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Energieausweis nachträglich einklagen

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  •  describe
25.7. - 29.7.2014
11 Antworten 11
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Hallo allerseits,
ich habe mir Anfang 2012 ein Haus in Niederösterreich über einen Makler gekauft. Obwohl damals ja auch ein Energieausweis verpflichtend war, hat mir das sowohl der Makler, als auch der Notar eingeredet, dass man diesen nicht brauche und einfach dem alter entsprechende Gebäudewerte anzunehmen sind.

Nun ist ja der Energieausweis verpflichtend, falls man verkaufen will.

Kann ich jetzt nachträglich den Energieausweis vom damaligen Verkäufer oder Makler oder Notar verlangen oder gar einklagen??

Danke

  •  bts
  •   Silber-Award
25.7.2014  (#1)
Ich weiß nicht, ob bei uns EA EA [Energieausweis]'s ein Ablaufdatum haben, zumindest in DE gelten sie nur 10 Jahre. Also wennst nicht in absehbarer Zeit verkaufst...

Wenn Du den EA EA [Energieausweis] haben willst, dann geh zum Konsumentenschutz, die beraten Dich und schreiben ggf. dem Makler was er zu tun hat. Privat tät ich nicht klagen, denn solche Sachen ziehen sich oft über viele Monate und das kostet mehr Zeit und Nerven als man am Ende davon hat.



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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
25.7.2014  (#2)
Hallo - Also auch in AUT gilt der Ausweis nur 10 Jahre und ihn gibt es bereits ab 240,- Euro oft sogar auch schon um 220,- aber auch viel teurer.

Wie es da rechtlich genau aussieht kann ich dir nicht sagen, normalerweise ist eine Vorlage verpflichtend und du hättest schon rechtliche Schritte unternehmen können, aber da du ja den Kaufvertrag auch unterschrieben hast, denk ich "hast du auf dein Recht verzichtet".
Aber wie gesagt ich kenn mich dahingehnd rechtlich zu wenig aus, da gibt es andere Experten im Forum :)

Ich persönlich würde des wegen keinen Gedanken daran verschwenden, bei einem Verkauf gibt es auch Makler die den Ausweis für den Kunden kostenlos rechnen lassen.

Solltest du ihn dennoch brauchen finde ich stehen die 240 Euro in keiner Relation zum ärger den eine Klage mitsich bringt und wie ein Richter entscheidet, dass weiß eh niemand ...

LG!

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  •  2moose
  •   Gold-Award
26.7.2014  (#3)

zitat..
describe schrieb: Nun ist ja der Energieausweis verpflichtend, falls man verkaufen will.

Ich hätt mich gefragt, warum Makler und Notar überhaupt abgewiegelt haben? An den Kosten kanns bei einem 6-stelligen Euro-Geschäft ja ned liegen. Ich frag mich auch, was wäre, wenn Du jetzt einen EA EA [Energieausweis] machen lässt und das Ergebnis eben nicht dem Alter entsprechend ausfällt ... ob Du dann Ansprüche hättest?

Is aber eher ne theoretische Frage, Anfang 2012 hattest Du noch keinen Anspruch auf einen EA EA [Energieausweis], der wurde erst im Dezember verpflichtend.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210400.html

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Hallo describe,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Energieausweis nachträglich einklagen



  •  energie_experte
26.7.2014  (#4)
Ich frage mich, describe, was Du mit einer Klage bezwecken willst oder erhoffst? Im Annahmefall, dass Du das gekaufte Gebäude energetisch verbessert, hilft Dir ein alter EAWEAW [Energieausweis] ja eh nix, brauchst sowieso einen neuen EAWEAW [Energieausweis]. Der Kaufpreis wird sich ja nicht unbedingt nur nach der EKZ richten sondern hoffentlich grösstenteils nach anderen Kriterien wie Zustand, Infratruktur, Lage...
Zum Zeitpunkt, als Du das Haus gekauft hattest, waren im damaligen EAWEAW [Energieausweis]-Gesetz nicht mal Verwaltungsstrafen vorgesehen. Du kannst maximal die Kosten für die Ausstellung des EAWEAW [Energieausweis] nachträglich einklage. Das Haus darf dann sich wahrscheinlich energetisch gesehen nicht so sehr verbessert haben nach dem Kauf.
Eine Klagseinbringung kostet vielleicht mehr als der Wert des EAWEAW [Energieausweis] (Rechtsanwalt, Gerichts- und sonstige Gebühren).
Trotzdem würde ich mit dem Makler darüber reden, wer weiss ob er nicht doch einlenkt?



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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
26.7.2014  (#5)

zitat..
Ich frage mich, describe, was Du mit einer Klage bezwecken willst oder erhoffst?


Ich verstehe @describe so, dass er jetzt das Gebäude weiterverkaufen möchte und daher gerne eine EA EA [Energieausweis] hätte, damit er nicht selbst einen anfertigen lassen muß.

Ist ja heute - mit der präzisierten Rechtslage - noch immer so, dass bei einem erheblichen Teil der zu verkaufenden Objekte kein EA EA [Energieausweis] existiert. Erkennbar an Maklerfloskeln wie "Verkäufer wurde bereits aufgefordert/hingewiesen einen EA EA [Energieausweis] vorzulegen" o.ä.

Bei einem älteren Objekt, dass energetisch unbestritten auf einem X-Jahrzehnte alten Standard steht, ist ein EA EA [Energieausweis] meiner Meinung nach auch für die Fisch'.
Habe selbst so ein Objekt an der Backe und wegen eines mittelfristig geplanten Verkaufs mal nachgefragt wegen EA EA [Energieausweis]. Wie oft bei alten Häusern existieren keinerlei Pläne vom Haus, keine Aufzeichnungen über Bau oder Umbau. Der EA EA [Energieausweis]-Heini würde daher kurz kommen, die Hausgröße grob nachmessen und dann halt irgendwas schätzen dass er dann reinschreibt.
Von daher werde ich auch versuchen mir die ca. 400 Euro ersparen, auch wenn es [c @2moose) um ein 6-stelliges Geschäft geht.
Das Risiko ist meiner Meinung nach sehr überschaubar, überhaupt bei einer alten Bude die sowieso unbestritten energetisch mies ist und dann eh gleich saniert wird.

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  •  sensai
  •   Gold-Award
28.7.2014  (#6)
Ich habe mein EGW auch Anfang 2012 verkauft und dank
der geplanten Renovierung vom Haus hatte ich auch einen
EA.

lt. meinem Notar der erste EA EA [Energieausweis] den er für eine gebrauchte EGW in Natura gesehen hatte.....

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
28.7.2014  (#7)
soweit ich mich erinnern kann ist das gesetz erst 2012 mit april in kraft getreten, dass man zwigend einen EA EA [Energieausweis] zum Verkauf braucht
war bei dir vielleicht noch davor (ab diesem Zeitpunkt muss zwingend einer gemacht werden, auch wenn beide Partein darauf verzichten würden)

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  •  describe
29.7.2014  (#8)
@Ildefonso hat den Nagel auf den Kopf getroffen.

Energetisch erwarte ich mir auch nichts, es ist nur so, dass ich das Haus in den nächsten 1-2 Jahren wieder verkaufen werde, und ich mir die Kosten eines Energieausweises ersparen will.

In der Zwischenzeit seit dem Hauskauf ist ja dieser, in meinen Augen unsinnige Energieausweis, absolut notwendig, wie eigentlich auch schon Anfang 2012, wo halt Makler und Notar gemeint haben, den Wisch hat eh keiner ....

Und so ist halt mein Gedanke, da ja der Makler damals brav die Hand aufgehalten hat für wenig Leistung, man diesen nicht zur Kassa bittet, und diesen den EA EA [Energieausweis] machen lässt.

Darum meine Frage ganz oben:
Wenn die Rechtslage einigermassen mir Recht gibt, würde ich das einfach meinem Rechtsschutz weitergeben und diese das dann ausverhandeln lassen.

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
29.7.2014  (#9)
Anfang 2012 war der EA EA [Energieausweis] noch nicht verpflichtend, erst mit Dez 2012 siehe

zitat..
help.gv.at schrieb: Allgemeines

Die Regelungen zum Energieausweis wurden mit 1. Dezember 2012 durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) geändert. Wie nach bisheriger Rechtslage muss bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (somit von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden. Die Pflicht trifft den Verkäufer bzw. den Vermieter oder Verpächter.


den EA EA [Energieausweis] hätte auch nicht der Makler erstellen lassen müssen, sondern der Verkäufer (ist in diesem Fall der Eigentümer gemeint)

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  •  describe
29.7.2014  (#10)
Das ist ja der springende Punkt:
auch vor dem 1.Dez. 2012 war der EA EA [Energieausweis] verpflichtend. Zwar lasch, aber doch verpfilchtend.

Nur inwieweit er verpflichtend war, dass ich den Verkäufer bzw. Makler nachträglich belangen kann, habe ich noch nicht wirklich herausgefunden.

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
29.7.2014  (#11)
schau mal in deinen Kaufvertrag ob da sowas drin steht "auf die Vorlage eines EA EA [Energieausweis] wird verzichtet"
das war vor 1.12.12 möglich, danach nicht mehr
wenn das drinnen stehen hast, wirst wohl wenig Chancen haben und wie gesagt, wenn dann musst das beim Verkäufer nicht beim Makler klagen


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