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Endabrechnung mit Baufirma (fragen?)

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  •  lettortud
20.12. - 21.12.2012
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Hallo zusammen,
bald ist es so weit und es kommt die Endabrechnung der Baufirma.
Da es um viel Geld geht wollte ich mich vorher noch etwas erkundigen und hoffe ihr könnt mir Erfahrungen und Tipps geben.

Über die Baufirma ist der Rohbau, Innenputz, Estrich und Dachstuhl gelaufen.

Wir hatten einen Kostenvoranschlag und dann noch etwas verhandelt (2% Rabatt und 2% SKonto).

Eine große Unbekannte gibt es jedoch, die ARBEITSZEIT vom Rohbau. (Nur ROHBAU, da der Rest über SUBFirmen gelaufen ist und dort extra Arbeitszeit gerechnet wurde)
Auf der Baustelle waren 1 Maurer und 1 Hilfsarbeiter während der Rohbauphase.
Zusätzlich war ich und noch ein Helfer jeden Tag auf der Baustelle mit den Arbeitern.
4 Wochen lang jeden Tag.

Also Arbeitszeit für Fundament,Bodenplatte,Erdgeschoßmauerwerk,Erdgeschoßdecke,Obergeschoßmauerwerk

Im Angebot steht 1,00PA - 45,000€
ganz zum Schluss steht im Angebot: Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gelieferter Menge.

Es geht darum:
45,000€ ist viel zu hoch!
Es war 1 Mauer und 1 Hilfsarbeiter da.
Jeder hat 150 Stunden gemacht.

Wenn ich nun rechne:
150STD x 45€ (netto stundensatz maurer/polier) = 6750
150STD x 40€ (netto stundensatz helfer) = 6000

die Stundensätze sind jetzt mal geschätzt!

ergibt zusammen= 12750 EURO für die Arbeitszeit.
Verrechnet wurden jedoch 45,000€

denkt ihr das es eine Pauschale war im Angebot, da ja nicht die Stunden aufgeschrieben waren im Angebot, sondern nur die Summe.
Anfangs hat der Baumeister so gerechnet das er 3 Helfer auf der Baustelle hat, jedoch haben wir immer zwei helfer gestellt, jeden Tag, wurde auch immer notiert!

Habe nur Angst, jetzt diese riesen Summe zu bezahlen, obwohl mehr als doppelt so hoch..

Während der Verhandlungen und auch im Bauvertrag steht nichts von einer pauschale für die Arbeitszeit, oder muss diese nicht explizit aufgeführt werden?
Ebenfalls wollte ich noch fragen, wie genau die Abrechnung dann von statten geht? ich habe eigentlich jeden einzelnen Ziegelstein gezählt, welcher angekommen und wieder retour gegangen ist, sowie Beton Menge usw.
Da wurde immer um gut 10% mehr im Angebot gerechnet, als dann wirklich verwendet wurde. Hoffe nur das läuft alles fair ab, ist das erste mal für mich.

Danke schonmal
emoji

  •  creator
  •   Gold-Award
21.12.2012  (#21)
nein, nicht anrufen - mängel dokumentieren, fotos, - zeugen und dann mängelrüge (zumindest für den estrich) mit zustellnachweis abschicken => http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=578

damit ist die firma am zug, das hab' ich eh schon zig mal beschrieben...

was alles an dem vertrag stimmt oder ned, kann ich so nicht wirklich beurteilen - liest sich schon schräg =>
http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=572

wenn wirklich die tatsächlichen mengen ausschlaggebend sein sollten (und das so auch als gültig hält), dann ist eh das excel die basis - schöne doku ist immer gut.

zitat..
Ich habe natürlich schon eine schöne Excel zusammengestellt, was mehr und was weniger gelifert wurde und habe genau nachgerechnet, demnach sollte bei wirklich tatsächlicher Abrechnung ein MINUS von ca. 30.000 Netto ergeben



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  •  deejay
21.12.2012  (#22)
Creator schießt wiedermal übers ziel hinaus. Es geht ihm einerseits um den Estrich, anderseits um die für ihn unklare formulierung im Angebot.
Wenn man mit jemanden in Zukunft auch noch sprechen möchte, sollte man meiner Meinung nach zuerst mal ansprechen was unklar ist.
Er hat ja noch nicht mal eine Rechnung bekommen, er weiß ja in wirklichkeit noch garnicht was alles Verrechnet wird.

Was den Estrich angeht, da kann man ja Rügen, wobei nicht mal hier klar ist, das er ihm alles verrechnen möchte.


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  •  Bauaufsicht-01
21.12.2012  (#23)
Wer ist das nächste Opfer? - ein Mal der Brunnenbauer, ein Mal der BM und ich frage mich wer als nächstes leiden muss. Es gibt Firmen die einfach nur Gauner sind genau so gibt es Bauherren die Gauner sind beide sind nur Menschen.

zitat..
Auf der Baustelle waren 1 Maurer und 1 Hilfsarbeiter während der Rohbauphase. Zusätzlich war ich und noch ein Helfer jeden Tag auf der Baustelle mit den Arbeitern.
4 Wochen lang jeden Tag.


5, 6 oder 7 Tage in der Woche. Wie lange wurde täglich gearbeitet?

Wie schaut es mit der Fahrzeit aus?

Was ist mit dem Werkzeug, mit dem Gerüst, den Maschinen und den anderen Repromaterialien wie Schaltafel, Steher, u.s.w.?

1 Facharbeiter und 3 Hilfsarbeiter ist etwas unlogisch? Besser wäre es wenn es umgekehrt gewesen wäre.
Hast du täglich die Stunden unterschrieben oder einmal in der Woche?

Wer zahlt die BMarbeiten bzw. seine Bauleitung?
Hast du mit dem BM einen Stundensatz für deine Helfer schriftlich vereinbart? Falls ja, hat der BM deine Helfer und deren Stunden mit seiner Unterschrift anerkannt?

Was die Materialmenge betrifft hast du nicht jeden Ziegel nachzählen müssen. Es gibt Lieferscheine auf denen genau angegeben ist was auf die Baustelle geliefert wurde und was zurück genommen wurde.

zitat..
die Stundensätze sind jetzt mal geschätzt!


!!Sie haben ein Angebot in dem kein Regiestundensatz angegeben wurde somit haben Sie eindeutig ein pauschales Angebot was die Arbeitsleistung betrifft.


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  •  lettortud
21.12.2012  (#24)
@Bauaufsicht-01

5 Tage die Woche, nie an Samstagen und nie an Feiertagen!
von 7 uhr früh bis 16:30 Uhr jeden Tag.

Die Planungsarbeiten/einreichplan/werkzeuge/leihgebühr schalung usw wird sowieso extra verrechnet, das ist nicht in der arbeitszeit drinnen sondern extra angeführt, keine sorge!

Stunden wurden Wöchentlich unterschrieben, habe die Belege alle zuhause.
habe auch alle Lieferscheine zuhause von Ziegelfirma,Betonfirma,von Baumeisterfirma. Und auch alle Rückgabescheine

ich will keineswegs Stress mit dem Baumeister, ich wollte mich nur informieren bezüglich der Arbeitstunden Abrechnung.


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  •  lettortud
21.12.2012  (#25)
denke sollte der Baumeister wirklich die 40.400,- wollen dann wäre es wohl:

Verkürzung über die Hälfte (Laesio enormis)

Eine Verkürzung oder Verletzung über die Hälfte liegt vor, wenn bei einem entgeltlichen Rechtsgeschäft ein Vertragsteil weniger als die Hälfte dessen bekommt, was der andere Vertragsteil als Gegenleistung erhält.

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.12.2012  (#26)
ich habe geschrieben: -

zitat..
wenn die jetzt einmal 8cm und einmal 6cm machen, ist das zu rügen - da wird ja wohl eine einheitliche höhe in der leistungsbeschreibung sein, oder?


deejay schreibt:

zitat..
Creator schießt wiedermal übers ziel hinaus. Es geht ihm einerseits um den Estrich, anderseits um die für ihn unklare formulierung im Angebot.


zitat..
Was den Estrich angeht, da kann man ja Rügen, wobei nicht mal hier klar ist, das er ihm alles verrechnen möchte.


ach nö - wo ist da jetzt übers ziel geschossen?
imho muss die rüge sachlich begründet sein. wenn 6cm vereinbart sind und offensichtlich darauf basierend die 16m³ bestellt wurden, ist das ein problem der firma, wenn die im og vereinbarungswidrig 8cm machen und es dann im ug nur bis zur hälfte reicht.
blöd halt, wenn dann im og wegen dem zu hohen aufbau die sonstigen maße wie die parabethöhe bei fenstern oder übergänge, z.b. zur balkontür ned passen... das sollte gecheckt, gerügt und verbessert werden. das hat nichts mit "nicht mehr reden" zu tun, sondern um beweissicherung und formal richtiges vorgehen zum schutz des te. wobei man natürlich auf eine formelle übergabe mit mängelprotokoll bestehen müsste und davor sowieso keine rechnung zu stellen wäre...

der unklare vertragsinhalt geht nun mal im bereich des kschg zu lasten der firma. deshalb zu glauben, sich um die details nicht kümmern zu müssen, ist nicht die erfolgreichste strategie...


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  •  deejay
21.12.2012  (#27)
Wir reden hier über dinge die nicht mal feststehen.
Das Einzige, was hier klar ist, der Thread Ersteller hat Angst zuviel Zahlen zu müssen, ohne noch eine Rechnung gesehen zu haben.
Hier wird gleich mal mit Kanonen auf Spatzen geschossen ohne mal nur mit dem armen Baumeister zu sprechen der nicht mal, was von seinem Glück weiß.
Der hat wahrscheinlich noch nicht mal eine Ahnung, dass der Estrich zu hoch ist, noch hat der eine Rechnung geschrieben.
Somit mein Tipp, erst mal mit ihm sprechen und wenn er sich nicht einsichtig zeigt, dann schriftlich rügen.

Fehler können passieren, kein Thema, bevor man jedoch mit tollen § auffährt, sollte man auch einfach nur mal das Gespräch suchen und schauen ob darauf reagiert wird oder nicht.
Der Jurist schreibt natürlich gleich böse Briefe, ohne daran zu denken, dass man vielleicht von dem Betrieb noch mal was braucht.
Ab und zu frage ich mich, wie viel Freunde so ein Jurist eigentlich wirklich hat!?



1
  •  creator
  •   Gold-Award
21.12.2012  (#28)
deejay: nur, weil ich dir unsympathisch bin, musst ja - ned die user einfahren lassen.

fest steht nach angaben des te - und nur danach kann jeder hier gehen - dass er offenbar 6cm estrich geordert hat und 8cm im og , dafür im ug 6 cm nur bis zur hälfte hat und jetzt stillstand herrscht, er nicht weitermachen kann.
was - außer gewährleistung, verbesserung und schadenersatz in form von preisminderung - soll man von so einer firma (nämlich dem bm, nicht dem sub, der ist nicht vertragspartner) noch groß wollen sollen?

glaubst noch an die heiße verbrüderung te-bm, wenn der bm selbst zu faul ist, die von ihm beauftragten subs zu checken?

zitat..
Der hat wahrscheinlich noch nicht mal eine Ahnung, dass der Estrich zu hoch ist, noch hat der eine Rechnung geschrieben.


"wahrscheinlich" ist vorerst eine unterstellung, aber wenn's so ist, keine entschuldigung.
gute firmen machen erst einen abschlusscheck mit dem bauherrn, dann eine förmliche übergabe mit protokoll und erst dann wird eine rechnung gestellt.
all das ist nicht passiert. da sind klare - nicht böse - worte in schriftform angebracht.

1
  •  johro
  •   Gold-Award
21.12.2012  (#29)

zitat..
habe auch alle Lieferscheine zuhause von Ziegelfirma,Betonfirma

du hast die Lieferscheine aber nicht entgegen genommen bzw unterschrieben?

weil der Baumeister kann diese Rechnungen nämlich auch vergessen zu bezahlen.....emoji

2
  •  deejay
21.12.2012  (#30)

zitat..
dann eine förmliche übergabe mit protokoll und erst dann wird eine rechnung gestellt.


und auch das ist scheinbar noch nicht passiert.

zitat..
nur, weil ich dir unsympathisch bin, musst ja
ned die user einfahren lassen.


zum einen lass ich keine user einfahren wenn ich dazu rate einfach mal mit dem BM über das problem zu sprechen, zum anderen bist du mir nicht unsympatisch, nur die art und weise wie du mit menschen kommunizierst gefällt mir nicht.
ist aber wohl das problem des juristen, der schreibt scheinbar lieber als er spricht.

2
  •  creator
  •   Gold-Award
21.12.2012  (#31)
weil das schreiben nachweislich ist... sprechen kann immer abgestritten oder "missverstanden" werden - wobei wir hier nicht diskutieren müssten, wenn etwas mehr geschrieben und etwas weniger "ausgeredet" worden wäre...

den stern für johro gab's für die warnung vor dem nächsten häuslschmäh von firmen, danke dafür. beruhigt den te wahrscheinlich ned so toll...

1
  •  deejay
21.12.2012  (#32)
das glaub ich auch das es ihn nicht beruhigt.
geschrieben wurde ja eh, nur der te hats entweder nicht gelesen oder nicht verstanden und unterschrieben. jetzt geht ihm halt die muffm, weil er das so nicht bezahlen möchte. (da sprech ich nicht vom estrich)
fakt ist trotzdem, er hats unterschrieben und war damit einverstanden. nachdem sich die bauarbeiter aber die stundenzettel unterschreiben liesen, nehme ich an das es sich um eine regie abrechnung handelt und nicht pauschal.
und um das rauß zufinden, meinte ich auch, ihn einfach mal anrufen und fragen wie das nun gehandhabt wird, damit er sich die feiertage nicht den kopf zerbricht.

sollte der estrich tatsächlich so sein, ist dies natürlich zu beanstanden.

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.12.2012  (#33)

zitat..
er hats unterschrieben und war damit einverstanden

ned alles, was in einem vertrag drinsteht und unterschrieben wird, darf dort auch so stehen und gilt... die threads zu gesetzwidrigen klauseln sind ja ned so spärlich hier.
dass die meisten anbieter ihre eigenen, irgendwie von der innung/wk/verband blind übernommenen klauseln ned wirklich verstehen, ist zwar auch fakt, aber keine entschuldigung. manchmal wollen sich sich ja dann trotzdem darauf berufen...

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