine Wohnung ist, aber wäre es nicht interesant zu wissen, wie es mit deinem Objekt ausschaut ????
Ich würde am Einfachsten beim Konsumentenschutz anrufen, die können dir sagen wie die Rechtsalge aussieht - oder dir jemanden nennen.

Im Grunde gibt es da auch noch den "Mehrheitsbeschluss" also sind einige Parteien dagegen, dass dieser von der HV zu dem Preis gemacht wird ??

Ich weiß nicht wo du zuhause bist, aber ich würde dann einfach eine "andere Firma" anrufen und fragen, was der Ausweis bei der Firma kostet, und wenn der viel günstiger ist, es der HV sagen.

lg!

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Hallo Stoffel,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Energieausweis

  •  TiM
22.2.2009  (#2)
Ich verstehe die Frage und es würde mich auch interessieren - wie die Rechtslage tatsächlich ist. Nur weil jemand anderer seine Wohnung verkaufen will würde ich auch nicht gerne 120,- (geschätzt für 100m² Wohnung) hinlegen für den Energieausweis. Und den thermischen Standard meiner Wohnung kenne ich eh aus meinen Heizkostenabrechnungen, das reicht mir völlig aus.

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  •  creator
22.2.2009  (#3)
bislang habe ich mich bewusst zum energieausweis nicht geäußert - auf anfrage poste ich mal meine meinung:

gesetzliche grundlage ist das eavg - ein wunderbares gesetz, das praktischerweise auch gleich berücksichtigt, was gilt, wenn es nicht befolgt wird. §5 spricht völlig nebulos davon, dass dann "zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart" gelten soll - also offenbar als mindeststandard. was "art des gebäudes" ist und vergleichbar ist, steht natürlich nirgends. juristisch und wortklauberisch: was soll eine "zumindest ... entsprechende Gesamtenergieeffizienz" bei einzelenen, unterschiedlichen objekten (z.b. eg und dg) sein? es kann also ohne ausweis nix passieren, denn es gilt ja der "mindeststandard" vereinbart.

bezeichnend, dass natürlich auch die richtlinien zur erstellung der energieausweise LÄNDERWEISE unterschiedlich sind und zu verschiedenen zeitpunkten in kraft treten - ein übersicht gibt's hier. http://www.oib.or.at/ bei oib-richtlinien

das eavg gibt's hier:

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?QueryID=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR30005342&Abfrage=Bundesnormen&Index=&Titel=&Gesetztesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsorgan=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=22.02.2009&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Energieausweis&WxeFunctionToken=0ac8e481-6c8b-4b03-8ce3-362e3c0bf6ad

diesen schwachsinn hat auch die - diesmal ist die andere seite dran - wirtschaftskammer erkannt.
http://wko.at/wknoe/rp/Energieausweis_zivil.pdf

aber zur grundfrage zurück: ohne angabe des bundeslandes ist das nicht beantwortbar - keine ahnung, ob das haus jetzt landesrechtlich ausgenommen ist oder nicht.

andererseits gilt auch das wohnungseigentumsgesetz - weg: danach ist fraglich, wer in der eigentümerversammlung (die mieter sind da vorerst mal wurscht)wieviele stimmen hat - und wieviele der parteien den energieausweis wollen. die eigentümerversammlung muss nämlich die hausverwaltung damit beauftragen - außer es wurde der hausverwaltung eine generalvollmacht vorab gegeben. dann schaut's blöd aus.

generell wirst du aber nur dann chancen haben, wenn die mehrheit der parteien KEINEN energieausweis will und das in der eigentümerversammlung so durchgeht. miteigentum ist halt nicht alleineigentum.

vor in-kraft-treten der richtlinien zum energieausweis ist völlig offen, wer denn dann überhaupt sinnvoll "befugt" werden kann und was der für ergebnisse liefert. nur zur info: nicht mal im parlament haben sie einen, das war in einer der letzten "hohes haus"-sendungen...



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  •  creator
22.2.2009  (#4)
eavg- link - http://www.ris2.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004886

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  •  Stoffel
23.2.2009  (#5)
Energieausweis - Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Zu ANDIBRU:
Derzeit ist nichts Näheres an Dämmung etc. geplant. Die Hausverwaltung will uns den Ausweis nur aufs Aug´ drücken (in der Vergangenheit schon öfter mit anderen, nicht notwendigen Sachen probiert - die Provision ist ja nicht zu verachten).
Ich bin gegen den Energieausweis, denn der sagt ja nicht wirklich etwas aus. Aus dem Energieausweis weiß man erst nicht, wie gut die einzelne Wohnung gedämmt ist, denn für die einzelne Wohnung ist der Energieausweis bei einem Wohnungseigentumshaus irrelevant!

zu CREATOR:
Danke für die vielen links!
Die Eigentumswohnung ist in Wien. Leider ist es so, dass die meisten Ersteigentümer verstorben sind und die Erben die Wohnungen vermietet haben. Daher kommen zur Eigentümerversammlung nur einige noch im Haus wohnenden Eigentümer. Bei so einer Versammlung sagt dann der Hausverwalter, dass das Gesetz den Ausweis verlangt. Und da er ja eine "Autoritätsperson" ist, glauben ihm die Leute, die dort sind. Da hat man es als einzelner schwer, ihm paroli zu bieten. Den anderen, die nicht anwesend sind, wird das schon so geschrieben, dass sie glauben, sie müssen dem zustimmen! Generalvollmacht hat der Hausverwalter nicht.

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  •  nelly
24.2.2009  (#6)
darf ich mich hier gleich anhängen? - was, wenn man in der umgekehrten Lage ist - sprich seine Wohnung verkaufen möchte und daher einen Energieausweis braucht? Wie bekomme ich als einzelner Eigentümer die Hausverwaltung bzw. die anderen Eigentümer dazu, solch einen Ausweis für das gesamte Haus (alles Eigentumswohnungen) machen zu lassen?

danke und lg Nelly

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  •  creator
25.2.2009  (#7)
@nelly: dann läuft es so, wie Stoffel es NICHT will: du checkst, ob die hausverwaltung dafür nicht eh schon eine vollmacht hat. wenn nein, kannst du die erstellung eins energieausweises bei der hausverwaltung anregen. da sinbd wohl der 5. und 6. abschnitt des weg 2002 schlagend:

http://www.ris2.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001921

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  •  blumenwiese
15.3.2009  (#8)
energieausweis ja oder nein - es hat mit der vollmacht des verwalters in diesem fall nichts zu tun. sobald ein verwalter bestellt ist hat er zumindest von der mehrheit eine vollmacht. der verwalter ist ein eigentümervertreter. laut gesetz eavg und neuer wohnrechtsnovelle 4/09 ist er jedoch verpflichtet einen energieausweis für das gesamte gebäude einzuholen, und den eigentümern oder mieter auf wunsch ein kopie anzufertigen. dies fällt in zukunft in die ordentliche verwaltung. somit kann der verwalter auch keine "provision" verrechnen. im eavg (energieausweisvorlagegesetz) steht zwar drinnen, das der ea eine unabdingbare pflicht ist, jedoch sieht dieses gesetz keine sanktionen vor. ABER: die problematik ist, sollte kein ea vorliegen, und das gebäude ist nicht dem alter entsprechend energetisch ausgelegt (baumängel, etc, ...) so trifft den verkäufer die volle härte der gewährleistung die im extremfall zur rückabwicklung eines kaufvertrages führen kann. und ich brauch nicht zu erwähnen wer dann für die entstandenen kosten aufkommen wird. das selbe gilt bei mietverträgen. in diesem falle könnten mietzinsminderungen wegen z.b. erhöhtem energieverbrauch oder die günstigere variante das auflösen des mietverhältnisses folgen. natürlich ist bei der ea erstellung mit kosten zu rechnen, diese sind jedoch in relation zu den möglichen entstehenden nur peanuts. deswegen kann ich nur jeden raten die kehrseite der medailie nicht zu unterschätzen. wir werden mehr wissen, wenn die ersten ogh entscheidungen gefallen sind.

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  •  nelly
17.3.2009  (#9)
@ blumenwiese - wie soll hier meine "rechtliche" Handhabe als Wohnungseigentümer der Hausvewaltung gegenüber aussehen? Ich als einzelner Eigentümer (habe übrigens keine Vollmacht erteilt) kann heute bereits auf gewisse Dinge hinweisen bzw. fordern/erinnern, es passiert nix. Also bezweifle ich, dass sie (Hausverwaltung) sich hier an das Gesetz halten wird (sie haben ja bis Ende 2007 nicht mal eine Rücklage angespart obwohls im WEG als Verpflichtung drin steht - und seit Ende 2007 auch nur, weil ich ihnen so auf den Nerv gegangen bin und mich andere Eigentümer unterstützt haben und auch eingesehen haben, dass man ohne Rücklage einfach nix machen kann! Das Gesetz war und ist sowohl der Hausverwaltung als auch anderen Eigentümern wurscht!)

lg Nelly

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  •  creator
18.3.2009  (#10)
@blumenwiese: was heißt: "dies fällt in zukunft in die ordentliche verwaltung." wenn das - de facto sanktionslose und völlig unbestimmte- eavg ja jetzt schon gilt, aber die akkreditierung noch nicht steht?

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  •  Teufelin
19.3.2009  (#11)
@nelly - Wir werden unserer Eigentumswohnung auch verkaufen und haben unsere Wohnungsverwaltung aufgefordert einen Energieausweis machen zu lassen. "Ja und vielleicht und erst 2010, ...blablabla..." wir haben daraufhin die Daten (http://www.libera.at/energieausweis.html zum Runterladen der Unterlagen zum Ausfüllen)angefordert, diese wurden schnell von der Verwaltung ausgefüllt und haben den Eneregieausweis bei einem Bauphysiker (der ihn uns auch für das Haus macht) machen lassen um 100 Eur, .......

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  •  nelly
19.3.2009  (#12)
@ Teufelin - ihr habt den EA EA [Energieausweis] also nur für eure Wohnung gemacht? Darf ich fragen bei wem, denn der Preis kommt mir sehr günstig vor - oder richtet sich der nach m²?
Ich bezweifle ja, dass meine Verwaltung irgendwas "schnell" ausfüllen würd *gggg* aber danke für den Link, werd ich mir mal gleich runterladen!!!!

lg nelly

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  •  Teufelin
19.3.2009  (#13)
@nelly - bei mir hat das unsere Architektin veranlasst - das ist ein Bekannter von ihr, aber mehr als 150 Eur darf das nicht kosten, wenn die Verwaltung das ausfüllt (die müssen das tun), denn dann braucht das ein zuständiges Büro nur noch eintippen und der Energieausweis wird ausgespuckt!
Unser Bauphysiker (ist in Graz) hat sogar gemeint, dass man mit 150 Eur noch ein Geschäft macht, wenn man diese ausgefüllten Zettel bekommt......

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  •  maju1
26.6.2009  (#14)
Hallo Stoffel - Es ist zwar schon etwas her, ich würde aber trotzdem gerne wissen, wie die Sache ausgegangen ist. Wir haben nämlich ziehmlich genau daselbe Problem.
Danke u. LG maju

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