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Endspurt zum Vertragsabschluss

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  •  asi8
22.1. - 3.5.2013
27 Antworten 27
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Hallo Forumsmitglieder,

meine Familie und ich stehen kurz vorm Vertragsabschluss mit einer Fertighausfirma. Da ich eure Kommentare schon immer als nichteingeloggter Zuschauer sehr nützlich fand, habe ich beschlossen mich anzumelden u von eurem Wissen zu profitieren :D!

Wie bereits erwähnt, wollen wir demnächst einen Vertrag unterschreiben und daher wollte ich euch bitten, mir Tipps zu geben worauf wir achten bzw was wir einfordern sollten.

Durch Recherche weiß ich mittlerweile, dass ich auf eine Klausel mit Zusicherung eines Blower Door Testergebnisses unter 2 bestehen soll(bauen kein Passivhaus u haben auch keine KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]).
Die Zahlung ist nach Baufortschritt geregelt und auch die "kostellosen" Aktionen wurden schriftlich festgehalten!

Was gilt es jetzt noch zu beachten?

Liebe Grüße Asi8

  •  bono71
22.1.2013  (#1)
wenn es - Griffner ist : nicht unterschreiben emoji

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  •  Clemi
22.1.2013  (#2)
Hi. Zahlungsziel, Verzugszinsen, Anzahlung oder nicht, bankgarantie oder nicht, Skonto, Haftrücklass. Gerne mehr per pn. Lg c

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  •  TW4010
  •   Silber-Award
22.1.2013  (#3)
nur zum Blower Door Test: der ÖNorm-Wert wäre eigentlich 1,5
also wenn sie dir den schon machen, dann sollte eine seriöse Firma zumindest auch die ÖNorm einhalten (wir haben 1 vereinbart, geworden ist es dann 0,5 emoji )

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  •  ma2412
23.1.2013  (#4)
Tipps Bonitätsauskunft (KSV & kannst online machen) des Anbieters noch einholen - als Orientierungshilfe. Dann noch abklopfen der Beteiligten auf Insolvenzen, ...

Wenn Bauweise massiv (?) dann klären wie die Abnahme der Bauschritte erfolgt.

Haftrücklass & Co wurden eh schon erwähnt.



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  •  Jelly
23.1.2013  (#5)
AGBs nachlesen, und gegebenenfalls streichen

würde mir noch einfallen


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  •  asi8
23.1.2013  (#6)
Danke ... für die Tipps, AGBs sind im Vertrag nicht zu finden,Anzahlung von 8000 € bevor die Einreichpläne gezeichnet werden, keine Bankgarantie, dafür aber eine Zahlungszusicherung (oder wie immer das heißt), Ö-Norm-Wert wurde uns mit 3 mitgeteilt, mal schauen was man da noch machen kann ... aber soweit müsste das alles passen, oder?

Und bezüglich Griffner - da kosten die Häuser im Moment sicher nix (nur die Lieferung ist vertraglich zu regeln :P)


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  •  ma2412
23.1.2013  (#7)
Anzahlung

zitat..
Anzahlung von 8000 € bevor die Einreichpläne gezeichnet werden,


das das "An" von Anzahlung streichen und bevor auf nachdem tauschen / Griffener ist das beste Argument dafür emoji

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  •  Jelly
23.1.2013  (#8)

zitat..
AGBs sind im Vertrag nicht zu finden


hm nichmal ein verweis auf die AGBs? einfach mal nachfragen

zitat..
keine Bankgarantie, dafür aber eine Zahlungszusicherung (oder wie immer das heißt)


eine bankgarantie IST eine zahlungszusicherung
aber wer gibt die wem???

meiner meinung nach ist es besser, einen haftrücklass von X% auszumachen, wenn die firma das geld aber doch gleich haben will, dann können sie dir eine bankgarantie für den besagten betrag geben, einer wirtschafltich "gesunden" firma kostet eine bankgarantie auch nicht wirklich viel, und da haben sie lieber gleich das geld ;)

was mir noch eingefallen ist:

eine pönale in den vertrag mit rein nehmen, aber keine ahnung was in der branche und beim thema wohnhausbau so üblich ist

max 5% des vertragswertes? und dann eben ca. 500,- pro überfälliger woche???

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  •  user
23.1.2013  (#9)
das ist sicher die firma haas emoji

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  •  asi8
23.1.2013  (#10)
Da hat wohl jemand Erfahrung @user: das Geheimnis ist gelüftet :D ... da du anscheinend Erfahrung mit deren Vertrag hast: Kannst du mir noch ein paar Tipps geben was ich beachten muss??

@jelly und den Rest: danke für die Ratschläge, diese Garantie heißt "unwiderrufliche Zahlungsbestätigung" ... die wir der Firma nach der Bemusterung geben müssen.
Kann ich all die von euch genannten Vertragszusätze einfach meinem Vertreter mitteilen und dieser muss sie dann mit dem Firmenabstand abklären oder wie läuft das ganze? Was mach ich wenn sie auf meine Forderungen nicht eingehen??

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
23.1.2013  (#11)

zitat..
Was mach ich wenn sie auf meine Forderungen nicht eingehen?


Wenn keine Abänderung auf einvernehmliche Bedingungen möglich ist, dann gibt's genau 2 Möglichkeiten:

1. Trotzdem kaufen
2. Nicht kaufen und woanders hingehen

Wenn sich Dein Vertragspartner nicht darauf einlässt, pokert er entweder hoch, oder er hat es einfach nicht nötig zu solchen Bedingungen einen Kunden zu gewinnen.

Die Welt ist manchmal simpler als man denkt emoji

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  •  Jelly
23.1.2013  (#12)

zitat..
diese Garantie heißt "unwiderrufliche Zahlungsbestätigung" ... die wir der Firma nach der Bemusterung geben müssen.


verstehe ich das richtig???

IHR müsst der firma eine garantie geben, dass ihr bezahlt???

das ist ja mal was feines, das sollte eher umgekehrt laufen!!!!

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
23.1.2013  (#13)
@Jelly - Mit "unwiderrufliche Zahlungsbestätigung" ist in der Praxis doch eine Bankgarantie gemeint, gell?

Ich fürchte ohne sowas wirst bei vielen der großen/bekannten FTH FTH [Fertigteilhaus]-Anbietern nicht viel kriegen (wegzuverhandeln dürfte bei den meisten Anbietern schwierig bis unmöglich sein wie man hier schon öfters laß).

Dafür zahlt man idR auch erst nach Abnahme des fertigen Hauses.

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  •  bono71
23.1.2013  (#14)
asi8 - ich war in aehnlicher Situation bei Elk. War unter Zeitdruck und wegverhandeln ging einfach ned. Wenn man viel Zeit hat und es einm wurscht ist kann man ev handel wenn die Auftraege brauchen.
Meine "Versicherung" (natuerlich keine echte) war einfach mit den Leuten sprechen bzw hier lesen wie die Erfahungen sind mit der Firma. Und die waren einfach zu 95% gut bis sehr gut.
Die haben einen Ruf und den wollens ned verlieren. Bei Haas ist es glaub ich eh aehnlich.
Heisst ned das Du es ned probieren sollst, aber BAnkgarantie ist ueblich.

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
23.1.2013  (#15)
Naja, das "Problem" (so will ich es eigentlich gar nicht nennen) ist wohl, dass @asi8 im Kopf eh schon unterschrieben hat bzw. auf diesen Anbieter festgelegt ist.

Wenn der Anbieter jetzt nicht auf die Bedingungen von @asi einsteigen will, müsste @asi wohl das ganze Pakt wieder aufschnüren und von vorne beginnen (was ja in der Praxis oft nicht möglich ist, denn der ganze Selektions- und Vorplanungsprozess dauerte in der Regel monatelang).

Wie macht man's üblicherweise?
Man vergleicht die Anbieter, und legt sich auf das beste Paket aus Preis/Leistung (etc.) fest.
ABER wenn man DANN erst draufkommt, dass man individuelle Bedingungen aushandeln möchte, ist es eigentlich zu spät. Denn nur weil ein Anbieter beste Preis/Leistung geboten hat, heißt es noch lang' nicht, dass der auch auf alle möglichen Bedingungen einsteigen wird.
Das hätte aber vielleicht die andere Firma gemacht, die man eigentlich eher nicht wollte, weil man deren Wandaufbau nicht gut findet.

Wenn einem das so wichtig ist, müsste man eben nicht nur Preis/Leistung, sondern Preis/Leistung/BEDINGUNGEN vergleichen. Daher schon die Bedingungsfragen früher im Infoprozess abchecken/verhandeln.
Und sich erst dann auf einen Anbieter festlegen.
Notfalls muß man dann halt auswählen nimmt man die Firma mit dem geliebteren Wandaufbau, oder die, die sich bei den Bedingungen verhandlungsbereiter zeigt.

PS: Andererseits hätte ich vielleicht ein bisl ein mulmiges Gefühl wenn ein Anbieter gar zu flexibel ist, und sich alles reindrücken läßt: "Hat der echt jeden Auftrag so bitter nötig?", könnte man sich denken.

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  •  Breitfuss
24.1.2013  (#16)
Also ich glaube nicht, dass mit "unwiderrufliche Zahlungsbestätigung" eine Bankgarantie gemeint ist.

Was ich unter dem Begriff kenne:
Stempel der Bank mit "unwiderrufliche Zahlungsbestätigung" auf die Überweisungsbestätigung, fertig. Sprich, keine Garantie, dass die Zahlung gemacht werden wird (und das der Auftragnehmer einfordern kann), sondern erst wenn die Zahlung bereits getätigt wurde.
Brauchen auch genügend Leute für Aufträge, wos um nicht viel Geld geht, wenn der Zahlungsempfänger das Geld noch nicht auf seinem Konto sieht aber eine Bestätigung haben will, dass er es sicher kriegt und es nicht der Kunde wieder stornieren kann (einfacher Onlinebanking-Ausdruck oder Zahlscheinkopie ist noch keine Garantie, kann ja immer noch storniert werden).


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  •  Jelly
24.1.2013  (#17)

zitat..
Mit "unwiderrufliche Zahlungsbestätigung" ist in der Praxis doch eine Bankgarantie gemeint, gell?


@ ildefonso:

Ja normalerweise ist das so!

und wie gebt ihr diese "unwiederrufliche zahlungsbestätigung"??? soll da ein "wechsel" geschrieben werden???

ihr unterschreibt ja einen vertrag, also verpflichtet ihr euch auch zu zahlen, sobald die leistungen erbracht wurden, dies muss man dann eben beschreiben

5% nach erhalt einreichplanung
25% nach abnahme rohbau (gleichenfeier)
10% nach eindeckung dach
15% nach rohrverlegungen (elektro und sanitär)
10% nach heizung inkl. fußbodenheizung
5% nach estrich
5% nach sanitärobjekte
5% nach fertigstellung e-technik
10% nach innenausbau (fliesen, fußböden,...)
5% baufertigstellungsanzeige
5% haftrücklass auf 2 jahre

die % werte sind jetzt nur hausnummern, aber wie ich finde recht realistisch



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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
24.1.2013  (#18)
@Breitfuss - Joo, Du meinst z.B. Kunde überweist am Montag für eine Reise, und die Bank stellt eine Bestätigung aus dass die Überweisung tatsächlich und unwiderruflich erfolgt ist. Diese zeigt er am Dienstag früum dem Reiseleiter, und er "darf" daher noch mitfliegen.

So kenne ich das auch. Aber hier geht den FTH FTH [Fertigteilhaus]-Anbietern ja darum, dass bestätigt wird dass sie das Geld eben ein paar Monate später sicher bekommen. Und das ganze sollte/muß dann ja auch an Gegenleistungen gekoppelt sein (eine ordnungsgemäße Hausübernahme etc.). Nicht dass die Bank in 6 Monaten unwiderruflich überweist, das Haus aber noch gar nicht steht.

Das muß daher was anderes sein. Vielleicht kann uns @asi aufklären ...

@Jelly
Beim klassischen FTH FTH [Fertigteilhaus] kann man das wohl stark vereinfachen. Da sind ja viele der beschriebenen Punkte innerhalb weniger Tage erledigt.
Elk zieht z.B. einfach den kompletten Betrag NACH der Übernahme des fertigen Hauses durch den Kunden ein (nachdem man zu Beginn der Planerstellung ein paar Tausender gezahlt hat und für den Rest eine Bankgarantie abgegeben hat). Andere Anbieter machen es ganz ähnlich. Ist zumindestens keine ganz schlechte Lösung.
Für den Kunden ist das Risiko damit überschaubar, ebenso hat man gewisse Zinsvorteile gegenüber Lösungen wo viel angezahlt oder schon nach Baufortschritt bezahlt werden muß.
Freilich, noch besser wäre ohne Bankgarantie, ganz ohne Anzahlung und mit Gewährleistungsrücklass. Da muß aber auch der Wunschanbieter mal drauf einsteigen.

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  •  kalki80
24.1.2013  (#19)
.Eine "unwiderrufliche Zahlungsbestätigung" ist rechtlich weniger bindend als eine Bankgarantie. Mein FTH FTH [Fertigteilhaus] Lieferant hat auch die Zahlungsbestätigung verlangt...Grund: Ich spare mir die Kosten für die Bankgarantie...also ein netter Zug des Lieferanten!

lg,

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  •  kalki80
24.1.2013  (#20)
und was sagt die Zahlunsbestätigung aus? --> Das Geld ist verfügbar und wird, wenn eine Freigabe des Kunden erfolgt ist überwiesen. Dazu gibt es bei den unterschiedlichen Bauabschnitten sowieso Abnahmen und Bestätigungen.

lg,

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
24.1.2013  (#21)
@kalki8 - Zu diesem Instrument finde ich nicht wirklich was online.

Kann man dieses - so wie die Bankgarantie - an Bedingungen koppeln, z.B. an eine mängelfreie Übergabe des fertigen Hauses?

Denn wenn sich die Bank bloß unwiderruflich verpflichtet z.b. am 1.1.2014 EUR 187.500 fix auf Konto XY zu überweisen, dann wäre das eher witzlos emoji

zitat..
und was sagt die Zahlunsbestätigung aus? --> Das Geld ist verfügbar und wird, wenn eine Freigabe des Kunden erfolgt ist überwiesen.


Hört sich eher nach
"der Kunde hat momentan das Geld, ob er es in 6 Monaten auch noch hat wissen wir aber nicht; der Kunde hat gesagt, er wird überweisen sobald es ihm passt" als nach einer "unwiderruflicher Zahlungsbestätigung" an emoji

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